Montag, 28. Mai 2012

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Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen. Sie ist Teil des Gesundheits- und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt.

Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung gilt entweder als freiwillig (Versicherungsfreiheit: Private Krankenversicherung) oder erzwungen (Versicherungspflicht: Gesetzliche Krankenversicherung).

Länderspezifisches

Nähere Angaben zu einzelnen Ländern Europas:

Weblinks

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