Die Kosten der deutschen Einheit setzen sich aus Transferleistungen für die neuen Bundesländer und einigungsbedingten Sonderausgaben zusammen.
Für die Kosten der deutschen Einheit gibt es nur ungenaue Schätzungen. Für die Gesamtkosten (bis 2009) einschließlich der Sozialtransfers liegen die Schätzungen zwischen 1,3 und 1,6 Billionen Euro, jährlich um etwa 100 Milliarden Euro steigend.[1] Ein großer Teil davon sind Sozialleistungen, die über Transfers in der Renten- und Arbeitslosenversicherung finanziert werden. Die reinen Aufbauhilfen aus spezifischen Programmen zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Förderung von Unternehmen im Bereich der neuen Länder, der Aufbau Ost, summieren sich auf etwa 250 (bis 2004)[2] bis 300 Milliarden Euro.
Die Frage der Kosten der Einheit spielte in der politischen Diskussion der Jahre 1989 und 1990 nur eine untergeordnete Rolle, weil der ideelle Wert der Wiedervereinigung ungleich wichtiger eingeschätzt wurde.
Allerdings wurden die Kosten auch deutlich unterschätzt. Im Jahr 1990 ging die Bundesregierung davon aus, dass zur Finanzierung der Einheit keine Steuererhöhungen nötig sein würden. Hingegen schätzte Matthias Wissmann, damals wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Februar 1990 die Kosten auf 455 Milliarden Euro.[4]
Mit Blick auf die Geschichte bleibt allerdings auch zu fragen, welche Alternativen bestanden hätten, so insbesondere bei der Ausgestaltung der Währungsunion und der Privatisierung der ostdeutschen Betriebe. Karl-Heinz Paqué schreibt dazu in einem Beitrag für die Bundeszentrale für politische Bildung: „Der Aufbau Ost war unvermeidlich, und zwar im Wesentlichen genau so, wie er geschah: mit sofortiger Währungsunion, mit zügiger Privatisierung, mit massiver Wirtschaftsförderung. Realistische Alternativen gab es nicht, und zwar wegen der hohen Mobilität der Arbeitskräfte als Frucht und Preis der Freiheit. Die Deutschen haben den richtigen Weg gewählt. Sie können darauf stolz sein.“[5] Die Einschätzung, dass es zu dem zeitlichen, politischen und vor allem wirtschaftlichen Rahmen keine zweite historisch, moralisch und politisch legitime Möglichkeit gab, wurde und wird von den maßgeblichen Politikern geteilt.[6]
Ragnitz definiert die folgenden Kategorien zur Beurteilung der Transferleistungen:[7]
Nach Ragnitz richtet sich die Wahl der Kategorie nach der Fragestellung:[7]
Die Bruttotransfersumme wird oftmals in der Presse erwähnt.[8]
Die Nettotransferkosten betrugen nach Angaben des IWH von 1990 bis 2003 ca. 950 Milliarden Euro.[7] Seit 2003 kann mit 75 Milliarden Euro pro Jahr gerechnet werden. Bis Ende 2009 wären entsprechend Kosten von 1,4 Billionen Euro aufgelaufen. Zu beachten ist allerdings, dass entsprechende Transfers auch für strukturschwache Gebiete in den alten Bundesländern üblich sind.
Die Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer betrugen zwischen von 1990 bis 2003 ca. 250 Mrd. Euro.[7]
Aufbauhilfen aus Programmen, die spezifisch für die neuen Bundesländer waren, betrugen von 1990 bis 2003 ca. 15 Mrd. Euro pro Jahr.[7]
Wie hoch das reale Wertverhältnis zwischen D-Mark und Mark der DDR war, lässt sich angesichts der Systemdifferenz nicht feststellen. Auf dem freien Markt schwankte der Wechselkurs stark - zwischen 1:9,17 im Oktober 1989 und 1:2,86 im Juni 1990.[9] Berücksichtigt man dagegen die Kaufkraft der beiden Währungen, die sich anhand von Warenkörben ermitteln lässt, kommt man auf einen Kurs von ca. 1:1.[10][11] In den 1980er Jahren war die Arbeitsproduktivität in der Bundesrepublik etwa fünf bis sechsmal höher als in der DDR.[12]
Der Umtauschkurs im Rahmen der Währungsunion von 1,8:1.[13] zwischen Mark der DDR und Deutsche Mark für Guthaben und für 2:1 Schulden sowie zum Kurs von 1:1 für Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten folgte einer politischen und weniger wirtschaftlichen Prämisse.
