Als Leibregiment wurden 17. und 18. Jahrhundert vor allem im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter genannt, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibgarde. In der Frühen Neuzeit bestanden an Europas Fürstenhöfen über 150 Leibregimenter.[1] Später wurde die Bezeichnung Leibregiment ähnlich wie Garderegiment ein Ehrentitel.
Beispiele:
Siehe auch: Leibkompanie
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