Der Naturschutz im Nationalsozialismus begann 1933 mit der Gleichschaltung der Naturschutzverbände und dem Ausschluss der Mitglieder jüdischen Glaubens aus den Vereinen. Umfassende gesetzliche Neuregelungen in den Jahren 1933 bis 1935 des NS-Regimes im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, allen voran das Reichsnaturschutzgesetz (RNG), regelten erstmals den Ausgleich nach privaten Eingriffen und führten neben den Naturschutzgebieten die schwächer geschützten Landschaftsschutzgebiete als neue Kategorie ein. Ausgenommen waren jedoch staatliche Großvorhaben, wie verkehrstechnische oder militärische Eingriffe. Institutionell unterstellte man den Naturschutz mit der 1936 eingerichteten „Reichsstelle“ dem Reichsforstamt unter Hermann Göring. Ideologisch wurde der Naturschutz mit einem völkischen Heimat-Begriff sowie der Blut-und-Boden-Ideologie verknüpft, die in der Landschaftsplanung in Osteuropa nach dem Generalplan Ost ihre deutlichen Ausprägungen fanden.[1]
In der Praxis hielt das NS-Regime sich nicht an den anfangs gesetzlich vorgezeichneten Weg eines umfassenden Naturschutzes. Nach der Übernahme der Verantwortung für die Erfüllung des Vierjahresplanes durch Hermann Göring, stand die Autarkiepolitik zu Lasten des Naturschutzes im Vordergrund. Man betrieb eine umfassende Naturzerstörung durch Melioration, Autobahnbau, die Intensivierung der Waldnutzung sowie den Bau von Industrie- und militärischen Anlagen.[2] Große Kritik durch Naturschützer erfuhr die vom Arbeitsdienst betriebene Kultivierung von Ödland.
Die Völkische Bewegung verklärte im 19. Jahrhundert die deutsche Natur und etablierte einen völkisch begründeten Heimatbegriff. Ideologisch wurde die nationale Identität zunehmend in der frühen germanischen und mittelalterlich deutschen Vergangenheit verortet. Zwischen der Heimat- und Naturschutzbewegung und der Völkischen Bewegung gab es ideelle, personelle und organisatorische Überschneidungen. Vertreter eines „völkischen Heimatschutzes“[3] forderten unter anderem eine Germanisierung des Christentums oder einen Rückgriff auf einen vorchristlichen Volksglauben.
Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde der rassebiologische Antisemitismus für den Naturschutz zu einem anschlussfähigen Deutungsmuster. Die xenophobische Grundhaltung des Naturschutzes ließen antisemitische Vorstellungen in ein ideologisches Konglomerat aus darwinistischen Ideen, Neuromantik und Antimodernismus einfließen.[4] Natur- und Heimatschutz wurden als Grundlage einer „unverwechselbare[n] völkische[n] Eigenart und Überlebensfähigkeit“ interpretiert, womit oft die Betonung völkischer Überlegenheit verbunden war.[5]
Im NS-Regime wurden Topoi wie Natur, Heimat und Deutscher Wald zu Elementen der nationalsozialistischen Ideologie. Die Landschaftspflege wurde in den Naturschutz einbezogen und mit Begriffen wie artgemäße germanisch-deutsche Kulturlandschaft mit Blut-und-Boden-Gedankengut verknüpft. Propaganda sowie Landschaftsplanungen für die Zeit nach einem deutschen Endsieg bezogen die Agrar- und Forstwissenschaft zentral mit ein.[6] Der Symbolpolitik folgte die organisatorische und personelle Verflechtung, Naturschutz und Landschaftspflege wurden dem Reichsforstministerium unterstellt, der dortige Unterabteilungsleiter Heinrich Wiepking-Jürgensmann war zugleich Sonderbeauftragter für Landschaftsgestaltung und Landschaftspflege in Heinrich Himmlers Reichskommissariat für die Festigung des deutschen Volkstums.[7] Der Fokus der nationalsozialistischen Naturschutzbestrebungen lag primär rassistisch und ökonomisch motiviert auf dem „Blut“ und weniger auf dem „Boden“. Im Gegenteil sollte der Boden landwirtschaftlich möglichst intensiv genutzt werden.[8]
