Die Mindestreserve (
, auch Mindestreserveverpflichtung) ist eine minimal Einlage von Geschäftsbanken bei der Zentralbank, zu welcher sie von dieser verpflichtet werden. Die Mindestreserve ist ein geldpolitisches Instrument der Zentralbanken zur Steuerung der Nachfrage der Geschäftsbanken nach Zentralbankgeld. Sie wird von der Zentralbank festgelegt als Anteil an den Einlagen der Kunden der jeweiligen Geschäftsbank.
Die Mindestreserve ist ein mengenwirksames (liquiditätspolitisches) Instrument der Geldpolitik. Sie ermöglicht es der Zentralbank, die Geschäftsbanken bei ihrer Kreditverteilung von ihren eigenen Krediten bei der Zentralbank abhängig zu machen, indem sie die Mindestreservepflicht erhöht oder senkt. Die Geschäftsbanken sind im Gegenzug auf Zentralbankgeld angewiesen, zum Beispiel durch das Hauptrefinanzierungsinstrument der Europäischen Zentralbank. Die wichtigsten Funktionen des Mindestreservesystems sind dabei die Stabilisierung der Geldmarktsätze und die Vergrößerung der strukturellen Liquiditätsknappheit im Bankensystem[2].
Unterhält eine Geschäftsbank bei der Zentralbank einen Betrag, der die Mindestreserve übersteigt, so ist der überzählige Betrag eine Überschussreserve. Die Überschussreserve ist meist nur sehr gering. Genauer entspricht sie dem Sichtguthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank minus der Mindestreserve minus dem Bargeldbestand der Geschäftsbanken, welcher für Barabhebungen der Nichtbanken bereitgestellt ist.[3]
Zur Bestimmung der Höhe der verpflichtenden Mindestreserve wird der sogenannte Mindestreservesatz
von den Zentralbanken bestimmt. Er bezeichnet das proportionale Verhältnis zwischen der Mindestreserve und dem Volumen an Sichteinlagen, das Geschäftsbanken dem Nichtbankensektor ausgestellt haben. Für die Steuerung der Geldschöpfung spielt dieser Satz in der Realität eine eher untergeordnete Rolle, da der Satz selten geändert wird.
Die Mindestreserve wirkt unmittelbar auf die Liquiditätslage der Banken. Eine Erhöhung der Reservesätze entzieht den Kreditinstituten Liquidität, eine Senkung führt Liquidität zu. Dabei dienen die Mindestreserven zur Beeinflussung des Geldumlaufs und der Kreditgewährung, indem die Mindestreserve die Giralgeldschöpfung beschränkt. Wegen der Verzinsung der Mindestreserve wirkt sie sich nicht negativ auf die Ertragslage der Kreditinstitute aus.
Die Theorien über die Mindestreserven werden von verschiedenen geldtheoretischen Lehrmeinungen bestimmt, die zu zwei unterschiedlichen Standpunkten zusammengefasst werden können. Die Currency-Theorien sehen das vom Staat ausgegebene Geld als einziges legitimes Zahlungsmittel an, neben dem keine sonstige Geldschöpfung zugelassen wird, während die Kontrolle der verfügbaren Geldmenge allein dem Staat obliegt. Demgegenüber lassen die Banking-Theorien die private Geldschöpfung in unterschiedlichem Umfang zu. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts haben sich die wissenschaftlichen und politischen Mehrheiten zwischen den beiden Theorien mehrmals verändert.
Der Currency-Standpunkt wurde im Laufe der Zeit von namhaften Ökonomen, aber auch Geldreformern, weiter ausgebaut und aktualisiert, darunter Georg Friedrich Knapp (1905 [4]), Silvio Gesell (1919 [5]), Clifford Hugh Douglas in den 1920er Jahren, Ludwig von Mises (1928 [6]) als bedeutender Vertreter der Wiener Schule, der Nobelpreisträger Frederick Soddy, John Maynard Keynes (1930 [7]), Walter Eucken als Hauptvertreter des Ordoliberalismus der 1930er Jahre (posthum 1959 [8]), Irving Fisher (1935 [9]), Henry Calvert Simons (1948 [10]) und Milton Friedman (1959 [11]).
