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Als Linksverkehr bezeichnet man den Straßenverkehr, bei dem die Verkehrsteilnehmer im Gegensatz zum Rechtsverkehr auf der linken Spur - jeweils in Fahrtrichtung gesehen - der Straße fahren.
Von den 221 Staaten und Gebieten der Erde gilt derzeit in 59 Ländern Linksverkehr, hauptsächlich in früheren britischen Kolonien und Dominions mit ungefähr 2,34 Milliarden Einwohnern (s. a. Liste der Länder mit Linksverkehr).
Auf welcher Seite begegnende Fuhrwerke einander auszuweichen haben (passieren), wurde durch Konvention, später durch Rechtsvorschriften festgelegt, um Missverständnisse und Unfälle zu vermeiden.
Es gibt unterschiedliche Erklärungsansätze, aufgrund welcher Erfahrungswerte die Entscheidung für Rechts- oder Linksverkehr fiel. Alle Erklärungsansätze gehen letztlich darauf zurück, dass die mehrheitlichen Rechtshänder die jeweilige Norm bestimmten. Allerdings erklären sie nur bedingt, warum relativ schnell auf den rechtsseitigen Verkehr in vielen Ländern umgeschwenkt wurde.
Technische Erklärungen beziehen sich oft auf das Führen von Tieren oder Fahrzeugen: Je nach Zeit, Gegend und Tradition kann ein Reiter oder Kutscher die Zügel mit der rechten, der linken oder beiden Händen halten. Fuhrwerke können vom Fahrzeug aus gelenkt, zu Fuß am Zügel oder durch einen Reiter auf einem der eingespannten Pferde oder Ochsen geführt werden.
Ob in den Zeiten vor den Römern in einzelnen Kulturen Links- oder Rechtsverkehr herrschte, ob es überhaupt diesbezüglich Regelungen gab, ist unbekannt.
Aus römischer Zeit sind bekannt
Belegt ist auch, dass römische Soldaten auf der linken Seite marschierten. Nicht bekannt ist, ob das immer der Fall war.
In Mittel- und Osteuropa herrschte der Linksverkehr vor.
Die Wahl von Rechts- oder Linksverkehr ist wahrscheinlich auf die jeweils verbreitete Form der Fuhrwerke zurückzuführen. Im Frankreich der Revolutionszeit dominierten berittene Gespanne, und die Regierung Robespierres erließ ein Gesetz, das in Paris Rechtsverkehr vorschrieb. Napoleon Bonaparte erweiterte dieses Gesetz auf Militärfahrzeuge, der übrige Verkehr hatte sich dem anzupassen. Das napoleonische Frankreich hat dann im Gefolge seiner Eroberungen in weiten Teilen Europas den Rechtsverkehr eingeführt. Nach Napoleons Niederlage blieben die meisten Länder beim Rechtsverkehr.
Die Frage von Rechts- oder Linksverkehr erhielt eine größere praktische Bedeutung erst beim Aufkommen verstärkten Autoverkehrs. Heute herrscht in den einzelnen Staaten jeweils eine einheitliche Regelung, ob links oder rechts gefahren wird. Jedoch gibt es in vielen Ländern auf kurzen Strecken Ausnahmen, die meist durch den Straßenverlauf bedingt sind. So ist z. B. in London auf der kurzen Privatstraße „Savoy Court“ vor dem Savoy Theatre Rechtsverkehr vorgeschrieben, damit durch den Rückstau vor der Vorstellung nicht der Eingang zum Savoy Hotel blockiert wird, und das, obwohl diese Straße von der großen Hauptstraße „Strand“ abzweigt.
Für Personen, die an den Rechtsverkehr gewöhnt sind, bringt eine Umstellung auf den Linksverkehr anfänglich erhebliche Schwierigkeiten, weil plötzlich lang eingeübte Bewegungsautomatismen nicht mehr gelten. Insbesondere das Abbiegen ist gefährlich, da man durch eingeübte Fahrpraxis leicht auf der Straßenseite für den Gegenverkehr ankommen kann.
Fußgänger begeben sich in Gefahr, da der kurze, in der Kindheit antrainierte Blick nach links vor dem Betreten der Fahrbahn sinnlos ist – die Gefahr droht ja von rechts. Die Situation an einer ampellosen Kreuzung ist für einen Fußgänger wesentlich unübersichtlicher als für einen Autofahrer, der ja bereits die Hälfte seiner Fahrbahn besetzt.
