In der Geographie wird Naturraum, auch Großraum, als eine Einheit des geographischen Raums beschrieben, die mit abiotischen Faktoren (Klima, Relief, Wasserhaushalt, Boden, geologischer Bau) und biotischen Faktoren (Flora und Fauna) ausgestattet ist. Der Begriff Naturraum soll sich deutlich gegen den Begriff Landschaft abgrenzen. In einem Ordnungsprinzip werden die Naturräume in immer kleinteiligeren Einheiten dargestellt.
Die naturräumliche Gliederung grenzt naturräumliche Einheiten oder Naturräume auf mehreren Skalen voneinander ab. Schon sehr lange (19. Jahrhundert) wird dieses Thema bei Landeskundlern, Geographen, Biologen und anderen mit den räumlichen Strukturen Beschäftigten intensiv diskutiert. Die einzelnen Naturräume sind räumliche Individuen, die in ihrem Gesamtcharakter sich in einzelnen, mehreren oder auf kleiner Ebene sogar in allen Geofaktoren von den benachbarten Flächeneinheiten unterscheiden. Abgegrenzt wird vorrangig nach geomorphologischen und hydrographischen Gesichtspunkten. Landschaftliche Einheiten von bestimmter Erscheinung und Standortausprägung sowie Lagequalität sind somit gegenüber benachbarten Flächen mit unterscheidbarer Charakteristik abgetrennt. Ebenso werden weniger dominante und ins Auge fallende Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima zur Kartierung mit herangezogen, was aber auch gewisse Grenzen setzt. Denn aktuelle dynamische Prozesse werden dabei meist nicht oder kaum berücksichtigt. In Deutschland dient seit den 50er-Jahren das Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands allgemein als Planungs- und Beobachtungsgrundlage, wird auch in leicht abgewandelter Form zum Beispiel vom Deutschen Wetterdienst bei seinen phänologischen Untersuchungen herangezogen. Es gibt weitere Konzepte, die regional zu einer anderen Gliederungsstruktur und auch zu anderen Landschaftsbezeichnungen kommen.
→ Hauptartikel: Physiographische Regionen der Erde nach Fenneman
Die Landschaftsformen oder physiographischen Regionen der Erde – ihre naturräumlichen Einheiten – werden vor allem in der angloamerikanischen Literatur nach Nevin Fenneman (1916) unterteilt.[1][2][3][4] In der deutschen Geographie, die sich teilweise von dieser fast rein auf Geomorphologie, beziehungsweise der Kombination aus geologischen Verhältnissen und Topographie gestützten Betrachtungsweise davon unterscheidet, brachte unter anderem Ernst Neef[5] diese Übersicht näher.
Die Grobeinteilung folgt in Kontinente, wobei es zwischen den einzelnen Kontinentalblöcken durchaus wegen gemeinschaftlicher Vergangenheit oder ähnlicher Genese Verbindungen gibt. Unterhalb der Kontinente als oberstes Gliederungskriterium folgen in diesem Schema Divisions, Provinces (Provinzen) und Sections (Sektionen), entsprechend der Nomenklatur des USGS.
Deutschlands Festland besteht aus fünf[6]Großregionen 1. Ordnung[7] die sich nach aktuellem Stand jeweils in Großregionen 2. Ordnung (vorangestellter Pfeil „→“) aufspalten:[8]
Otto Klausing bezeichnet die zweite Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten als Region.[12]
Die Einheiten 3. Ordnung entsprechen im Regelfalle den Haupteinheitengruppen, sofern diese nicht bereits Großregionen 2. Ordnung darstellen (z. B. Harz und Oberrheingraben). Jedoch wurden sehr viel Raum einnehmende Einheiten 3. Ordnung oftmals auf zwei oder mehr Gruppen aufgeteilt, im Schichtstufenland etwa die Schwäbisch-Fränkischen Gäue (D57/56), Keuper-Lias-Länder (D58/59) und Alben (D60/61) – im vorliegenden Falle auch aus kulturräumlichen Aspekten heraus. Das Rheinische Schiefergebirge stellt, trotz seiner Aufspaltung in immerhin 8 Haupteinheitengruppen, gleichzeitig eine Einheit zweiter und dritter Ordnung dar.
Es folgen weiterhin folgende Untergliederungen:
Traditiononelle wissenschaftliche Gliederung:
In der Schweiz ist die geographische Gliederung historisch dreiteilig:[13][14]
Die biogegraphischen Regionen der Schweiz:[15]
Die Zuteilung erfolgt auf Gemeindeebene. Da es sich um eine Gliederung zu statistischen Zwecken handelt, wurde keine feinere Gliederung vorgenommen.
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