Die Medizin im Nationalsozialismus war geprägt durch das Bemühen der nationalsozialistischen Politik, das Gesundheitswesen für ihre Ziele nutzbar zu machen. Wesentliche Merkmale waren die Etablierung der sozialdarwinistischen „Rassenhygiene“ als neuer Leitideologie, eine ausgeprägte Leistungsmedizin und die „Gesundheitsführung“. 45 Prozent der 52.000 Mediziner wurden NSDAP-Mitglieder. Diese Konzepte fanden ihre zugespitzte Umsetzung in hunderttausendfach durchgeführten Zwangssterilisationen, skrupellosen Menschenversuchen mit tausenden Todesopfern und euphemistisch als Euthanasie bezeichneten zehntausenden Morden an Kranken und Behinderten. Konzepte zu einer „Neuen Deutsche Heilkunde“, die unter anderem Naturheilkunde und Schulmedizin vereinbaren sollte, kamen über Ansätze nicht hinaus. Etwa 8.000 der Mediziner von 1933 wurden als Juden verfolgt. Gerade in dieser Berufsgruppe war Verfolgung sehr oft mit dem Vorteil für einen "Nachfolger" direkt verbunden. Ca. 3.000 mussten bereits 1933 ihre Praxen schließen. Viele emigrierten. Aber viele wurden nach 1941 ermordet.
Der Nürnberger Ärzteprozess orientierte sich an dem Ziel, führende Vertreter der "staatlichen medizinischen Dienste" des Dritten Reiches wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Verschwörung zu diesen Zielen sowie der Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen anzuklagen.
Schon seit etwa den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts gab es in Deutschland Stimmen, die der Schulmedizin einen zu engen Blickwinkel vorwarfen und den naturwissenschaftlichen Charakter der Medizin als Einengung medizinischer Behandlungsmethoden charakterisierten.
Diese offen geführte und sogar als „Krise der Medizin“ bezeichnete Debatte griffen die Nationalsozialisten auf. Der „Reichsärzteführer“ Gerhard Wagner veröffentlichte 1933 im Deutschen Ärzteblatt einen Artikel „An alle Ärzte Deutschlands, die sich mit biologischen Heilverfahren befassen“, in dem er deutlich zum Ausdruck brachte, dass Behandlungserfolge auch mit nicht schulmedizinischen Behandlungsmethoden zu erzielen seien. Die naturheilkundlich orientierten Ärzte aller Richtungen sollten sich zusammengefasst organisieren. Naturheilkundliche Methoden, die sich als wirksam erwiesen hätten, sollten mit der Schulmedizin verschmelzen.
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 1935 die „Arbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“ gegründet. Es folgte eine Welle von Publikationen zum Thema naturheilkundliche Heilverfahren und eine ebensolche Welle schulmedizinischer Gegenpublikationen. Die geplante Verschmelzung naturheilkundlicher und schulmedizinischer Ansätze fand nicht statt, 1937 wurde die Arbeitsgemeinschaft wieder aufgelöst.
Das Ziel der Unterstützung naturheilkundlich tätiger Ärzte war für die Nationalsozialisten aber nicht nur eine Debatte über therapeutische Methoden, auch wenn naturheilkundliche Verfahren sicher der Mode und Rassentheorie des alten Germanischen besser entsprochen haben als die moderne Medizin. Im nationalsozialistischen Sinn war der Gedanke der Naturheilkunde, die einen eher ganzheitlichen Zugang zur Medizin propagierte nahezu ideal, um sich im nationalsozialistischen Sinne weiterentwickeln zu lassen.
Oberstes Ziel medizinischer Bemühungen sollte nicht mehr die Behandlung einzelner Patienten sein. Die nationalsozialistische Medizin war zur Gesunderhaltung des „deutschen Volkskörpers“ bestimmt. Über den Umweg der Neuen Deutschen Heilkunde legten die Nationalsozialisten den Grundstein für die Verankerung der Ideen zur nationalsozialistischen „Rassenhygiene“ in der Medizin.
Das nationalsozialistische Konzept zur „Gesundheitsführung“ wurde vom stellvertretenden Reichsärzteführer Friedrich Bartels im Jahr 1936 ausformuliert. Es enthält für jeden Einzelnen gewissermaßen eine Verpflichtung zur Gesundheit um die „aufgrund seines Erb- und Rassegutes überhaupt erreichbaren Leistungsfähigkeit und Gesundheit“ des „deutschen Volkes“ zu sichern. Vor dem Hintergrund der Kriegsvorbereitungen und der dazu benötigten Arbeitskräfte war es für Bartels nicht hinnehmbar, dass Arbeiter bereits vor Erreichen des Rentenalters deutlich in ihrer Leistungsfähigkeit nachließen.
