Staatstheater werden viele bedeutsame Theaterhäuser bezeichnet, die rechtlich in öffentlicher Hand liegen. In Deutschland sind das:
Theater in öffentlich rechtlicher Verfassung (KdöR) oder als GmbH in Staatseigentum werden nicht als Staatstheater bezeichnet. Die Verfassung hat lediglich Bedeutung für die Verträge und Vergütung fest oder befristet angestellten Mitarbeiter des technischen oder künstlerischen Hauspersonals.
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