Als Beifahrer steigt man als an Rechtsverkehr gewöhnter Mensch natürlich auf der rechten Seite ein – der Fahrerseite im Linksverkehr. Sitzt man als Beifahrer auf der richtigen, linken Seite, ist das Mitfahren ebenfalls ungewöhnlich – da zur „falschen“ Seite ausgewichen wird.
Die Umstellungsschwierigkeiten ergeben sich erneut, wenn man nach einiger Zeit in einem Linksverkehr-Land wieder im heimischen Rechtsverkehr (oder umgekehrt) unterwegs ist. Dies ist besonders gefährlich, weil man sich wieder in der ursprünglich gewohnten Umgebung befindet und deshalb kein Grundgefühl mehr für die Gefährlichkeit der Situation hat, wenn man in die im Linksverkehr eingeübte, nun aber „falsche“ Richtung nach kreuzendem Verkehr Ausschau hält.
Im Linksverkehr wird rechts, im Rechtsverkehr links überholt. Sowohl Häufigkeit als auch Schwere der Verkehrsunfälle sind unabhängig von Rechts- oder Linksverkehr. Keine der beiden Formen ist sicherer.
Fahrzeuge, die von gewöhnten Personen in einer Verkehrsform benutzt werden, für die diese Fahrzeuge nicht gebaut wurden (also z. B. Links-Lenker im Linksverkehr), sind sehr viel seltener an schweren Unfällen beteiligt. In Kontinentaleuropa sind PKW mit dem Lenkrad auf der rechten Seite statistisch gesehen sicherer. Dies wird vor allem auf den Umstand zurückgeführt, dass der Fahrer in solchen Fahrzeugen auf der „falschen“ Seite sitzt und somit an riskanten Überholmanövern und Raserei gehindert wird. In Großbritannien, wo mehr Kraftfahrzeuge vom europäischen Festland unterwegs sind, ist dieser Effekt spürbarer als in Ländern wie Deutschland, in denen nur wenige Fahrzeuge aus Großbritannien/Irland unterwegs sind.
Beim Kraftfahrzeug sitzt der Fahrer in der Regel zur Straßenmitte hin, um besser die Übersicht über den entgegenkommenden Straßenverkehr zu behalten, bei Linksverkehr also rechts. Die ältesten motorgetriebenen Fahrzeuge hatten den Fahrersitz noch in der Mitte. Für den Import von Linkslenkern in Länder mit Linksverkehr oder umgekehrt wurden je nach Land unterschiedliche Regelungen getroffen.
Es gab oder gibt aber auch Fahrzeuge, deren Fahrersitz auf der gegenüberliegenden Seite – von der Straßenmitte weg – platziert ist, um die Übersicht auf engen Straßen, den Straßengraben, Mauern oder Hecken zu verbessern. Verbreitet ist das heute zum Beispiel bei Lkw, die vorwiegend auf Gebirgsstrecken eingesetzt werden. Auch Straßenreinigungsfahrzeuge haben oft den Fahrersitz auf der der Straßenmitte abgewandten Seite, um es dem Fahrer zu erleichtern, den Bordstein im Auge zu behalten. Auch Lkw, die für die Müllabfuhr benutzt werden, sind in Deutschland oft Rechtslenker. Fahrzeuge im gehobenen Chauffeurdienst werden manchmal auch als Rechtslenker bestellt, vor allem bei hauptsächlicher Nutzung im Stadtverkehr. Üblicherweise sitzt der Fahrgast hinten rechts, sodass der Chauffeur dem Passagier zügiger die Fahrzeugtür öffnen kann.
Ebenfalls existieren Fahrzeuge, bei denen die Fahrerposition gewechselt werden kann, zum Beispiel der Unimog. Dies dient meist jedoch der Übersicht bei verschiedenen Arbeiten, selten dem Einsatz im Links- und Rechtsverkehr.
Die Konstruktion von Autos der gleichen Marke für den Links- und Rechtsverkehr erfordert jeweils Anpassungen an die anderen Gegebenheiten, die in unterschiedlich hohem Ausmaß ausgeführt sein können.
Entsprechend der Sitzposition des Fahrers müssen die Scheibenwischer gelagert werden. Um zum Beispiel für einen rechts sitzenden Fahrer ein optimales Sichtfeld auf der rechten Seite zu schaffen, sind die Scheibenwischer in Fahrtrichtung rechts angeschlagen.
Der Kraftstofftank bei den meisten für Rechtsverkehr konstruierten Autos liegt rechts. So liegt er bei schweren Unfällen mit entgegenkommenden Fahrzeugen auf der dem Crashbereich entgegengesetzten Seite. Ein weiterer Grund ist das Tanken bei am Straßenrand stehenden Autos. Der Autofahrer, der einen Reservekanister Benzin einfüllt, ist auf der sicheren Seite (Seitenstreifen/Straßengraben) und ist nicht dem vorbeifahrendem Verkehr ausgesetzt. Bei Autos für Linksverkehr hingegen liegt er aus demselben Grund links. Eigentlich müsste die Konstruktion des gesamten Autos komplett gespiegelt werden, was aber den meisten Herstellern zu teuer ist.
Auch das Auspuffrohr wird asymmetrisch herausgeführt. Mit Rücksicht auf die Fußgänger befindet es sich bei Fabrikaten für den Rechtsverkehr links, bei Fahrzeugen für den Linksverkehr hingegen rechts. Außerdem bietet es Vorteile bei der Sicherheit, die sich erhitzende Abgasanlage weit von dem Kraftstofftank und den Kraftstoffleitungen zu montieren.
Gas- und Kupplungpedal sind bei Rechts- und Linkslenkern identisch angeordnet. Auch die Gangschaltung ist identisch. Unterschiede gibt es hingegen bei den Bedienhebeln für Blinker und Scheibenwischer. Manche Hersteller spiegeln die Anordnung, andere wiederum nicht.
Bei japanischen Fahrzeugen, die nach Europa exportiert werden, werden diese Änderungen nicht immer eingeplant. So ist bei fast allen japanischen Modellen die Tankklappe links und oft auch der Auspuff rechts. Umgekehrt nehmen auch deutsche Hersteller nicht immer alle Änderungen vor: Beim VW Passat wurden in der ersten Baureihe für den Rechtslenker die Scheibenwischer und die Technik noch weitgehend gespiegelt: Der Hauptbremszylinder sitzt rechts, hinter dem Bremspedal. In der zweiten Baureihe (Typ 32B) wurden die Scheibenwischer nicht gespiegelt, und die Bremskraft vom Pedal auf der rechten Seite wurde über einen Hebel auf den links sitzenden Hauptbremszylinder umgeleitet.
Die Anordnung der Hebel zur Bedienung von Blinker und Scheibenwischer wird unterschiedlich umgesetzt. In Fahrzeugen europäischer Hersteller ist der Hebel für Blinker und Fernlicht immer auf der linken Seite des Lenkrades angebracht, in japanischen Modellen hingegen stets auf der fahrzeugäußeren Seite.
Bei kleineren Märkten wird auf „Feinheiten“ auch verzichtet:
Die Umstellung von Rechts- auf Linksverkehr ist schwieriger, als im ersten Moment angenommen wird. Dass bei beiden Fahrzeugtypen das Gaspedal rechts ist, hat den Vorteil, dass es zu keinen kritischen Pedalverwechslungen kommt. Die Bedienelemente für Blinker und Scheibenwischer sollte man vor Fahrtantritt testen.
Zu beachten ist, dass in den meisten Ländern mit Linksverkehr trotzdem Rechts vor links gilt. Bei einer Straßeneinmündung von rechts kann ein Fahrzeug im Rechtsverkehr einfach einbiegen, es hat Vorfahrt vor dem von links kommenden Verkehr und muss den Verkehr von rechts nicht beachten, da es dessen Spur nicht kreuzt. Im Linksverkehr ist die Situation anders: Biegt das Fahrzeug links oder rechts ab, muss es immer auf den Verkehr von rechts kommend achten.
