Diese Liste deutscher Gerichte dient der Aufnahme sämtlicher gegenwärtiger staatlicher Gerichte in Deutschland (Bundesgerichte und Landesgerichte) in sämtlichen Gerichtsbarkeiten (Fachgerichtsbarkeiten und Verfassungsgerichtsbarkeiten).
Diese Liste ist gegliedert nach den Kriterien
Historische deutsche Gerichte sind in einer eigenen Liste verzeichnet.
Gemäß § 12 GVG wurden in den Ländern Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte und als Bundesgericht der Bundesgerichtshof errichtet. Das untere Bild zeigt die 24 Oberlandesgerichtsbezirke und die zuständigen Strafsenate des BGH:
Gemäß § 1 ArbGG wurden in den Ländern Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte und als Bundesgericht das Bundesarbeitsgericht errichtet:
Gemäß § 2 FGO wurden in den Ländern Finanzgerichte und als Bundesgericht der Bundesfinanzhof errichtet:
Gemäß § 2 SGG wurden in den Ländern Sozialgerichte und Landessozialgerichte und als Bundesgericht das Bundessozialgericht errichtet:
Gemäß § 2 VwGO wurden in den Ländern Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte und als Bundesgericht das Bundesverwaltungsgericht errichtet:
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