Natur- und Heimatschützer wie Paul Schultze-Naumburg, Walther Schoenichen und Hans Schwenkel haben bereits vor 1933 antisemitische Deutungen des Naturschutzes entwickelt, die nach dem Machtübergang an die Nationalsozialisten zur offenen politischen Geltung gelangten. Darstellungen des Juden, „der sich alles nimmt und der alles hat, der aber Heimat nicht lieben kann, weil er Heimat eben nicht hat“ gipfeln in der Utopie einer 'reinen' Umwelt und ihrer „Entsprechung in der Vorstellung einer judenreinen Welt“.[9]
Deutliche Ausprägung erfährt das Konglomerat aus Natur- und Heimatschutz, Landschaftspflege einschließlich der Pflege der deutschen Kulturlandschaft, Blut-und-Boden-Ideologie und Rassismus wie Antisemitismus in der im Dezember 1942 vom Reichsführer SS Himmler im Zusammenhang mit dem Generalplan Ost erlassenen „Allgemeinen Anordnung Nr. 20/VI/42“ – Über die Gestaltung der Landschaft in den eingegliederten Ostgebieten. In einer Einführung zu dieser Verordnung subsumiert der Verwaltungsjurist und Landschaftsplaner Erhard Mäding unter dem Begriff der Landespflege sowohl Landwirtschaft und Landeskultur wie Landschaftspflege und -gestaltung. Er führt dazu aus:
Diesen Landschaftsregeln, von Heinrich Himmler unterzeichnet und von Mäding sowie Heinrich Wiepking-Jürgensmann miterstellt,[11] lagen von nationalsozialistischer Rassenideologie geprägte Planungsvorstellungen zugrunde und gehen von einem „art- und rassenpolitischen“ Umweltverständnis aus.[12] In den Zielsetzungen der Anordnung wird dazu ausgeführt:
Die Landespflege wird hier zum Begriff, der Landschaftspflege, Naturschutz, Grünlandplanung und Gartenarchitektur zusammenfasst für eine Idee, nach der die Deutschen „als erstes abendländisches Volk in der Landschaft auch ihre seelische Umwelt gestalten“, als „Volksgemeinschaft“ nehmen sie die „Kulturaufgaben der Gegenwart“ wahr. Dies ist die ideologische Verbrämung der Enteignung der ansässigen, zunächst der jüdischen, Bevölkerung in den sogenannten eingegliederten Ostgebieten sowie des Ausbaus der landwirtschaftlichen Produktion unter dem Begriff Reichsnährstand. Zudem zeigt die Verordnung den hohen Stellenwert der „deutschen Kulturlandschaft“ als „unlösbare Verbindung zwischen einer expansiven Raumpolitik und einer aggressiven Rassenpolitik“[14]
Naturschutz und Landschaftspflege waren ab 1936 dem Reichsforstministerium unter Hermann Göring, somit „Oberster Beauftragter für den Naturschutz“, unterstellt. Die Abteilung Naturschutz (Oberste Naturschutzbehörde) wurde gemäß dem Naturschutzgesetz zur „Abteilung für Naturschutz und Landschaftspflege“ ausgebaut. Zu Beratungs- und Koordinationszwecken entstand parallel die „Reichsstelle für Naturschutz“, hervorgegangen aus der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen. Bis November 1938 wurde diese von Walter Schoenichen geleitet, anschließend unterstand sie dem Naturwissenschaftler und Mitverfasser des Naturschutzgesetzes Hans Klose.