Die größte Schwierigkeit ist aber das Sitzen auf der rechten Seite. Man hat kein „Gefühl“ mehr für das Fahrzeug. Statistiken belegen, dass die linke vordere Fahrzeugecke besonders gefährdet ist. Als geübter Fahrer im Rechtsverkehr sitzt man leicht links der Fahrspurmitte. So hält man geübten Abstand zum Fahrbahnrand (parkende Autos, Fußgänger, Mülltonnen). Im Linksverkehr führt dies dazu, dass man dem Fahrbahnrand – nun auf der linken Seite – zu nah kommt. Dieses passiert fast unbemerkt. Fahrten mit einem mitschauenden Beifahrer sind hier von Vorteil.
Das kurze Linksabbiegen und weite Rechtsabbiegen sowie das Fahren im Kreisverkehr oder Schalten mit der linken Hand, wobei die in allen Autos identisch konstruierte H-Schaltung anfangs spiegelverkehrt zu sein scheint, sind dagegen schnell eingeübt.
Die „United Nations Convention on Road Traffic“ (1949) legt nur fest: „Jeglicher Fahrzeugverkehr, der in dieselbe Richtung fährt, soll auf der gleichen Seite der Straße fahren. Diese Seite sollte im ganzen Land einheitlich sein.“ In Kontinentaleuropa gilt seit 1927 die Konvention von Paris, die den Rechtsverkehr vorschreibt. Die Umsetzung war 1967, also nach 40 Jahren, abgeschlossen.
Zu Ländern mit Linksverkehr siehe: Liste der Länder mit Linksverkehr.
In Bolivien gilt Rechtsverkehr, nur auf der gefährlichen Yungas-Straße ist aus Sicherheitsgründen Linksverkehr vorgeschrieben.
In Irland herrschten Wagengespanne vor. Im Jahre 1835 wurde mit dem Highway Act der Linksverkehr im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland gesetzlich verankert.
1968 wurde in Island der Rechtsverkehr eingeführt.
In Italien wurde ab 1924 auf Rechtsverkehr umgestellt. In der Stadt Mailand waren umfangreiche Arbeiten am Straßenbahnnetz notwendig und die Umstellung erfolgte erst im August 1926. Vorher war es eine Zeit lang so, dass in der Provinz Mailand (außerhalb der Stadt) rechts und in der Stadt links gefahren wurde. Im Bahnverkehr wird in Italien links gefahren.
In Japan gilt seit jeher Linksverkehr, obwohl es zu keinem Zeitpunkt zum britischen Commonwealth gehörte. Der Grund hierfür wird überwiegend in dem Umstand gesehen, dass Japan bei der Einrichtung seines Schienennetzes im 19. Jahrhundert von britischen Ingenieuren unterstützt wurde.
Eine weitere Theorie für die Einführung des Linksverkehrs, ist folgende: Die Samurai trugen ihre beiden Schwerter stets an ihrer linken Seite, so dass das Ziehen des Schwertes mit der rechten Hand ausgeführt wurde. Um einen Angriff parieren zu können, durfte der Gegner sich möglichst nicht auf der linken Seite des Samurai aufhalten. Daher ließ der Samurai stets Leute an seiner rechten Seite vorbeigehen und grüßte mit der linken Hand, woher eventuell die Gewohnheit der Japaner rührt, noch vor der Einführung des geregelten Straßenverkehrs auf der linken Seite zu gehen[1].
Okinawa hatte als Teil Japans zunächst Linksverkehr. Die amerikanische Besetzung im Jahre 1945 führte dann zur Einführung des Rechtsverkehrs. Als 1972 die Inselgruppe an Japan zurückgegeben wurde, blieb zunächst der Rechtsverkehr. Am 30. Juli 1978 wurde Okinawa dann aber wieder auf Linksverkehr umgestellt.
In den Provinzen Ontario und Québec gab es nie Linksverkehr, weil es ursprünglich französische Kolonien waren. Als England Québec von Frankreich übernahm, wurden der Bevölkerung Zugeständnisse hinsichtlich ihrer Sprache, ihrer althergebrachten Sitten, ihrer Religion, ihres Rechtssystems und auch des Rechtsverkehrs gemacht. Im übrigen Kanada, ehemals britische Kolonien, gab es zunächst Linksverkehr. Die Umstellung erfolgte, um den Verkehr innerhalb Kanadas und mit den USA zu vereinheitlichen.
