Mit Liquiditätsrisiko (manchmal auch Refinanzierungsrisiko) wird das Risiko bezeichnet, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen zu können. Das Liquiditätsrisiko ist ein Finanzrisiko.
Das Refinanzierungsrisiko rührt daher, dass Geldmittel mit einer kürzeren Kapitalbindungsfrist aufgenommen werden, als sie angelegt sind. Es ist ein typisches Risiko von Banken und resultiert aus deren gesamtwirtschaftlichen Funktion der Fristen- und Losgrößentransformation.
Häufig wird das Refinanzierungsrisiko nach drei Kategorien unterschieden:
Hierbei ergibt sich das Refinanzierungsrisiko daraus, dass die vereinbarten Kapitalbindungsfristen auf der Aktivseite länger sind als auf der Passivseite, was die Gefahr birgt, dass die Anschlussfinanzierung nicht dargestellt werden kann (deshalb auch Anschlussfinanzierungsrisiko oder Substitutionsrisiko).
Das Terminrisiko ist das Risiko, dass sich vereinbarte Zahlungseingänge – z. B. Kredittilgungen – verzögern und so die entsprechende Liquidität fehlt.
Analog ist das Abrufrisiko das Risiko, dass Zahlungsmittel vorzeitig oder unerwartet in Anspruch genommen werden, wie der Abruf von Einlagen oder Kreditzusagen. In seiner extremen und bekanntesten Form wird das Abrufrisiko als “Bank Run” schlagend.
Die genannten Formen des Refinanzierungsrisikos bedrohen durch die Gefahr der Insolvenz direkt die Existenz der betroffenen Unternehmung. Eine neuere Begriffsbildung ist die des Liquiditätsspreadrisikos, womit ein aus der Fristentransformation resultierendes Ertragsrisiko bezeichnet wird. Mit Liquiditätsspreadrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass bei Anschlussfinanzierungen der Zinsaufschlag, den der sich Liquidität beschaffende Schuldner auf Grund des Kreditrisikos zahlen muss (Liquiditätsspread aus Sicht des Schuldners, Bonitätsspread aus Sicht der Gläubiger), sich erhöht und so erhöhte Refinanzierungskosten den Gewinn schmälern.
In der betriebswirtschaftlichen Literatur finden sich häufig die folgenden vier theoretischen Ansätze zum Refinanzierungsrisiko, die heutzutage allerdings nur noch eingeschränkt von Bedeutung sind:
Die Goldene Bankregel negiert die wirtschaftliche Aufgabe der Fristentransformation und ist deshalb im modernen Bankwesen bedeutungslos. Die Bodensatz- und die Shiftability-Theorie haben Eingang in moderne Verfahren zum Liquiditätsrisikomanagement gefunden. Ebenso wird der Grundgedanke der Maximalbelastungstheorie, dass Vermögensgegenstände ggf. nur mit einem Abschlag zu liquidieren sind, weiterhin verwendet. Die Maximalbelastungstheorie ist aber als Steuerungsinstrument unter der Going Concern-Annahme (vgl.Fortführungsprinzip) nicht geeignet, da sie ggf. die Liquidation eines erheblichen Teils des Unternehmens vorsieht.
Die aktuellen Ansätze zum Management des Refinanzierungsrisikos heben auf die Betrachtung von Zahlungsströmen ab. Dabei werden unter Berücksichtigung der Bodensatz- und der Shiftability-Theorie aus dem Geschäftsbestand zukünftige Zahlungsabflüsse und –zuflüsse abgeleitet.
Verbreitete Elemente eines Liquiditätsrisikomanagements sind:
Eine verbreitete Methode, das Liquiditätsrisiko darzustellen, stellen die Liquiditätsablaufbilanz und die damit verbundene Gap-Analyse dar.[1] Eine Liquiditätsablaufbilanz enthält eine Prognose über zukünftige Zahlungsmittelzu- und –abflüsse, die auf einem Zeitstrahl dargestellt werden. Die Prognose wird auf Basis der Geschäfte der Bank, ggf. unter Berücksichtigung von Neu- und Anschlussgeschäft getätigt. Neben bilanziellen werden dabei auch außerbilanzielle Positionen wie Kreditzusagen oder Positionen in Finanzderivaten berücksichtigt.
