Dienstag, 29. Mai 2012

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Landgericht Frankfurt am Main

Gerichtsgebäude B von 1913–17, von Südosten, Juli 2011
Die Gerichtsstraße von Westen, rechts Gebäude A von 1884–89, links das über Brücken angebundene Gebäude B
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG an Gebäude C

Das Landgericht Frankfurt am Main ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von neun Landgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. In seinem Bezirk leben etwa eine Million Menschen.

An ihm sind 400 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 140 Richter. Es gibt 31 Zivilkammern, darunter 16 Kammern für Handelssachen und eine Kammer für Wertpapierbereinigung. Unter den 35 Strafkammern gibt es eine Kammer für Staatsschutz, fünf Jugendkammern, sieben Wirtschaftsstrafkammern, zwei Umweltstrafkammern, zwei Strafvollstreckungskammern, eine Kammer für Bußgeldangelegenheiten, eine für Führerscheinsachen sowie eine für Steuerberatersachen.

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist in den Gebäuden B (vorwiegend Zivilrecht) und E (vorwiegend Strafrecht) des Frankfurter Gerichtskomplexes in der Gerichtsstraße 2 untergebracht.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Bad Homburg v. d. Höhe, Frankfurt am Main, Königstein im Taunus und Usingen. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Geschichte

Die Gerichte der Freien Stadt Frankfurt bestanden (bis auf das Oberappellationsgericht) auch nach der Annexion der Stadt durch Preußen 1866 zunächst fort. Gericht der zweiten Instanz war das Stadtgericht Frankfurt am Main bezüglich der Urteile der beiden Justizämter der Stadt als auch das Appellationsgericht Frankfurt am Main für Urteile des Stadtgerichts. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 wurde nach der Gründung des Kaiserreichs die heutige Struktur von Amtsgerichten als erster und Landgerichten als zweiter Instanz geschaffen.

Mit dem Gesetz vom 4, März 1878[1] wurde (unter anderem) das Landgericht Frankfurt am Main gebildet. Mit Verordnung vom 26. Juli 1878[2] wurden die Amtsgerichte errichtet. Der Bezirk des Landgerichtes Frankfurt am Main umfasste die Amtsgerichte Bockenheim, Frankfurt am Main und Homburg v.d.H..

Zum 1. April 1895 wurde das Amtsgericht Bockenheim aufgelöst und dessen Amtsgerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Frankfurt zugeordnet.[3] Das Amtsgericht Bockenheim selbst war 1885 vergrößert worden, da es aus dem Amtsgerichtsbezirk Bergen die Orte Preungesheim, Berkersheim und Seckbach zugeordnet bekam.[4] Beide Neuordnungen standen im Zusammenhang mit der Gründung des Kreises Frankfurt bzw. der Eingemeindungen.

Siehe auch

Literatur

Erhard Zimmer: Die Geschichte des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main, 1976, ISBN 3-7829-0174-6, Seite 28-30

Weblinks

Einzelnachweise

  1. PrGS 1878, Seite 109
  2. PrGS 1878, Seite 275
  3. Gesetz vom 31. März 1895, PrGS 1895, Seite 78
  4. § 18 der Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885, PrGS 1885, Seite 193 ff.

50.1163888888898.6894444444444
Koordinaten:
50° 6′ 59″ N, 8° 41′ 22″ O

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