1942 gliederten sich unter der Obersten Naturschutzbehörde folgende Sachgebiete[15]:
Die Abteilung Landschaftspflege Gruppe II war zugleich auf Grund eines Abkommens mit Heinrich Himmler, dem Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums bei den jeweiligen „Reichsstatthaltern“ beziehungsweise „Generalreferenten für Landschaftspflege“ eingesetzt, Wiepking-Jürgensmann war entsprechend zugleich Sonderbeauftragter für Landschaftsgestaltung und Landschaftspflege in Himmlers Reichskommissariat für die Festigung des deutschen Volkstums.[16] Aufgabe des Reichskommissariats war es die annektierten Gebiete im Osten „deutsch“ werden zu lassen. Die Landschaft sollte „durch Ausschaltung fremden Volkstums in eine artgemäße germanisch-deutsche Kulturlandschaft umgewandelt werden“ [17]
In den ersten Jahren ihrer Herrschaft erließ die Reichsregierung mehrere umwelt- und naturschutzbezogene Gesetze. Dabei konnte in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Tierschutz auf bereits bestehende rechtliche Regelungen wie Landesgesetze und Polizeiverordnungen der Länder sowie auf Gesetzentwürfe aus der Zeit der Weimarer Republik zurückgegriffen werden.[18] Als ein Motiv wird gesehen, mit zeitgenössisch populären Naturschutzthemen bei der Bevölkerung auf Zustimmung zur eigenen Politik stoßen.
1934 wurde das von Kurt Mantel kommentierte Reichswaldverwüstungsgesetz als erste reichsweite Norm der Forstgesetzgebung verabschiedet, 1934 folgte das Reichsjagdgesetz (RJG) einschließlich eines Hegegebots. Das 1935 beschlossene Reichsnaturschutzgesetz (RNG), von Hans Klose unter Verwendung von Vorlagen des Naturschützers, Höhlenforschers und früheren jüdischen Kollegen Benno Wolf formuliert, war die normative Weiterführung der Naturdenkmalpflege. Einbezogen in dieses Gesetz ist die Landschaftspflege als Teilbereich des Naturschutzes. Das RNG gilt zwar nicht als NS-Gesetz im engeren Sinne, in seiner Präambel wird aber die ideologische Ausrichtung des Naturschutzes im Nationalsozialismus benannt: „Der um die Jahrhundertwende entstandenen 'Naturdenkmalpflege' konnten nur Teilerfolge beschieden sein, weil wesentliche politische und weltanschauliche Voraussetzungen fehlten; erst die Umgestaltung des deutschen Menschen schuf die Vorbedingungen für wirksamen Naturschutz“.[1]
Ab 1936 fand der Naturschutz keine Fürsprecher bei den Machthabern mehr. Die Aufrüstung der Wehrmacht und die Stärkung der Industrie und ihrer Autarkie hatten Priorität. Nachdem es zu gravierenden Schädigungen der natürlichen Ressourcen gekommen war, drangen 1941 die Fachbehörden für Naturschutz auf Abhilfe und erarbeiten Entwürfe für ein Wasser- und Waldgesetz. Aufgrund der Kriegssituation kam diese neu aufgenommene Gesetzesarbeit nicht über das Entwurfsstadium hinaus.[19]
Alle Gesetze überdauerten das Ende des NS-Regimes und galten auch nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 weiter.
Der Bund für Vogelschutz begrüßte 1933 die Machtannahme der Nationalsozialisten mit den Worten: „Heimatliebe und Naturliebe sind eine der stärksten Wurzeln, aus denen Deutschland Kraft schöpfen kann. (...) Freudig stellen wir uns hinter den Führer, geloben, unsere ganze Kraft einzusetzen für sein hohes Ziel.“[20] Auf Anordnung des Reichsforstamts erfolgte 1934 die Umbenennung in Reichsbund für Vogelschutz (RfV) zugleich mit einer Satzungsänderung, nach der nur noch „deutsche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“ Mitglied werden können. 1935 wurde der Bund dem Reichsforstamt untergegliedert. Durch einen Erlass des Reichsforstmeisters Hermann Göring vom 24. September 1938 waren neben diesem Einheitsverband keine anderen Vogelschutz-Vereine mehr zulässig.
Die Gründerin des Vogelschutzbundes Lina Hähnle, unterwarf sich den nationalsozialistischen Rahmenbedingungen, obwohl sie keine Sympathisantin des Nationalsozialismus war. Sie begrüßte den angekündigten Bedeutungszuwachs des Naturschutzes und übersah die Instrumentalisierung ihrer Tätigkeit. Am Beispiel Hähnle werde deutlich, so Wöbse, wie der "Nationalsozialismus den Naturschutz instrumentalisierte, und als Einfallstor in ein zum Teil durchaus skeptisches Mileu benutze"..[21]Nach der Konsolidierung des Verbandes als einzig zugelassenen Vogelschutzorganistaion 1937 zog Hähnle sich zurück und tratt 1938 den Vorsitz an den Nationalsozialisten Reinhard Wendehorst ab.
