Eine Lötlampe ist im heutigen Sprachgebrauch ein kleiner, handlicher propan- oder butanbetriebener Gasbrenner, dessen Einsatzgebiet aber nicht nur auf das Löten (vorzugsweise Sanitär- oder Heizungs-Installation, aber auch Hartlöten) beschränkt ist. Die Lötlampe eignet sich auch zum Grillanzünden, Entfernen (Abbrennen) von Lackaufträgen, zum Gratinieren oder ganz allgemein zum Erwärmen (Vorheizen) von Gegenständen (wie z. B. Glühkopfmotoren).
Die Lötlampe wurde um 1797, in anderen Quellen 1799 von August von Marquardt in Eberswalde erfunden [1][2]. Als Brennstoff wurde Weingeistdampf verwendet[3].
Ursprünglich wurde die Lötlampe nur mit Benzin als Brennstoff betrieben. Da hierbei ein Vorwärmen der Lötlampe (mit Spiritus oder Benzin) notwendig ist, um die nötige Vergasungstemperatur zu erreichen, ist der Umgang mit diesen Lötlampen unsicherer; bei falscher Handhabung kann sogar brennendes (flüssiges) Benzin aus der Brennerdüse austreten. Obwohl benzinbetriebene Lötlampen meistens mit einem Überdruckventil und/oder einem Überhitzungsschutz versehen sind, schützen diese nicht vor allen Unfällen. Heute ist die Propanvariante, deren Handhabung auch einfacher ist, gebräuchlicher.
Der Begriff Lötlampe wird zudem in der Fliegersprache für einen Nachbrenner verwendet.
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