Ein Luftschutzbunker ist eine unter- oder oberirdische Anlage zum Schutz der Zivilbevölkerung bei Luftangriffen. Abzugrenzen ist der Begriff von Schutzraum, der dem gleichen Zweck dient, aber baulich nicht primär dafür ausgelegt ist.
Erstmals während des Zweiten Weltkriegs wurden ab 1940 unter der Leitung Hermann Görings, des Oberbefehlshabers der Luftwaffe, Luftschutzbunker in größerer Anzahl in allen Städten, die als Luftschutzorte erster Ordnung eingestuft waren, erbaut. 1941/42 waren die meisten Bunker fertig gestellt und retteten viele Menschenleben. Derartige massive Hochbunkeranlagen für den Luftschutz der Zivilbevölkerung sind heute noch unter anderem in Hamburg, Berlin, München, Köln, Bremen, Gelsenkirchen, Duisburg, Karlsruhe, Emden, Ludwigshafen, Mannheim und Wien erhalten.
Damalige Luftschutzbunker waren im Gegensatz zu den Anlagen nach 1960 meist kleinräumig unterteilt und besaßen Toilettenanlagen mit Wasserspülung (heute werden Trockenklosetts vorgehalten). In Nebenräumen sind meist Küchen, Vorratsräume, ärztliche Behandlungszimmer, Sarglager und ähnliches vorhanden. Um einem möglichen Angriff mit Giftgas vorzubeugen, verfügen die Luftschutzbunker über eine Gasschleuse mit zwei Türen, von denen im Falle eines Gasalarms immer nur eine geöffnet werden darf. In brandgefährdeten Bereichen wird die angesaugte Frischluft durch einen Sandfilter geführt (der Filterbetrieb erfolgte über elektrische Lüfter oder Handkurbellüfter), um die Temperatur der heißen Rauchgase abzusenken. Das Eindringen von Gas in den Schutzraum wird durch einen leichten Überdruck im Schutzraum verhindert.
Ab Mitte der 1960er Jahre bis 1978 wurden in der Bundesrepublik Deutschland Bunkeranlagen und Stollensysteme aus dem Zweiten Weltkrieg mit einem relativ aufwendigen technischen Programm für die Zivilschutznutzung (Ziviler Bevölkerungsschutz) als Schutzraum wiederhergestellt. Auch Klimatisierung und das Vorhalten von Kühlbrunnenanlagen wurden vorgesehen, dadurch konnte eine höhere Belegungsdichte erreicht werden. Seit 1978 wurde diese Technik zunehmend durch das Nutzbarmachungsprogramm ersetzt: nur einfache Be- und Entlüftung mit kompletter Filtertechnik, keine Klimatisierung mehr. Ab Mitte der 90er Jahre wurden wegen der weltweiten Entspannung keine Anlagen mehr hergerichtet. Bestehende Zivilschutzanlagen werden erhalten.
Es wird zwischen unterirdischen Anlagen (Tiefbunker) und oberirdischen Anlagen (Hochbunker) unterschieden. Der Grundriss ist in der Regel rund, quadratisch oder rechteckig. Hochbunker erhielten zur Tarnung häufig ein konstruktiv nicht notwendiges Dach, um sie aus der Luft wie Wohnhäuser erscheinen zu lassen.
Luftschutzbunker sind hauptsächlich aus Stahlbeton hergestellt. Dazu wurde im Zweiten Weltkrieg in der Anfangszeit die Gitterraumbewehrung, vor allem die Spiralbewehrung von DYWIDAG und die Braunschweiger Bewehrung benutzt. Wand- und Deckenstärken betragen bis zu 3,50 m. Die Eingänge sind zusätzlich durch Betonschilde, sogenannte Splitterschutzmauern, geschützt.
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