3650 Kilometer Reichsautobahn wurden von Januar 1934 bis Ende 1941 gebaut und bedeuteten mit ihrem enormen Flächenverbrauch gewaltige Eingriffe in die Landschaft. Als Stellvertreter einer naturverbundenen Landschaftsarchitektur setze sich Alwin Seifert, „Reichslandschaftsanwalt des Generalinspekteurs für das deutsche Straßenwesen“ beim Bau der Reichsautobahnen für eine landschaftsbezogenen Platzierung von Brücken und Kreuzungsbauwerken und eine generelle „Erfahrbarkeit“ der deutschen Landschaften ein.[22] Die Vorgaben zur Einbindung dieses zentralen Infrastruktur- und Propagandaprojekts in die Topographie und die gestalterische Umsetzung lehnten sich unter anderem an das amerikanische Vorbild der United States Highways an.[23][24] Bei der Bepflanzung der Autobahnen trat Seifert für Bepflanzungen mit „einheimischen“ Arten ein, wobei er sich dabei der Rhetorik des Nationalsozialismus bediente.
Die „deutsche Natur“ und der „deutsche Wald“ wurden zu Chiffren für eine Vielzahl modernitätskritischer, nationalistischer, rassistischer und biologistischer Denkmuster. Dazu gehörten „Ganzheitlichkeit des Waldes“ als Gegenbild zu Fortschritt und Großstadt, der Wald als Heimat, als germanisches Heiligtum und „rassischer Kraftquell“. Die Deutschen sah man in der Nachfolge der Germanen als ursprüngliches „Waldvolk“, während die Stigmatisierung der Juden als „Wüstenvolk“ deren Diskriminierung und Verfolgung rechtfertigen sollte. Auch wurde Waldvernichtung mit Volksvernichtung gleichgesetzt.[25] Das von Heinrich Himmlers SS-Ahnenerbe initiierte Forschungswerk Wald und Baum in der arisch-germanischen Geistes- und Kulturgeschichte wollte, ausgehend vom vermuteten „Waldursprung“ der germanischen Kultur, die Existenz einer frühzeitlichen „Baum- und Waldreligion“ nachweisen, um auf dieser Grundlage eine „arteigene“ nationalsozialistische Glaubensanschauung zu etablieren.[26]
Reichsminister und Reichsjägermeister Hermann Göring, verantwortlich für die Forstwirtschaft, verherrlichte den Wald: „Wenn wir [sc. Deutschen] durch den Wald gehen, […], erfüllt uns der Wald mit […] einer ungeheuren Freude an Gottes herrlicher Natur. Das unterscheidet uns von jenem Volke, das sich auserwählt dünkt und das, wenn es durch den Wald schreitet, nur den Festmeter berechnen kann.“[27]
Mit der Übernahme des Vierjahresplans sowie der Agrar- und Forstpolitik 1936 durch Göring stagnierte der Naturschutz.[28] So wurden der Holzeinschlag und damit die Belastung der Wälder deutlich erhöht.[29] Bereits ab 1935 hatte sich die Forstwirtschaft den Autarkiebestrebungen der Nationalsozialisten unterzuordnen. Ab Oktober 1935 wurde für den Staatswald ein Holzeinschlag angeordnet, der um 50 % über den jährlichen Holzzuwachs hinausging. Ab 1937 galt dies auch für Gemeinde- und Privatwald über 50 ha.[30]
Ein wichtiges Motiv der Agrarpolitik zwischen 1933 und 1945 waren die nationalsozialistischen Autarkiebestrebungen. Darüber hinaus wurde die Landwirtschaft ideologisch stark verklärt.[31]Walther Darré, Ernährungs- und Landwirtschaftsminister von 1933 bis 1942, betonte die Blut-und-Boden-Ideologie und kämpfte für den Erhalt des Bauerntums. Mit seinen Ausführungen zur Überlegenheit des nordischen Blutes und der Notwendigkeit der Reinerhaltung, zur Sicherung der Zukunft der germanischen Rasse durch die zentrale Rolle eines gesunden deutschen Bauernstandes übte er großen Einfluss auf Heinrich Himmler aus.[32] Seine Schriften dienten der ideologischen Legitimierung der Eroberungs- und Vernichtungspolitik im Osten.
