Das Nagoya-Protokoll (vollständig: Nagoya Protocol on Access to Genetic Resources and the Fair and Equitable Sharing of Benefits Arising from Their Utilization) ist ein 2010 beschlossenes und noch nicht in Kraft getretenes internationales Umweltabkommen im Rahmen der UN-Konvention über biologische Vielfalt.
Das Nagoya-Protokoll wurde am 29. Oktober 2010 auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention angenommen.[1] Es kreiert einen völkerrechtlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich. Auf der Basis gegenseitiger Zustimmung soll ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Ursprungsländer genetischer Ressourcen und derjenigen Länder erfolgen, in denen die genetischen Ressourcen genutzt werden.[2] Vor allem die von Entwicklungsländern angeprangerte Biopiraterie soll so eingedämmt werden.
Schwellen- und Entwicklungsländer hatten lange für eine völkerrechtlich verbindliche Lösung des Vorteilsausgleichs geworben. Besonders Brasilien war einer der Antreiber des Verhandlungsprozesses. Bis zur letzten Nacht der Biodiversitäts-Konferenz war nicht klar, ob das Nagoya-Protokoll wirklich verabschiedet werden würde. Ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen gelang dank der energischen Führung des japanischen Umweltministers Matsumotu, der am letzten Verhandlungstag in seiner Autorität als Konferenzvorsitzender einen umfassenden Kompromissvorschlag zu allen noch offenen Vertragsbestimmungen vorlegte. Dieser Vorschlag wurde zunächst von allen anwesenden Ministern in geschlossener Sitzung politisch akzeptiert und später durch das Abschlussplenum der Vertragsstaatenkonferenz formell angenommen. [3][4].
Entsprechend Artikel 32 des Protokolls liegt es vom 2. Februar 2011 bis 1. Februar 2012 zur Unterzeichnung bei den Vereinten Nationen in New York aus, es kann aber auch nach Ablauf dieser Frist weiter unterzeichnet werden. Das Protokoll tritt 90 Tage nach dem Tag in Kraft, an dem die 50. Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen hinterlegt worden ist, wobei der Akt des Unterzeichnens nicht automatisch die Ratifizierung beinhaltet. Abhängig von der Bereitschaft der Staaten, das Protokoll zu ratifizieren, könnte es 2012 oder 2013 in Kraft treten. Die Europäische Kommission arbeitet gegenwärtig an einem Vorschlag für die Umsetzung des Protokolls in europäisches Recht, auf dessen Grundlage es dann auch ratifiziert werden soll.
Mit Stand vom 6. März 2012 haben 92 Staaten das Protokoll unterzeichnet.[5] Deutschland und die EU unterzeichneten das Protokoll am 23. Juni 2011. Jordanien, Gabon, Ruanda und die Seychellen sind die bislang einzigen Staaten (Stand Mai 2012), die das Protokoll bereits formell ratifiziert haben.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Nagoya-Protokoll aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |