Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist das seit 1. Juli 2005 bestehende gemeinsame Oberverwaltungsgericht der Länder Berlin und Brandenburg und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieser beiden Länder.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in Berlin. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet der Länder Berlin und Brandenburg.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet.
Nachgeordnete Gerichte sind in Berlin das Verwaltungsgericht Berlin sowie in Brandenburg die Verwaltungsgerichte Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus.
Zur Geschichte des Gebäudes siehe: Preußisches Oberverwaltungsgericht
1996 scheiterte in der Volksabstimmung die Fusion der Länder Berlin und Brandenburg zu Berlin-Brandenburg. Am 26. April 2004 schlossen die Länder Berlin und Brandenburg den Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Zum 1. Juli 2005 wurde in einem ersten Schritt neben dem gemeinsamen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg das gemeinsame OVG Berlin-Brandenburg errichtet. Es ersetzt die Oberverwaltungsgerichte der Länder Berlin und Brandenburg, das seinen Sitz in Frankfurt (Oder) hatte. Im zweiten Schritt folgten zum 1. Januar 2007 die gemeinsamen Fachobergerichte Finanzgericht Berlin-Brandenburg und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
52.5072813.33078
Koordinaten: 52° 30′ 26,2″ N, 13° 19′ 50,8″ O
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