Aufgrund der asymmetrischen Umstellungen der Aktiva und Passiva in den Bilanzen von Banken und Außenhandelsunternehmen der DDR. Diese führten zu ungedeckten Forderungen von 64,5 Milliarden DM, welche im Ausgleichsfonds „Währungsumstellungen“ gesammelt wurden.[14] Die Währungsumstellung und die durch die Währungsunion ausgelöste Inflation hat erheblich zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit beigetragen.[15]
Die Kosten für den Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus der ehemaligen DDR betrugen 12,5 Mrd. D-Mark.[16]
Diese gliederten sich in:
Bei der Gründung der Treuhandanstalt 1990 war man davon ausgegangen, dass der Verkaufserlös der Unternehmen die Kosten übersteigt. Der verbleibende Betrag sollte an die Bevölkerung der ehemaligen DDR ausgezahlt werden. Der Wert der 14.000 volkseigenen Unternehmen wurde 1989/1990 von der Modrow-Regierung auf 1,2 Billionen DM geschätzt und im September 1990 kalkulierte die Treuhandanstalt die erzielbaren Veräußerungserlöse auf 600 Milliarden DM.[17] Bei der Auflösung der Treuhand am 31. Dezember 1994 ergab sich allerdings ein Defizit von über 200 Mrd. DM. Dabei spielte unter anderem auch Wirtschaftskriminalität eine Rolle.[18] Außerdem wurden die Unternehmen nicht gegen Höchstgebot, sondern aufgrund der besten Arbeitsplatz- oder Investitionszusage verkauft.
Im Kreditabwicklungsfonds wurden die Staats- und Auslandsschulden der DDR zusammengefasst; er existierte vom 1. Januar 1991 bis zum 31. Dezember 1993 und ging im Erblastentilgungsfonds auf.[19] Ende 1990 umfassten diese 25,5 Milliarden DM.[14] 1992 wurde der Ausgleichsfonds „Währungsumstellungen“ integriert, so dass die Schulden auf 91,7 Milliarden DM anstiegen.[14] Die ursprüngliche Summe des Erblastentilgungsfonds wurde vor allem durch die UMTS-Erlöse getilgt, der Fonds als solcher wird aber durch neue Schuldpapiere immer wieder aufgestockt.
Der Fonds Deutsche Einheit wurde 1990 zur Förderung von Investitionen in die ostdeutsche Infrastruktur geschaffen. Ursprünglich waren dafür 115 Milliarden DM vorgesehen, aber bis 1994 wurde das Volumen auf 162 Milliarden DM erhöht. 60 % der Mittel erhielten die Bundesländer und 40 % die Kommunen. Die Finanzierung erfolgte durch den Bund (50 Milliarden DM), die alten Bundesländer (16 Milliarden DM) und durch Kreditaufnahme (95 Milliarden DM). Die Länder beteiligten sich durch einen Anteil an der Umsatzsteuer (2,5 Milliarden DM pro Jahr).[14] Am 1. Januar 2005 wurde der Fonds aufgelöst, die Restschulden von 38,3 Milliarden Euro (75 Mrd. DM) wurden in die allgemeine Bundesschuld im Bundeshaushalt übernommen.
Die Kosten für die Sanierung ökologischer Altlasten der DDR teilten sich der Bund (60–75 Prozent) und die betroffenen neuen Länder (25–40 Prozent).
Unter anderem wurden bislang saniert:[20]
Die Kosten der Wiedervereinigung wurden wie folgt finanziert:
Nachdem der Koalitionsvertrag noch Steuererhöhungen ausgeschlossen hatte, erfolgte am 30. Januar 1991 die Ankündigung des Solidaritätszuschlages. Als Begründung wurden neben der Wiedervereinigung auch die finanziellen Beiträge für den Golfkrieg genannt. Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zu Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde zunächst vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 erhoben und 1995 wieder eingeführt. Weiterhin wurde ab 1. Januar 1993 die Mehrwertsteuer von 14 auf 15 % erhöht. Bis 1995 folgten zwei Erhöhungen der Mineralölsteuer sowie eine Erhöhung der Versicherungssteuer, Tabaksteuer und der Erdgassteuer.
Im Rahmen der Privatisierungen der Treuhand kam es zum Verlust von Arbeitsplätzen. Um die Zahl der Arbeitslosen gering zu halten, wurden 800.000 Menschen über 55 in den Vorruhestand geschickt und über zwei Millionen Menschen im zweiten Arbeitsmarkt (vor allem Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie Umschulung) untergebracht. Zur Finanzierung wurde am 1. April 1991 die Arbeitslosenversicherung um 2,5 %-Punkte erhöht. In gleicher Art und Weise wurde die Angleichung der Renten im Bereich des Beitragsgebietes (West/Ost) durch die Rentenversicherung getragen. Insgesamt flossen allein von 1991 bis 1995 in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung 37 Milliarden DM von den alten in die neuen Bundesländer.[24] Für 2006 wurde ein Transfervolumen von 21 Milliarden Euro in der Rentenversicherung und 35 Mrd. Euro in der Sozialversicherung geschätzt.[5] Die Finanzierung der Sozialtransfers über die Sozialversicherung bedeutet auch, dass Rentner und Pensionäre, Beamte und Selbständige zur Finanzierung der deutschen Einheit weniger beitrugen als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.[14]
Ein Großteil der Kosten der deutschen Einheit wurde über eine höhere Neuverschuldung finanziert. Das Haushaltsdefizit stieg von 28 Milliarden DM im Jahr 1989 über 120 Milliarden DM im Jahr 1990 auf 154 Milliarden DM im Jahr 1993. Die Kreditaufnahme erfolgte dabei überwiegend in Nebenhaushalten (Fonds „Deutsche Einheit“, Treuhandanstalt, ERP-Sondervermögen, Bundesbahn, Bundespost), so dass das Ausmaß der Gesamtverschuldung nicht ohne Weiteres ersichtlich war. Diese stieg 1990 von 1,2 Billionen DM auf 1,8 Billionen DM im Jahr 1993 und 2 Billionen DM im Jahr 1995.[25][14] Ein Teil der Schulden aus dem Sondervermögen (insbesondere die Schulden der Treuhand) wurde 1995 in den Erblastentilgungsfonds eingebracht.
Die Bundesländer beteiligten sich direkt am Solidarpakt. Weiterhin verminderte der Bund im Zuge der deutschen Einheit die Zuweisungen an die Gemeinden und Länder des früheren Bundesgebietes. Die Europäische Union stellte je zwei Milliarden DM von 1991 bis 1993 speziell für die neuen Bundesländer zur Verfügung. Darüber hinaus qualifizierten sich die neuen Bundesländer auch für die normalen EU-Förderprogramme.
Mit der Wiedervereinigung wurde das auf ein bis 1,3 Milliarden DM geschätzte Auslandsvermögen der DDR an Immobilien zum gesamtdeutschen Besitz.[26]
Mit der deutschen Einheit entfiel die Notwendigkeit für die Zonenrandförderung, die Berlinförderung (einschließlich Berlinzulage) sowie das Begrüßungsgeld (1988: 280 Millionen DM, 1989: 2–4 Milliarden DM) im Bereich der alten Bundesländer. Außerdem waren die Notaufnahmelager in Gießen, Uelzen und Marienfelde sowie entsprechende Eingliederungsleistungen (Flüchtlingsbeihilfen, Lastenausgleich für zurückgelassenes Eigentum) für Übersiedler nicht länger notwendig.
