Als Ministerresident wurde früher eine bestimmte Rangstufe diplomatischer Vertreter bezeichnet.
Die diplomatischen Beziehungen zwischen den Staaten wurden seit alters her durch Gesandte wahrgenommen, die von einem Herrscher zum anderen gesandt wurden. Erst im 16. Jahrhundert entstand mit dem Ministerresidenten der Typus eines ständigen diplomatischen Vertreters.[1].
Auf dem Wiener Kongress einigte man sich über ein Protokoll vom 19. März 1815 auf ein Reglement über die Klassen und den Rang der eigentlichen Gesandten.
Die jetzt maßgebende Wiener Konvention von 1961 kennt diese Klasse nicht mehr, sondern nur noch die drei anderen.
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