Das am 22. Juli 1990 durch die Volkskammer verabschiedete Ländereinführungsgesetz stellte die 1952 abgeschafften Länder in der Deutschen Demokratischen Republik wieder her. Die neugegründeten deutschen Länder wurden im Wesentlichen durch Zusammenlegung von Bezirken gebildet, dadurch unterscheiden sich ihre Grenzen von denen von 1947.
Außerdem enthält das Gesetz die notwendigen Bestimmungen über das Verhältnis zwischen (bundesstaatlicher) Republik und Ländern;[1] mit der deutschen Wiedervereinigung wurden diese jedoch aufgehoben. Ursprünglich sollte das Gesetz erst am 14. Oktober in Kraft treten, dieser Termin wurde jedoch durch den Einigungsvertrag auf den 3. Oktober 1990 und damit das Datum der Wiedervereinigung vorgezogen.[2]
| Land | Vorherige Bezirke | Ohne die Kreise | Zuzüglich der Kreise |
|---|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | Neubrandenburg, Rostock und Schwerin | Perleberg, Prenzlau und Templin | - |
| Brandenburg | Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam | Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser | Perleberg, Prenzlau und Templin |
| Sachsen-Anhalt | Halle und Magdeburg | Artern | Jessen |
| Sachsen | Dresden, Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Leipzig | Altenburg und Schmölln | Hoyerswerda und Weißwasser |
| Thüringen | Erfurt, Gera und Suhl | - | Altenburg, Artern und Schmölln |
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