In von Darré ausgerufenen sogenannten Erzeugungsschlachten wurden Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft angestrebt. Die sogenannten 10. Gebote der Erzeugungsschlacht bedeuteten starke Beeinträchtigungen für den Naturschutz infolge der Intensivierung der Landwirtschaft beispielsweise durch erhöhte Düngung, Melioration, Umwandlung von sogenanntem Ödland in Nutzland, Moorkolonisierungen und Flurbereinigungen. Die Autarkiebestrebungen der Nationalsozialisten sorgten letztlich dafür, dass der Naturschutz in der Landwirtschaft keine Erfolgsaussichten hatte.
Tierschutz war ein wichtiges Propagandathema des Nationalsozialismus.[33]
Obwohl die praktische Naturschutzpolitik nur Traditionen aus der Weimarer Republik fortsetzte, galt die Naturschutzbewegung nach 1945 vielfach als NS-belastet.[34] Trotz der hohen ideologischen Bedeutung war der reale Einfluss von Naturschützern, so sehr sie sich auch dem NS-Regime andienten, gering. In der Nachkriegszeit führten Umwelt- und Naturschutzverbände ihre Arbeit weitgehend nach Vorgaben fort, die während des Nationalsozialismus entwickelt worden waren.[35] Selbst das Vorhandensein einer Erblast wird verneint oder dahingehend eingeschätzt, dass für die heutige Theorie und Praxis des Naturschutzes keine Konsequenzen zu ziehen seien.[36]
Die Regelungen der Natur- und Umweltgesetze des NS-Regimes sind nicht als Nazi-Gesetze einzustufen, weshalb sie nach 1945 in Kraft bleiben konnten. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben der Alliierten Militärregierung (Art. II des Gesetzes Nr. 1) wurde nicht gesehen. Allerdings galt in der Bundesrepublik Deutschland nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 das Reichnaturschutzgesetz (RNG) von 1935 nicht als Bundesrecht fort, da es als Ganzes über die Kompetenz des Bundes zur Rahmengesetzgebung hinausging, es galt jedoch als Landesrecht fort.[37] Die Regelungen des RNG hatten als Grundlage der Gesetzgebung der Länder, die nach der neuen Ordnung des Grundgesetzes für den Naturschutz zuständig waren, bis Anfang der 1970er Jahre Bestand. Das RNG und seine Entstehungsgeschichte trug deutliche Züge des autoritären Regimes, in dem es entstanden war. § 24 RNG sah für die Ausweisung von Naturschutzgebieten oder Naturdenkmalen die Möglichkeit einer grundgesetzwidrigen entschädigungslosen Enteignung vor. Dies bestätigten eine Reihe von Gerichtsurteilen in den 50er Jahren.[38]
In der DDR änderten sich die politische Einbindung und Zielsetzung des Naturschutzes. Die einflussreichsten Planer wie Georg Pniower oder Reinhold Lingner waren politisch unbelastet und der SED gegenüber loyal. Weder eine ästhetische Überhöhung noch ein Betonung des völkisch rassischen spielten beim Aufbau eines sozialistischen Staates, mit dem eine gerechtere Gesellschaft verbunden wurde, eine Rolle. An der praktischen Arbeit der Landschaftsplanung änderte dies jedoch wenig. Die Aufgaben blieben die gleichen. Leitbild war weiterhin die Intensivierung der Landnutzung. Personell wurde dabei auf Fachkräfte aus der Zeit des Nationalsozialismus, auch auf Mitglieder der NSDAP, zurückgegriffen; vielfach stammte dieses aus dem Umfeld Alwin Seiferts.[39]
Auch in Westdeutschland arbeitete das Personal der Naturschutzbehörden weiter. Führende Personen in der Zeit des Nationalsozialismus hatten auch nach 1945 hohe Positionen inne. Heinrich Wiepking-Jürgensmann bekam 1948 eine Professur an der damals gegründeten Hochschule für Gartenbau und Landeskultur in Hannover. Konrad Meyer lehrte von 1956 bis 1968 als o. Professor für Landesplanung und Raumordnung an der Universität Hannover. Erhard Mäding wurde Gutachter und Vorstandsmitglied der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) sowie Dezernent für Landschaftsgestaltung beim Deutschen Gemeindetag.