Banking-Theorien stehen in der Nachfolge von Thomas Tooke und John Fullarton und wurden vor allem von Bankiers vertreten. Wissenschaftler mit ausgeprägtem Banking-Standpunkt finden sich nur vereinzelt, wie zum Beispiel Friedrich von Hayek (1977 [12]).
1844 floss die Currency-Theorie in England in das Peel’sche Bankengesetz von 1844 ein und wurde von allen fortgeschrittenen Industrienationen übernommen, im Deutschen Reich schrittweise bis 1909. Anfangs des 20. Jahrhunderts ermöglichte die 100-prozentige Mindestreserve die Zentralisierung des Rechts zur Banknotenausgabe (Banknotenmonopol) von den regionalen Notenbanken in eine einzige zentrale Notenbank, der Zentralbank oder Nationalbank des jeweiligen Landes, um die Vielfalt verschiedener Währungen in ein und demselben Land zu beseitigen.
Die Currency-Theorie wurde in der Praxis jedoch nach und nach aufgeweicht, indem Banken gestattet wurde, im Rahmen des fractional-reserve banking nur einen vergleichsweise geringen Bestand an baren und unbaren Zahlungsreserven vorzuhalten, um ihren gesamten Zahlungsverkehr abzuwickeln, die damit Kredite gewähren können, ohne über entsprechende Geldbestände zu verfügen. Infolge dieser Entwicklung ist die Geldschöpfung der Kontrolle der Zentralbank inzwischen weitgehend entglitten. [13]. Damit haben diese die volle Kontrolle über die Geldmenge verloren und die Möglichkeit, dadurch wirkungsvoller gegen Inflation und Deflation vorgehen zu können.
Die politische Realität in Europa und Nordamerika folgt heute der Banking-Theorie, bei dem lizenzierte Geschäftsbanken relativ frei selbstgeschaffenes Giralgeld in Umlauf bringen dürfen. Die Mindestreserve hat als Instrument zur geldpolitischen Steuerung an Bedeutung verloren. Einige Staaten sind sogar dazu übergegangen, die Mindestreserve abzuschaffen. Von anderen Zentralbanken wird die Mindestreserve noch genutzt, jedoch mehrheitlich nicht zu geldpolitischen Zwecken.
Mit der Finanzkrise ab 2007 ist die Idee der hundertprozentigen Mindestreserve in der wissenschaftlichen Diskussion wieder aktuell geworden. Joseph Huber und Hans Christoph Binswanger fordern, ausgehend vom 100%-Money-Konzept von Irving Fisher, eine Reform der Geldschöpfung durch Wiederherstellung des staatlichen Geldregals mit Vollgeld (Vollgeld-Ansatz). Sie begründen ihre Forderung damit, dass das Geldregal dem Staat faktisch entglitten und auf die Geschäftsbanken übergegangen sei. Was eine unmittelbare Folge der historischen Ausbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im 20. Jahrhundert und zuletzt seiner Beschleunigung durch die IuK-technischen Zahlungsverfahren sei. Die Zentralbanken hätten sich von der Geldmengensteuerung abgekehrt und kompensatorisch der Zinspolitik zugewendet, in der Hoffnung, wenigstens auf diese Weise das Geldmengenwachstum zu kanalisieren. Die Absicht der Reform der Geldschöpfung besteht darin, das Geldregal in zeitgemäßer Weise wieder herzustellen und die damit verbundene Seigniorage ungeschmälert dem öffentlichen Haushalt zugute kommen zu lassen. Der von ihnen vertretene Vollgeld-Ansatz steht in der chartalen Currency-Tradition.
Für alle im Euro-Währungsraum niedergelassenen Kreditinstitute, die das Kredit- und Einlagengeschäft mit jedermann durchführen, bestimmt die Europäische Zentralbank (EZB) die Höhe der Mindestreserve[14]. Diese Mindestreserve ist für Kreditinstitute innerhalb der Europäischen Währungsunion verpflichtend, um an den geldpolitischen Geschäften des Eurosystems teilzunehmen.[15] Bis vor kurzem betrug der Mindestreservesatz der EZB dabei 2,00 %.[16][17] Am 18. Januar 2012 wurde der Mindestreservesatz auf 1 % abgesenkt. [18]
Auf Antrag können Kreditinstitute, die Sanierungsmaßnahmen unterworfen sind, sowie bestimmte Spezialinstitute dabei von der Mindestreservepflicht durch Beschluss der EZB befreit werden.