Die von der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg besetzten Kanalinseln wechselten in dieser Zeit zum Rechtsverkehr. Nach Ende der Besatzung wurde der Linksverkehr wieder eingeführt.
In der ehemaligen britischen Kolonie (Unabhängigkeit 1964) Malta gilt auch heute noch Linksverkehr.
Myanmar (frühere Namen: Burma und Birma) war bis 1948 britische Kolonie und hatte bis 1970 Linksverkehr. Der Staatschef Ne Win hatte 1970 einen Traum, der ihn zur Umstellung auf den Rechtsverkehr bewog. Alle alten Fahrzeuge und auch die meisten modernen Autos (japanische Gebrauchtwagen) sind jedoch auch heute noch mit Rechtssteuerung versehen.
Bis 1945 war das Staatsgebiet des heutigen Nordkoreas ein Teil Japans. Damit hatte es bis 1945 Linksverkehr. Danach war bis 1948 das Gebiet von der Sowjetunion besetzt, die die Einführung des Rechtsverkehrs durchsetzten.
Besonders kompliziert war die Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr in Österreich. Jahrelang gab es keine einheitliche Regelung für das ganze Land, sondern eine Links- und eine Rechtsfahrzone. In fünf Etappen wurde von 1921 bis 1938 auf Rechtsverkehr umgestellt.
Österreich-Ungarn kehrte nach Napoleons Niederlage zum Linksverkehr zurück – allerdings mit Ausnahme der damaligen Kronländer Tirol (dazu zählte auch Vorarlberg), Dalmatien, Krain und Küstenland. 1915 wurde generell der Linksverkehr eingeführt – also auch in Tirol und Vorarlberg. Das stieß dort auf Widerstand in der Bevölkerung. Deswegen durfte Vorarlberg schon am 21. August 1921 wieder zum Rechtsverkehr zurückkehren. Dieses Bundesland war damals aber nur durch zwei Passstraßen mit dem Rest des Landes verbunden. 1927 wurde festgelegt, den Verkehr in Kontinentaleuropa einheitlich rechts zu führen. Das österreichische Parlament fasste 1929 den Beschluss, ab 1932 in ganz Österreich rechts zu fahren. Tirol wollte den Beschluss sofort umsetzen, in Wien gab es erhebliche Bedenken, weil umfangreiche Arbeiten am Straßenbahnsystem nötig waren.
Deshalb wurde der Rechtsverkehr am 2. April 1930 nur im Westen Österreichs eingeführt, nämlich in Tirol (ohne Osttirol) und im Westen des Bundeslands Salzburg. Die genaue Grenze verlief bei Lend, östlich der Einmündung des Gasteinertals in das Salzachtal. Durch diese Grenzziehung gab es österreichweit nur eine einzige Straße, auf der die Fahrseite gewechselt werden musste.
Kärnten und Osttirol stellten am 15. Juli 1935 auf Rechtsverkehr um. Am 1. Juli 1938, nach dem „Anschluss“ an das Deutsche Reich trat die deutsche Straßenverkehrsordnung in ganz Österreich in Kraft. Für Niederösterreich und Wien, das nördliche Burgenland und Teile der nördlichen Steiermark gab es aber wiederum eine Ausnahmeregelung. Wien und die umliegenden Gebiete wechselten erst am 19. September 1938 auf die rechte Straßenseite.
Bis heute gibt es keine einheitliche Regelung für den österreichischen Bahnverkehr: Auf einigen Strecken wird links, auf anderen rechts gefahren, wobei der Rechtsverkehr bzw. ein Gleiswechselbetrieb auf immer mehr Strecken eingeführt wird. Seit 1909 wird stückweise von Links- auf Rechtsfahren umgestellt, zuletzt 1991 mit Amstetten – Wien Westbahnhof auch der (zeitlich) letzte Teil der Westbahn. Die nächste geplante Umstellung auf Rechtsverkehr findet im Osten Österreichs am 6. August 2012 statt.[2]
In Samoa wurde am 7. September 2009 um 6 Uhr gegen den Widerstand großer Teile der Bevölkerung der bestehende Rechts- auf Linksverkehr umgestellt. Begründet wurde dies von der Regierung, nicht teure US-amerikanische Fahrzeuge einführen zu müssen, sondern auf günstigere japanische, australische oder auch neuseeländische Importe bzw. Gebrauchtwagen zurückgreifen zu können, welche aber das Steuer auf der rechten Seite haben.[3] Damit sich die Fahrer an den Linksverkehr gewöhnen können, wurden zwei Feiertage gegeben und ein Alkoholverbot verhängt.
