Eine Minderheit ist ein numerisch geringer Teil eines Staatsvolkes, der sich durch personale oder kulturelle Merkmale von der Bevölkerungsmehrheit unterscheidet. Als demografische Gruppe lebt eine Minderheit meist auf einer bestimmten territorialen Einheit (Staat, Region, …), kann aber auch über das Wohngebiet der Mehrheit verstreut sein oder in mehreren benachbarten Staaten leben.
Die unterschiedenen Merkmale von Minderheiten sind meistens Sprache, Ethnie oder Religion, doch auch Moral-Vorstellungen, sexuelle Identität oder soziale Funktion können den Status von Minderheiten ausmachen.
Eine Minderheit besteht, wenn eine Gruppe durch eine zahlenmäßig größere Gruppe eines Territoriums dominiert und minorisiert wird ohne sich zu assimilieren.
Im herkömmlichen Sinne meint man mit Minderheiten ethnische, religiöse oder nationale Minderheiten, das heißt Bevölkerungsgruppen auf dem Territorium eines Staates im Gegensatz zu einer bestimmten Bevölkerungsmehrheit.
Die UNO und andere internationale Organisationen haben Minderheitenrechte verabschiedet. Sie werden unterschiedlich respektiert (siehe auch Minderheitenschutz, Menschenrechte). 1988 wurde in Tokio die IMADR (International Movement Against All Forms of Discrimination and Racism) gegründet, die auf die Probleme und Diskriminierungen von Minderheiten aufmerksam macht und sich für die Rechte benachteiligter Volksgruppen einsetzt.
Die Sozialpsychologie unterscheidet zwei Arten von Minoritäten: Eine numerisch-statistische und eine soziale. Letztere beschreibt eine Minderheit, die sich durch kulturelle und/oder psychische Merkmale vom Rest der Gesellschaft unterscheidet und so von der sozial dominierenden Gruppe als minderwertig angesehen und auch so behandelt wird.
Unter dem Einfluss der amerikanischen Soziologie hat der Begriff „Minderheit“ in den letzten fünfzig Jahren einen Bedeutungswandel erfahren. Der Begriff wird praktisch auf alle Gruppen angewandt, die zahlenmäßig weniger als die Hälfte einer gegebenen Bevölkerung ausmachen, deren Erscheinen und Auftreten von den vorherrschenden Sitten und Verhaltensweisen abweicht, und die weniger Einfluss haben als die restliche Bevölkerung.
Eine völkerrechtlich verbindliche Definition von „Minderheit“ unter politischem Gesichtspunkt gibt es nicht.
Häufig gelten[1] im Rahmen der UNO-Minderheiten-Sonderkommission folgende (sehr weit bzw. allgemein gefassten) Elemente als konstitutiv für eine „Minderheit“:
Die Ansicht, dass die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates ebenfalls ein konstitutives Element ist, hat der UN-Menschenrechtsausschuss 1994 verworfen.[2]
Es gibt unzählige Versuche, Minderheiten zu kategorisieren und typologisieren. Eine grobe Unterscheidung, die auch im völkerrechtlichen Zusammenhang verwendet wird, ist folgende Aufteilung:
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