Dienstag, 29. Mai 2012

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Mangel (Qualität)

Wer eine Ware oder eine Dienstleistung (=Werk) bestellt, geht davon aus, dass diese vereinbarungsgemäß (laut Vertrag, Werbeaussage, Gebrauchsanleitung) geliefert bzw. ausgeführt wird. Ist das nicht der Fall, spricht man von einem Mangel.

Es werden offene Mängel, verdeckte Mängel und arglistig verschwiegene Mängel unterschieden. Ein offener Mangel muss bereits bei Übergabe / Abnahme der Sache vorhanden und für jedermann erkennbar sein. Ist ein Mangel zwar vorhanden, aber bei der Übergabe oder Abnahme nicht erkennbar, spricht man von einem verdeckten Mangel. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln handelt es sich um verdeckte Mängel, die dem Verkäufer oder Auftragnehmer bei der Übergabe oder Abnahme bekannt sind, die der Verkäufer bzw. Auftragnehmer aber absichtlich verschweigt, um sich einen Vorteil zu erschleichen (Beispiel: ein Auto wird als unfallfrei verkauft, obwohl es bereits einen Schaden am Fahrgestell hat und dies dem Verkäufer bekannt war).

Qualitätsmanagement

Nach dem Text der Qualitätsmanagement-Norm ISO 9000 liegt ein Mangel immer dann vor, wenn ein Gerät (oder genauer: ein Arbeitsergebnis) zu seinem vorgesehenen Zweck nicht in vollem Umfang geeignet ist.

Dabei ist es unerheblich, ob die fehlenden Leistungsmerkmale in Form einer Anforderung dokumentiert worden sind oder nicht

Im Gegensatz zum Begriff „Mangel“ kennt die ISO 9000 den Begriff Fehler, der die Nicht-Erfüllung einer Anforderung bezeichnet.

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