Am 30. Januar 2001 wurde von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Ziel eingereicht, die Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) feststellen zu lassen und damit ein Verbot dieser Partei zu erreichen. Am 30. März 2001 folgten Bundestag und Bundesrat mit eigenen Verbotsanträgen.
Die Verfahren wurden vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde nicht geprüft.
Das Verbotsverfahren ging maßgeblich auf eine Initiative des bayerischen Innenministers Günther Beckstein zurück, der die Bundesregierung im August 2000 aufforderte, ein Verbot der NPD zu erwirken. Eine Reihe von Anschlägen mit teils erwiesenem, teils vermutetem fremdenfeindlichen Hintergrund verlieh dieser Initiative die entscheidende Dynamik. Eine besondere Rolle spielte dabei der Sprengstoffanschlag vom 27. Juli 2000 auf eine Gruppe jüdischer Immigranten aus Russland. Obgleich die Tat ungeklärt blieb, schloss man auf fremdenfeindliche Motive. In allen Parteien außer der FDP, die ein Scheitern des Antrages befürchtete, wurde ein Ruf nach einem NPD-Verbot laut.[1]
Die Verbotsanträge wurden von allen drei antragsberechtigten Organen (Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat) umfangreich begründet. Eine detaillierte Analyse dieser Gründe ließ von Anbeginn Zweifel am Sinn dieses Verbotsverfahrens aufkommen: Das Beweismaterial, das gegen die NPD und ihre Funktionäre vorgebracht wurde, erschöpfte sich weitgehend auf den Vorwurf verfassungsfeindlicher Propaganda (vor allem Volksverhetzung). Gerichtsverwertbare Straftaten, insbesondere Gewaltanwendung oder deren Vorbereitung, konnte der Partei nur in wenigen Fällen konkret zugerechnet werden.[2]
Dies wird als ein strukturelles Problem des Parteiverbots kritisiert, da Parteien nach dem Grundgesetz nicht erst wegen des „Verhaltens ihrer Anhänger“, sondern schon dann für verfassungswidrig erklärt werden, wenn sie „nach ihren Zielen“ darauf ausgehen, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“ (Artikel 21 Abs. 2). Im Ergebnis werde damit von links- wie rechtsradikalen Parteien eine inhaltliche (nicht bloß formal legale) Verfassungstreue verlangt, die mit dem Recht auf Opposition und freien Meinungskampf nur schwer zu vereinbaren sei.
Das Verbotsverfahren wurde zum Skandal, als der Verdacht aufkam, dass der nordrhein-westfälische Landesverband der NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes gesteuert wurde. Der Landesvorsitzende, sein Stellvertreter sowie der Chefredakteur der regionalen Parteizeitung Deutsche Zukunft wurden als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes enttarnt. Die Verfassungswidrigkeit der NPD ist seitens der Antragsteller wesentlich mit Zitaten von Verfassungsschutzmitarbeitern begründet worden.[3][4] Auch die Anwerbung von V-Leuten in anderen Fällen geriet in die Kritik.
Die juristische Vertretung der NPD erfolgte unter anderem durch den Rechtsanwalt Horst Mahler. Der einstige Mitgründer der Rote Armee Fraktion argumentierte im Verfahren zum Teil auf der Basis eigener Erfahrungen[5] mit dem V-Mann Peter Urbach, der in den späten 1960er-Jahren in der Studentenbewegung eingesetzt war.
Nach den jüngsten Wahlerfolgen der NPD auf Länderebene und dem verstärkt offensiven und kämpferischen Auftreten der Partei wird in Politikkreisen die Einreichung eines erneuten Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht wieder kontrovers diskutiert. In der Frage, ob ein solcher zurzeit sinnvoll wäre oder Aussicht auf Erfolg hätte, ist bislang jedoch kein Konsens erzielt worden.
Als problematisch werden die Hürden angesehen, die das Bundesverfassungsgericht 2003 für ein erneutes Verbotsverfahren angelegt hat: Der verfassungsrechtliche Auftrag des Staates zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen scheint dabei im Widerspruch zur Auflage Karlsruhes zu stehen, unmittelbar vor und während des Verfahrens keine V-Leute in der Führungsebene der NPD zu nutzen.
Aufgrund eines Messerangriffs auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl am 13. Dezember 2008 kam es erneut zu einer verstärkten Debatte über ein mögliches NPD-Verbotsverfahren. Die Debatte war durch eine entsprechende Äußerung des CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer eröffnet worden.[8] Wegen der fraglichen Erfolgsaussichten äußerten sich etwa der damalige FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle,[8] der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann[9] skeptisch zu einem erneuten Verbotsverfahren.[10]
Im Mai 2009 legten Innenminister und Innensenatoren einiger Bundesländer eine Dokumentation vor, die ohne Einsatz von V-Männern erstellt wurde. Diese Dokumentation soll eine erneute Klage auf Verfassungswidrigkeit und Verbot der Partei vorbereiten.
„Die Gegnerschaft der NPD und ihrer Anhänger zu den wesentlichen Verfassungsprinzipien sei nicht bloß Bestandteil eines theoretisch abstrakten Meinungsstreites, sondern finde ihren Ausdruck in der aktiven Bekämpfung der Verfassungsordnung, heißt es in der aktuellen Dokumentation. Die NPD verfolge ihre Ziele in einer Weise, die über eine originäre Rolle als Wahlpartei in einem demokratischen Repräsentativsystem weit hinaus reiche. Es gehe ihr nicht um Reformen, wie sie für das politische Leben üblich und notwendig seien, sondern sie verfolge planvoll und kontinuierlich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dies betreffe insbesondere ihr Verhältnis zur Gewalt.“
– Patrick Gensing: Bundesländer stellen Dokumentation vor: „Die NPD bekämpft aktiv die Verfassungsordnung“[11]
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte im September 2009 ein erneutes Verbotsverfahren in Zusammenarbeit mit den Ministerpräsidenten der SPD-regierten Bundesländer und entgegen der Meinung von Innenminister Wolfgang Schäuble an. Er kommentierte seinen Plan mit den Worten: „Bayern möchte dem Treiben der NPD nicht zusehen, bis sich diese Verfassungsfeinde in der Republik etabliert haben.“[12][13]
Nach der Aufdeckung von Verbindungen des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden der Thüringer NPD Ralf Wohlleben zu der terroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund im November 2011 kamen erneut Forderungen nach einem NPD-Verbot auf. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich jedoch skeptisch. Ihr zufolge gehe es vor allem um eine Reform der Sicherheitsbehörden hin zu mehr Effizienz.[14] Am 9. Dezember 2011 beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) in Wiesbaden einstimmig, die Chancen eines erneuten Verbotsverfahrens zu prüfen.
Nachdem die Innenminister der CDU und CSU regierten Bundesländer in einer Telefonkonferenz beschlossen hatten, ihre V-Leute aus der Spitze der NPD abzuziehen, rückt ein erneutes Verbotsverfahren näher.[15] Einige Politiker der CDU und CSU haben aber Bedenken, ob ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hat, da sie die Frage der Verhältnismäßigkeit als nicht gegeben sehen. Grund für diese Vermutung ist, dass die Partei bundesweit keine Rolle spielt und daher ein Verbotsverfahren aufgrund mangelnder Relevanz scheitern könnte.[16]
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