Bis 1967 herrschte in Schweden Linksverkehr, während die Nachbarländer Norwegen, Finnland, aber auch Dänemark immer Rechtsverkehr hatten. Die Situation wurde noch dadurch erschwert, dass die Lenksäulen schwedischer Autos auf der linken Seite eingebaut waren.
Die Regierung ließ das Problem 1955 durch eine Kommission untersuchen. Diese veranschlagte 2,7 Millionen Kronen für eine Umstellung auf Rechtsverkehr, 500.000 Kronen allein für Informationsmaterial. Sodann ließ die Regierung das Volk per Volksabstimmung entscheiden, bei der aber nur 15,5 % der Bevölkerung für einen Übergang zum Rechtsverkehr votierten. Eine der häufigsten Begründungen gegen die Umstellung war das bequeme Aus- und Einsteigen zum Bürgersteig hin. Im Laufe der Zeit änderte sich jedoch die öffentliche Meinung, und so erlangte ein Antrag, Rechtsverkehr einzuführen, 1963 im schwedischen Reichstag die Mehrheit. In Folge wurde das Gesetz zur Umstellung vom Links- auf Rechtsverkehr verabschiedet, das am 3. September 1967, dem sogenannten Dagen H, in Kraft trat.
Die Umstellung auf den Rechtsverkehr war der Grund für die Einstellung der Straßenbahn in mehreren schwedischen Städten: Dort, wo die Waggons nur Türen auf einer Seite hatten, hätte man neben der Umstellung von Weichen und Haltestellen auch entweder die Türen der vorhandenen, damals schon älteren Waggons umbauen müssen oder es wäre ein komplett neuer Wagenpark anzuschaffen gewesen. Beides empfand man als zu teuer. Entweder wurde die Straßenbahn spätestens mit dem Tag der Umstellung stillgelegt, etwa der Großteil des Netzes in Stockholm, oder sie wurde, wie etwa in Malmö, noch einige Jahre mit den Waggons weiterbetrieben, bei denen die Türen nunmehr auf der falschen Seite waren, bald aber auch stillgelegt. Göteborg und Norrköping sind, abgesehen von zwei Vorortlinien im Großraum Stockholm, die einzigen Städte in Schweden, die auch nach Umstellung auf Rechtsverkehr ihre Straßenbahn langfristig behalten haben.
Bis 1945 war das Staatsgebiet des heutigen Südkoreas ein Teil Japans. Damit hatte es bis 1945 Linksverkehr. Danach war bis 1948 das Gebiet von den Amerikanern besetzt, die die Einführung des Rechtsverkehrs durchsetzten.
In der Tschechoslowakei wurde traditionell links gefahren. Um 1925 wurde jedoch die Konvention von Paris angenommen und der Plan gefasst „innerhalb einer angemessenen Zeit“ umzustellen. 1931 wurde dieses auf eine Fünfjahresfrist konkretisiert, was aber ohne Folgen blieb. Im November 1938, (kurz nach der Besetzung des Sudetenlandes), beschloss das Parlament die Umstellung zum 1. Mai 1939. In Wochenschauaufnahmen vom Einmarsch der Wehrmacht am 15. März 1939 ist ein Hinweisschild „In Prag wird links gefahren!“ zu sehen, während auf der Landstraße rechts gefahren wird.
Als Ungarn 1941 auf Seiten der Achsenmächte in den Krieg gegen die Sowjetunion eintrat, wechselte es zum Rechtsverkehr.
Die Vereinigten Staaten hatten als ehemalige britische Kolonie vermutlich zunächst Linksverkehr. Trotzdem ist umstritten, ob der Linksverkehr in den amerikanischen Kolonien weit verbreitet war. Nach der Unabhängigkeit schrieb man schrittweise Rechtsverkehr fest.
Die gesetzliche Festlegung auf Rechtsverkehr erfolgte in:
Ob es sich zu dieser Zeit um einen Wechsel vom Linksverkehr handelte oder ob nur die bestehende Praxis festgeschrieben wurde, ist unbekannt.