Zahlungen aus der Bundesrepublik Deutschland trugen auf Grundlage von Ostverträgen wesentlich zur Devisenerwirtschaftung der DDR bei. Diese beinhalteten unter anderem den Freikauf politischer Gefangener (3 Milliarden DM bis 1989), eine Transitpauschale (524 Millionen DM für das Jahr 1989) sowie zinslose Darlehen für den innerdeutschen Handel.
In den Jahren 1990 und 1991 kam es im alten Bundesgebiet zu einer Sonderkonjunktur, die durch die Nachfrage aus dem Beitrittsgebiet getragen wurde.
Aufgrund des Ende des Kalten Krieges kann eine sogenannte Friedensdividende durch Abrüstung und Senkung der Rüstungs- und Verteidigungsausgaben sowie der Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der innerdeutschen Grenze angenommen werden. In den 1970er Jahren betrug die Personalstärke der Armee der DDR 170.000 Mann und die der Bundeswehr 495.000 Mann. Ende 2009 hat die Bundeswehr im wiedervereinigten Deutschland noch eine Personalstärke von 250.000 Mann. Entsprechend sanken die Ausgaben des Bundesverteidigungsministeriums am gesamten Staatshaushalt von 20 % in der damaligen Bundesrepublik auf 10 %. Ausgaben für die im Westen stationierten Besatzungstruppen entfielen wie die der nicht mehr existenten DDR für Staatssicherheit, Grenztruppen und NVA.
Die Kosten der deutschen Einheit spielen eine wichtige Rolle in der Diskussion einer Wiedervereinigungsstrategie von Süd- und Nordkorea. Die Rand Corporation, eine amerikanische Denkfabrik, schrieb 1999: „In der Tat hat die Wirkung der Wiedervereinigung in Deutschland auf die Wirtschaftsleistung des dann wiedervereinigten Landes – teilweise aufgrund der ernsthaft unterschätzen Kostenbürde durch die deutsche Wiedervereinigung – den Enthusiasmus in Südkorea sowie den USA merklich verringert, den Fokus auf eine koreanische Wiedervereinigung zu legen, selbst vor der Wirtschaftskrise 1997.“ („Indeed, the effect of reunification in Germany on that reunified country’s subsequent economic performance – due in part to the seriously underestimated cost burden of German reunification – has markedly reduced enthusiasm in South Korea as well as in the United States, for focussing attention on Korean reunification, even prior to the 1997 economic crisis.“).[27]
Aufgrund der deutschen Erfahrungen und des großen wirtschaftlichen Gefälles wird eine schrittweise Wiedervereinigung favorisiert.[28] Dabei spielt auch eine Rolle, dass der wirtschaftliche Unterschied zwischen Nord- und Südkorea größer ist als der zwischen der DDR und dem früheren Bundesgebiet.
Die Kosten der deutschen Einheit sind deutlich höher als erwartet gewesen.[14][29][30][3]
Die Kosten betragen etwa 0,95 bis 1,6 Billionen Euro.[31] Schätzungen für einzelne Jahre sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Ein großer Teil dieser Kosten wurde durch Sozialtransfers verursacht. Die eigentlichen Investitions- und Aufbaukosten liegen bei etwa 300 Milliarden Euro. Durch die verbesserte Wirtschaftsstruktur, d.h. die Erfolge des Aufbaus, sinken die Transfers jährlich.
| Zeitraum | Schätzung der Kosten (in Mrd Euro) | Quelle | Einzelnachweis |
|---|---|---|---|
| 1991 bis 1995 | 607 bis 888 | Bundesbank, IWH, IFW, IWK, Sachverständigenrat | [3] |
| 1991 bis 1999 | 600 | Unbekannt | [30] |
| 1991 bis 1998 | 600 bis 750 | Wirtschaftsforschungsinstitute | [29] |
| 1991 bis 2003 | 950 | IWH (Halle) | [7] |
| 1990 bis 2004 | 1.100 bis 1.200 | FU Berlin | [8] |
| 1990 bis 2009 | 1.600 | FU Berlin | [32] |
| 1990 bis 2009 | 1.300 | IWH (Halle) | [33] |
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