Der rechtliche Rahmen für das Mindestreservesystem des Eurosystems ist in Artikel 19 der Satzung des Europäischen System der Zentralbanken (ESZB-Satzung), der EG-Ratsverordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische Zentralbank und in der EZB-Verordnung über Mindestreserven niedergelegt.
Die Anwendung der EZB-Verordnung über Mindestreserven gewährleistet, dass für das Mindestreservesystem des Eurosystems im gesamten Euro-Währungsraum einheitliche Bedingungen gelten, sodass für die nationalen Zentralbanken die gleiche Ausgangslage geschaffen ist.
Bis 1999 legte die Deutsche Bundesbank bis zu 27 verschiedene nach Einlagenform (z. B. Spar-, Kontokorrent-, Termineinlagen) und Größe der Bank differenzierte Mindestreservesätze fest. Da Banken aus Ländern, in denen eine Mindestreserveverpflichtung besteht, Nachteile im Wettbewerb mit Kreditinstituten aus Ländern erleiden, die dieses Instrument nicht nutzen, setzte die Bundesbank zuletzt die Mindestreserveverpflichtung nicht mehr als Politikinstrument ein.
Die notwendige Mindestreserve (Mindestreserve-Soll) wird von der EZB anhand der reservepflichtigen Verbindlichkeiten der Vormonatsbestände ermittelt. Dabei müssen derzeit genau 1% dieser reservepflichtigen Verbindlichkeiten von den Kreditinstituten vorgehalten werden. Von der ermittelten Mindestreserve kann jedoch noch ein Abzug von pauschal 100.000,00 EUR Freibetrag erfolgen. Die durch dieses Verfahren ermittelte Mindestreserve ist dabei jeweils maßgeblich für die im übernächsten Monat beginnende Mindestreserve-Erfüllungsperiode.
Die Berechnung der bestehenden Mindestreserve (Mindestreserve-Ist) erfolgt dabei anhand aller Tagesbestände auf dem Konto bei der EZB. Die Tagesbestände werden dabei addiert und durch die Anzahl der Tage geteilt.
Die Erfüllungsperiode endet dabei meist am Dienstag der ersten oder zweiten Woche eines Monats. Am darauffolgenden Tag beginnt dann entsprechend die neue Mindestreserveperiode[19]. Der exakte Termin orientiert sich dabei an den Sitzungen des EZB-Rats.
A. In die Mindestreserve einbezogene Verbindlichkeiten mit positivem Reservesatz
Einlagen:
Ausgegebene Schuldverschreibungen:
B. In die Mindestreserve einbezogene Verbindlichkeiten mit einem Reservesatz von 0%
Einlagen:
Ausgegebene Schuldverschreibungen:
C. Nicht in die Mindestreserve einbezogene Verbindlichkeiten
Sollte ein Kreditinstitut in der EWU die notwendige Mindestreserve der EZB nicht erfüllen, so droht ein Sonderzins von bis zu 5 % über dem Spitzenrefinanzierungssatz bzw. bis zu dessen doppelter Höhe auf alle geliehenen Refinanzierungsmittel für den gesamten Zeitraum der Nichterfüllung. Weiterhin droht ein genereller Ausschluss von den Offenmarktgeschäften und den Fazilitäten sowie die Hereinnahme einer unverzinslichen Einlage bis zur 3-fachen Höhe des Fehlbetrages.
Die Chinesische Volksbank nutzt das Instrument der Mindestreserve aktiver als die EZB. Hierbei erhebt sie je nach Größe der Bank unterschiedliche Mindestreservesätze; die Sätze für Großbanken liegen dabei mehrere Prozentpunkte oberhalb jener für kleine und mittlere Banken.
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