Im frühen 20. Jh. hatten amerikanische Autos ihr Lenkrad auf der rechten Seite. Heute ist der Rechtsverkehr üblich, eine Ausnahme stellen die Inseln Saint Croix, Saint John und Saint Thomas dar, die zu den Amerikanischen Jungferninseln in der Karibik (Kleine Antillen) gehören. Die Inselgruppe gehört als nichtinkorporiertes US-amerikanisches Außengebiet zu den USA. Die Inseln sind das einzige Territorium der USA mit Linksverkehr.
Im Vereinigten Königreich herrschten Wagengespanne vor. Im Jahre 1835 wurde mit dem Highway Act der Linksverkehr im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland gesetzlich verankert.
Während der argentinischen Besetzung der Falklandinseln 1982 wurde Rechtsverkehr angeordnet, dem sich jedoch die Bevölkerung häufig widersetzte. Nach der Rückeroberung wurde der Linksverkehr fortgesetzt.
Die Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao haben, anders als das Festlandchina, Linksverkehr. Am Grenzübergang Lok Ma Chau zwischen Hongkong und Shenzhen überkreuzen sich die beiden Fahrbahnen mit einem Überwerfungsbauwerk. An der Lotus Bridge nach Macao wird der Straßenverkehr über eine 360°-Schleife in den Rechtsverkehr überführt (full changeover system) (22° 8′ 25″ N, 113° 32′ 48″ O22.140138888889113.54656944444).
Die Umstellung von Links- auf Rechtsverkehr (oder andersherum) ist heute sehr aufwendig und teuer. Dafür ist zu einem bestimmten Zeitpunkt schlagartig die Umstellung sämtlicher Verkehrsteilnehmer notwendig. Außerdem müssen zahlreiche Straßeneinrichtungen angepasst, Verkehrszeichen auf die andere Straßenseite versetzt, Autobahnkreuze, Hochstraßen und anderes in vielen Fällen umgebaut werden, da die Kreuzungseinrichtungen, Auf- und Abfahrten auf eine Verkehrsform abgestimmt sind; Gleiches gilt für Verkehrskonzepte und Lichtsignalanlagen mitsamt Steuerungen. Wegen dieses hohen Aufwandes war vor über vierzig Jahren Schweden das letzte größere Land, das eine Umstellung vorgenommen hat. Zuletzt stellte Samoa 2009 als kleiner Inselstaat von Rechts- auf Linksverkehr um.
Über den Ursprung von Links- und Rechtsverkehr gibt es viele Legenden, die durch historische Quellen nicht gesichert sind:
In der Schifffahrt gilt international Rechtsverkehr.
Im Luftverkehr sind Ausweichregeln festgelegt.
Eisenbahnverkehr: Je nach Land und Eisenbahngesellschaft oder Geschichte eines Streckenteils unterschiedlich. Siehe hierzu Fahrordnung in den einzelnen Ländern.
Bestimmte Busway-Systeme (auch Bus Rapid Transport beziehungsweise kurz BRT genannt) setzen ebenfalls auf eine abweichende Fahrordnung. Ursächlich hierfür ist die Verwendung von mittigen Bussteigen, diese sind beim Bau günstiger als die Errichtung zweier außen liegender Bussteige, mit Fahrzeugen die die Einstiege rechts haben, also bei sonst üblichem Rechtsverkehr zum nahen Fahrbahnrand hin. Beispiele hierfür sind der Oberleitungsbus Mérida in Venezuela, der Oberleitungsbus Quito in Ecuador und der Metrobüs Istanbul in der Türkei.[5] Auch beim im Aufbau befindlichen Obus-System in Barquisimeto (ebenfalls Venezuela) wird dies der Fall sein. Voraussetzung für dieses Prinzip sind vom übrigen Verkehr baulich abgetrennte Busfahrstreifen.
Aus dem gleichen Grund (Verwendung von Mittelbahnsteigen) verkehren auch die Straßenbahn Zürich im Bereich der Tunnelstrecke Milchbuck–Schwamendingen, die Metrotram Wolgograd und seit 2011 die Verlängerung der Straßenbahn Kassel über die Holländische Straße nach Vellmar im Linksverkehr.
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