Dienstag, 29. Mai 2012

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Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

(Weitergeleitet von Kunsturheberrechtsgesetz)

Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie wurde in Deutschland am 9. Januar 1907 erlassen.

Das aus dem Jahr 1907 stammende Gesetz hat keine amtliche Kurzbezeichnung, wird jedoch umgangssprachlich als Kunsturhebergesetz oder Kunsturheberrechtsgesetz bezeichnet.

Das Urheberrecht ist in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 zusammengefasst. Das Kunsturheberrechtsgesetz wurde zum 1. Januar 1966 größtenteils aufgehoben. In Kraft ist der Teil, der den Schutz von Bildnissen betrifft (Recht am eigenen Bild), genauer: §§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KunstUrhG.

Literatur

  • Thomas Haug: Bildberichterstattung über Prominente – Unter besonderer Berücksichtigung der Zulässigkeit der gerichtlichen Beurteilung des Informationswertes von Medienberichten. Nomos, Baden-Baden 2011 (UFITA-Schriftenreihe 260).

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