Anhand der Liquiditätsablaufbilanz können die Fristeninkongruenzen („Gaps“) zwischen Ein- und Auszahlungen analysiert werden („Gap-Analyse“).
Während bei der normalen Liquiditätsablaufbilanz die zu den einzelnen Zeitpunkt fälligen Zahlungen dargestellt werden, zeigt die kumulierte Liquiditätsablaufbilanz die Summe aller Zahlungen bis zu den einzelnen Zeitpunkten. Hintergrund ist, dass zeitlich früher liegende Zahlungsmittelüberschüsse zur Deckung eines späteren Zahlungsmittelbedarfs verwendet werden kann. Zu dem Zeitpunkt, an dem der Saldo der kumulierten Zahlungen negativ wird, wäre die betreffende Unternehmen unter Eintreten der getroffenen Annahmen und ohne zusätzliche Maßnahmen insolvent.
Das Liquiditätsrisiko (im Sinne einer Unsicherheit über zukünftige Entwicklungen) wird von Geschäften und Produkten verursacht, deren zukünftigen Zahlungsflüsse noch unbekannt sind. Für diese Geschäfte und Produkte müssen Modellierungsannahmen getroffen werden. Liquiditätsablaufbilanzen werden häufig unter der Verwendung verschiedener Annahmen erstellt. Insbesondere kann durch die Annahme ungünstiger Geschäfts- oder Marktentwicklungen (Stress-Szenarien, Stresstests) untersucht werden, ob die betreffende Unternehmen in der Lage ist, das Eintreten solcher Entwicklungen zu überlegen.
Durch die Verknüpfung der Liquiditätsablaufbilanz mit veränderlichen Refinanzierungsaufschlägen kann das erfolgswirksame Liquiditätsrisiko ermittelt werden ("Liquiditätsausgleichsverfahren").[2]
Die bankaufsichtliche Behandlung von Liquiditätsrisiken ist weitgehend auf einzelstaatlicher Ebene geregelt. Eine internationale Harmonisierung, wie sie bei den Eigenkapitalregeln durch den Basler Ausschuss vorgenommen wurden, fehlt bisher. In Folge der Finanzkrise ab 2007 hat der Basler Ausschuss allerdings Empfehlungen zu quantitativen Vorschriften zur Begrenzung von Liquiditätsrisiken erarbeitet, die seit Dezember 2009 als Entwurf vorliegen („International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring“). Hierin werden zwei aufsichtliche Kennzahlen vorgeschlagen, mit denen das Liquiditätsrisiko in der kurzen (bis 30 Tage, sogenannte Liquidity coverage ratio) und in der mittleren (bis 1 Jahr, sogenannte Net stable funding ratio) Frist begrenzt werden soll.
In Deutschland sind die quantitativen Vorschriften zum Liquiditätsrisiko im § 11 des Kreditwesengesetzes festgelegt. Diese sind in der Liquiditätsverordnung, die zum 1. Januar 2008 den bis dahin gültigen Grundsatz II ablöste, näher spezifiziert.
Zu den internen Managementprozessen veröffentlichte der Basler Ausschusses für Bankenaufsicht 2000 die Empfehlung „Sound Practices for Managing Liquidity in Banking Organisations”. Im September 2008 wurde ebenfalls als Reaktion auf die Finanzmarktkrise eine überarbeiteten Version veröffentlicht.
Die CEBS hat im Dezember 2009 ebenfalls Leitlinien vorgelegt („Guidelines on Liquidity Buffers & Survival Periods“), das auf die bankinternen Risikomanagementprozesse im Sinne der zweiten Säule von Basel II zielen.
Auf nationaler deutscher Ebene gelten in diesem Zusammenhang wie für alle Risiken die Anforderungen des § 25a Kreditwesengesetz an das Risikomanagement. Diese sind in der MaRisk weiter ausgeführt. Insbesondere gibt es zu Liquiditätsrisiken in der MaRisk den Abschnitt BTR 3, der vorwiegend auf das Refinanzierungsrisiko abstellt. Die Änderungen in den Basler „Sound Practices“ fanden über die europäische Bankenrichtlinie in die Neufassung der MaRisk vom August 2009.
Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
CEBS
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