Für die Medizin bedeutete dies eine deutliche Hinwendung zum Präventionsgedanken und eine erhebliche Stärkung der Arbeitsmedizin. Beide Aspekte gelten bis heute. Für die Nationalsozialisten bedeutete das Konzept jedoch eine weitere Abkehr vom Prinzip der Individualmedizin und einen weiteren Verlust der Bedeutung des Individuums. Entscheidendes Kriterium für die erfolgreiche Behandlung war lediglich die Bedeutung der Arbeitskraft, die es zu erhalten galt − auch zum längerfristigen gesundheitlichen Nachteil des Einzelnen.
Im Bereich der gewünschten „Wehrertüchtigung“ kamen auch dem Sport oder der Bewegungstherapie und Krankengymnastik gewichtige Rollen zu. Die von dem Sportmediziner Wolfgang Kohlrausch entwickelten Grundlagen beeinflussen die Physiotherapie bis heute.
Der Ärzteschaft erfüllte eine zentrale Aufgabe im Konzept der Gesundheitsführung. Die Neue Deutsche Heilkunde sollte den Vertrauensverlust innerhalb der Bevölkerung wettmachen, den die Schulmedizin im Zuge der Debatte um die „Krise der Medizin“ hinnehmen musste.
Wagners Nachfolger als Reichsärzteführer Leonardo Conti verbreiterte den Ansatz des Konzeptes zur Gesundheitsführung und versuchte, zum Beispiel mit Hilfe der Deutschen Lebensreform-Bewegung, „volksheilkundliche“ Verfahren zu verbreiten und dadurch nicht nur der Medizin, sondern jedem Einzelnen mehr Verantwortung für seine eigene Gesundheit zu übertragen.
Eine anfänglich angestrebte „Synthese“ von Schulmedizin und Naturheilkunde im Sinne einer „Deutschen Medizin“ im Rahmen der „Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“ kam über einzelne Ansätze nicht hinaus, die Arbeitsgemeinschaft wurde Anfang 1937 wieder aufgelöst[1]. Spätestens mit dem Inkrafttreten des Vierjahresplanes 1936 traten Synthesebestrebungen von Volksheilkunde und Schulmedizin in den Hintergrund, der Schwerpunkt auf eine den Erfordernissen des Krieges angepasste Ernährung, einfache Maßnahmen der persönlichen Gesunderhaltung und häusliche Krankenpflege gelegt.
Zusammenschlüsse der Volksheilkundlichen Laienverbände wurden von verschiedenen Seiten angestrebt und hatten länger Bestand. Julius Streichers Versuch, die Laienverbände um seinen „Kampfbund für Deutsche Gesundheits- und Rassenpflege” zu sammeln, der unter anderem Schutzimpfungen und Tierversuche abgelehnt hatte, scheiterte, der Kampfbund wurde 1935 verboten. Gerhard Wagner, Leiter der ärztlichen Spitzenverbände, versuchte eine „Reichsarbeitsgemeinschaft der Verbände für naturgemäße Lebens- und Heilweise” zu organisieren. Dieser Zusammenschluss bestand bis 1941[2], die Einzelverbände wurden durch Karl-Heinrich Franke im September 1941 aufgelöst und in den „Deutschen Volksgesundheitsbund” überführt.
Im Nachhinein wird mehrfach eine mangelnde Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit gerade im Bereich der Homöopathie angeführt.[1][2].
Im Sinne der nationalsozialistischen Rassenideologie war die Vermischung der arischen Rasse mit anderen „Rassen“ mit dieser Auffassung der Volksgesundheit unvereinbar und sollte so verhindert werden. Ebenfalls dem Gedanken der „Volksgesundheit“ abträglich war die Weitervererbung von Krankheiten, insbesondere von psychischen Erkrankungen und Epilepsie. Im Sinn der Rassenhygiene wurden daher an Betroffenen Zwangssterilisationen durchgeführt, was gleichzeitig die Erhaltung ihrer Arbeitskraft ermöglichen sollte.
Der Gedanke der Volksgesundheit findet seinen Ausgang in Hitlers Euthanasiebefehl aus dem Jahre 1939. Vor allem an Erb- oder Geisteskrankheiten leidende Erwachsene und körperlich missgebildete Kinder, die als unfähig angesehen wurden, ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, sollten als „lebensunwertes Leben“ getötet werden.
Aufgrund öffentlicher Ablehnung und nach kirchlichen Protesten wurde die „Aktion T4“ 1941 offiziell abgebrochen. Tatsächlich wurde sie jedoch bis 1945 im Geheimen weitergeführt. Dabei wurden andere Methoden der Tötung angewandt wie etwa Vergasen, die Giftspritze oder Verhungern- und Verdurstenlassen.
Von der Euthanasie waren nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern auch Polen und Russen, die arbeitsunfähig geworden waren, sowie die Kinder von Zwangsarbeiterinnen betroffen. (Siehe dazu auch: Jugendkonzentrationslager)
Alle Maßnahmen sollten dazu dienen, aus dem Deutschen Volk einen „reinrassigen“, „arischen“ „Volkskörper“ zu schaffen.
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