Aus dem erblichen Amt des Schultheißen entwickelte sich zum Ende des 13. Jahrhunderts das Wahlamt des Bürgermeisters, der von den 12 Ratsmitgliedern Leipzigs bestimmt wurde. Die Ratsmitgliedschaft galt auf Lebenszeit, notwendige Nachwahlen fanden einmal im Jahr statt. Seit dem 14. Jahrhundert wechselten sich drei Räte mit je 12 Mitgliedern, die auch je einen Bürgermeister umfassten, in einem jährlichen Rhythmus ab. Das führte zu dem in der Tabelle gut erkennbaren 3-Jahresrhythmus der Amtszeiten vieler Bürgermeister. In der Tabelle sind jeweils die Jahre angegeben, in denen die „aktive“ Zeit begann (und bis ins nächste Jahr reichte). Zeitlich andersartige Wechsel aus verschiedenen Gründen blieben nicht aus. Grundprinzip war der jährliche Wechsel bis zur Staats- und Gemeindereform Sachsens von 1830/31.
Urkundlich erwähnt wurde das Amt des Bürgermeisters in Leipzig erstmals 1292. Seitdem sind 139 Namen für Träger dieses Amtes bekannt einschließlich derer, die ab dem 20. Dezember 1877 mit dem Erreichen des Großstadtstatus Leipzigs Oberbürgermeister waren.
Die Liste der Namen der Bürger- und Oberbürgermeister von Leipzig und ihrer Regierungszeiten ist aus nutzungstechnischen Gründen vom aktuellen Oberbürgermeister beginnend rückschreitend geordnet.
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