Montag, 28. Mai 2012

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Kreditgeld

Kreditgeld ist eine Forderung gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person, die dazu verwendet werden kann, Waren und Dienstleistungen zu erwerben.[1]Scheidemünzen, Banknoten, Buchgeld und elektronisches Geld sind Kreditgeld und stellen eine Forderung gegenüber dem jeweiligen Emittenten, beispielsweise einer Bank, dar. Die Akzeptanz von Kreditgeld geschieht aufgrund von Vertrauen gegenüber dem Emittenten oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Kreditgeld, dessen Akzeptanz auf gesetzlichen Vorschriften beruht, wird manchmal als Fiatgeld bezeichnet.[2]

Weil unter Geld ein Unterpfand zu verstehen ist, welches für Leistung oder Waren getauscht werden kann, um später Erwerbsansprüche an anderen Leistungen oder Waren stellen zu können, ist das Schaffungsprinzip von Kreditgeld in zeitlich umgekehrter Reihenfolge zu erkennen, d.h. noch ohne Leistung bereits Zahlungen (Erwerbsansprüche) tätigen zu können. Leistung soll danach erfolgen, woraus die jeweilige Forderung aus dem Kreditverhältnis nachträglich zu begleichen gehofft wird. Insofern ist Kreditgeld mit „Rückleistungsdruck“ der jeweiligen Schuldenhöhe (und anderen materiellen Sicherheiten) als hinterlegt zu verstehen. Kreditgeld entsteht also aus vorgezogenem Konsum, bzw. aus vorgezogener Investition und dies verhilft der Konjunktur zu Wachstum, bzw. wirkt wirtschaftlicher Rezession entgegen.

Einzelnachweise

  1. Ludwig von Mises, The Theory of Money and Credit, Indianapolis, Liberty Fund, trans. H. E. Batson, 1981, Kapitel 1, 3.25.
  2. Paul Terres, Die Logik einer wettbewerblichen Geldordnung, Mohr Siebeck, 1999, S. 41f.
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