Die Hauptgruppe H 12 der Deutschen Bundesbank arbeitet als Nationales Analysezentrum für Falschgeld und beschädigtes Bargeld. Sie übernimmt damit unter anderem die vom ESZB definierte Funktion eines NCC (National Counterfeit Centre). Die Ent- und Versorgung mit Bargeld ist eine der Kernaufgaben des Staates und die Deutsche Bundesbank nimmt dies im Bargeldbereich wahr. Die Analyse von Falschgeld wird in Deutschland von der Deutschen Bundesbank vorgenommen (§ 92 StPO) und im Nationalen Analysezentrum in Mainz durchgeführt. Die erforderliche Strafverfolgung übernimmt die Polizei. In anderen Staaten wird diese Analysefunktion von den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden ausgeführt, wie in Portugal von der Polizei oder in den USA vom Secret Service.
Das Analysezentrum arbeitet mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen und analysiert gemäß § 92 Strafprozessordnung gefälschte Banknoten. Die Noten werden je nach Region direkt von den Filialen der Bundesbank nach Mainz eingesandt oder zunächst der örtlichen Polizei übergeben, die sie bei Bedarf an das Analysezentrum weiterleitet. Da es sich bei der Fälschung und Inverkehrbringung von Falschgeld um eine Straftat handelt, obliegt die Verfolgung der Täter jedoch einzig und allein der Polizei und den Staatsanwaltschaften. Zur Verhinderung von Bargeldfälschungen arbeitet die Deutsche Bundesbank beispielsweise in der internationalen Arbeitsgruppe zur Falschgeldbekämpfung (CBCDG) mit. Diese war unter anderem für die Einführung von sog. Fälschungsbekämpfungsystemen (counterfeit deterrence system) zuständig, die in Druckern, Scannern und Kopierern die Vervielfältigung von Banknoten verhindern.
Wenn beispielsweise jemand aus Versehen Geldscheine in den Aktenvernichter gelangen lässt, dann kann sich derjenige an die Deutsche Bundesbank wenden, die auch größere Mengen an zerkleinertem Bargeld wieder zusammensetzt und dann den entsprechenden Betrag kostenlos in verwendbares Geld umtauscht. Auch zerfressene, vermoderte und verbrannte Scheine werden in dem Analysezentrum wieder rekonstruiert. Gerade bei Wohnungsbränden kann es passieren, dass größere Bargeldmengen zu Asche werden. Mit Mikroskop und Pinzette arbeiten 15 Mitarbeiter detektivisch an der Identifizierung dieser verbrannten Scheine. Schicht für Schicht werden dann verbrannte Scheine freigelegt und nach Anhaltspunkten auf den bisherigen Wert untersucht. Bereits ein Quadratmillimeter genügt, um den Wert einer Banknote zu erkennen. Eindeutige Hinweise darauf geben meist Zahlen, Blindenelemente, Silberfäden oder Hologramme. Notenbanken in Europa ersetzen Banknoten in voller Höhe, wenn der Kunde mehr als 50 Prozent der Banknote vorlegt oder wenn er weniger als die Hälfte des Scheins hat und den Nachweis erbringt, dass der Rest vernichtet ist. Diese Regelung soll verhindern, dass ein beschädigter Schein zweimal vorgelegt wird.
Im Jahre 2004 erstattete die Bundesbank Scheine im Wert von 12,6 Millionen Euro, darunter 2,6 Millionen Deutsche Mark. Fast 18.900 Anträge wurden bearbeitet, 1390 Fälle abgelehnt. Eine spezielle Ausbildung für die detektivische Identifizierung vernichteter Banknoten und Münzen gibt es nicht. Der größte Auftrag für das Service-Zentrum resultierte bislang aus einer Straftat. Dabei handelte es sich um das Lösegeld aus der Oetker-Entführung, von denen 12.558 Tausendmarkscheine im Jahre 1997 überraschend wieder auftauchten. Das Lösegeld war jahrelang vergraben, Feuchtigkeit und Insektenfraß hatten die Scheine entstellt. Die Bundesbank ersetzte der Familie Oetker knapp 13 Millionen Mark. Hochkonjunktur hat das Mainzer Service-Zentrum der Bundesbank meist im Januar. Dann nämlich kommen die an den Weihnachtsfeiertagen verbrannten Geldscheine dort an. Die Fälle sind vielfältig. So können bei einem in Brand geratenen Weihnachtsbaum Geschenke in Form von Bargeld verbrennen. Auch zerrissene Geldumschläge oder im Kamin verstecktes Bargeld sind häufige Ursachen für den Einsatz des Bundesbank-Service-Zentrums.
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