Als „Naturschutz im engeren Sinne“, nach einer Unterscheidung von Walther Schoenichen, einem der einflussreichsten Naturschützer der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und bekennendem Nationalsozialisten, der bis 1938 Direktor der „Reichsstelle für Naturschutz“ war, knüpfte der Naturschutz an seine während der NS-Zeit angeblich ideologisch unbedenkliche, ökologische Neuausrichtung an. Man widmete sich zunächst vor allem der Bestandsaufnahme sowie dem Schutz der Natur vor dem Menschen. Bis in die 1960er Jahre konnte es vorkommen, dass Autobahnbau als ein Synonym für Naturschutz aufgefasst wurde, da Naturschützer mit einer „standortgerechten Bepflanzung“ zufrieden waren. Der Flächen- und Ressourcenfraß durch das Bauwerk wurde nicht kritisiert.[40] Alwin Seifert führte seine Arbeit nach 1945 als Vorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern 1958 bis 1963 fort. Er betonte die naturschützerischen Leistungen, die während des Dritten Reiches erzielt worden seien. Gleichzeitig stellten sich Naturschützer als Opfer der NS-Politik dar.
| Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. |
Mit zunehmender Akzeptanz des Naturschutzes nahmen in den 1980er und 1990er Jahren Versuche der modernen Rechtsextremen sowie der Neuen Rechten zu, Umwelt- und Naturschutz wieder mit völkischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten in Verbindung zu bringen und an die ideologischen Traditionen des Naturschutzes, insbesondere des Heimatschutzes, anzuknüpfen, die auch den Nationalsozialisten anschlussfähig erschienen. Bei Baldur Springmann etwa sah Oliver Geden den Versuch, Rechtsextremismus, Ökologie und Spiritualität zu verbinden.[41] Auf den nationalsozialistischen Heimat- und Naturbegriff bezog sich unter anderem die rechtsextreme Heimattreue Deutsche Jugend. In Bayern greift die Zeitschrift Umwelt & Aktiv diese Traditionslinien auf.
Der Kulturwissenschaftler Jost Hermand prägte den Begriff vom „grünen Flügel der NSDAP“ und zählte neben anderen dazu Walther Darré, Paul Schultze-Naumburg, Rudolf Hess, Fritz Todt und Alwin Seifert. Er verweist auf die Geschichte des Bundes für Heimatschutz, die Anfang der dreißiger Jahre durch den Vorsitzenden Schultze-Naumburg über den Kampfbund für deutsche Kultur in die Nazi-Ideologie mündete. Als weiteres Beispiel gilt die Entwicklung der Artamanen von der Wandervögel-Bewegung über die völkisch geprägte Gesinnung zur frühzeitigen Mitgliedschaft in der NSDAP und der SS. Bei den Artamanen organisiert waren der NS-Landwirtschaftsminister Darré, der SS-Führer Himmler und der Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß.[42] Anna Bramwell sah in der NSDAP eine grüne Partei.[43] Bramwell provoziert mit der Behauptung, man wolle nicht erkennen, dass das NS-Regime der erfolgreichste Pionier ökologischer Landwirtschaft gewesen sei.[44] David Blackbourne hingegen widerspricht der Darstellung eines „grünen Flügels“, stattdessen stelle die Naturschutzpolitik der Nationalsozialisten ein Abbild des „polykratischen Chaos“ der NS-Herrschaft dar.[45]
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Naturschutz_im_Nationalsozialismus aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |