Das Oberlandesgericht Bamberg ist neben dem Oberlandesgericht München und dem Oberlandesgericht Nürnberg eines von drei bayerischen Oberlandesgerichten.
Das Oberlandesgericht (OLG) hat seinen Sitz in Bamberg. Der Gerichtsbezirk umfasst die Regierungsbezirke Oberfranken und Unterfranken.
Das Gericht nimmt die ihm nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zugewiesenen Aufgaben wahr. Darüber hinaus besteht beim Oberlandesgericht Bamberg eine im Zusammenhang mit der Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgericht eingeführte Sonderzuständigkeit, derzufolge Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen aus dem gesamten Gebiet des Freistaats Bayern beim Oberlandesgericht Bamberg konzentriert werden.
Das OLG Bamberg ist zusammen mit dem Landgericht Bamberg im Justizgebäude am Wilhelmsplatz untergebracht. Das Gebäude wurde ab 1900 eigens als Gerichtsgebäude errichtet.
Das Oberlandesgericht Bamberg ist mit der Einführung des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes im Jahre 1876 aus dem Appellationsgericht Bamberg hervorgegangen, welches seinerseits auf die 1872 erfolgte Zusammenlegung der Appellationsgerichte für Ober- und Unterfranken in Bamberg zurückgeht.
Dem Oberlandesgericht Bamberg ist als einziges Gericht der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet sind dem Gericht die Landgerichte in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Schweinfurt und Würzburg mit den in ihren Bezirken jeweils gelegenen Amtsgerichten.
An der Spitze des Oberlandesgerichts Bamberg steht seit dem 1. Dezember 2009 dessen Präsident Peter Werndl. Seine Vorgänger waren Michael Meisenberg und Reinhard Böttcher.
49.89166666666710.896666666667
Koordinaten: 49° 53′ 30″ N, 10° 53′ 48″ O
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Oberlandesgericht_Bamberg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |