Dienstag, 29. Mai 2012

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Ländereinführungsgesetz

Das am 22. Juli 1990 durch die Volkskammer verabschiedete Ländereinführungsgesetz stellte die 1952 abgeschafften Länder in der Deutschen Demokratischen Republik wieder her. Die neugegründeten deutschen Länder wurden im Wesentlichen durch Zusammenlegung von Bezirken gebildet, dadurch unterscheiden sich ihre Grenzen von denen von 1947.

Außerdem enthält das Gesetz die notwendigen Bestimmungen über das Verhältnis zwischen (bundesstaatlicher) Republik und Ländern;[1] mit der deutschen Wiedervereinigung wurden diese jedoch aufgehoben. Ursprünglich sollte das Gesetz erst am 14. Oktober in Kraft treten, dieser Termin wurde jedoch durch den Einigungsvertrag auf den 3. Oktober 1990 und damit das Datum der Wiedervereinigung vorgezogen.[2]

Zusammensetzung der neu errichteten Länder

Die nach dem Zweiten Weltkrieg 1945–1947 gebildeten ostdeutschen Ländergrenzen in grau. In rot die Grenzen der neuen Länder von 1990.
Land Vorherige Bezirke Ohne die Kreise Zuzüglich der Kreise
Mecklenburg-Vorpommern Neubrandenburg, Rostock und Schwerin Perleberg, Prenzlau und Templin -
Brandenburg Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser Perleberg, Prenzlau und Templin
Sachsen-Anhalt Halle und Magdeburg Artern Jessen
Sachsen Dresden, Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Leipzig Altenburg und Schmölln Hoyerswerda und Weißwasser
Thüringen Erfurt, Gera und Suhl - Altenburg, Artern und Schmölln

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 27. Tagung der 10. Volkskammer der DDR vom 22. Juli 1990: Volker Schemmel zum Ländereinführungsgesetz (18'37"), in: Deutsches Rundfunkarchiv (DRA)
  2. Die „KRR“-FAQ – Ländereinführungsgesetz. Abgerufen am 18. April 2010.
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