Die Offenmarktpolitik ist das wichtigste Instrument der Geldpolitik – heute sogar Standardinstrument –, mit dem die Zentralbank die Geldschöpfung beeinflusst. Die Zentralbank bietet den Geschäftsbanken bestimmte festverzinsliche Wertpapiere (Offenmarktpapiere) zum Kauf an oder kauft selbst Wertpapiere von den Geschäftsbanken (Offenmarktgeschäfte). Kaufen die Geschäftsbanken die Wertpapiere, steht ihnen das angelegte Geld nicht mehr für die Kreditvergabe zur Verfügung, d. h. die Geldschöpfung sinkt. Verkaufen die Geschäftsbanken Wertpapiere, erhalten sie dafür Geld, das sie für Kredite verwenden können[1]. Aus Sicht der Geschäftsbanken entspricht dies einem Wertpapierpensionsgeschäft: Wertpapiere werden von den Geschäftsbanken bei der Zentralbank in „Pension“ gegeben. Die Geschäftsbank erhält im Gegenzug liquide Mittel in Form von Zentralbankgeld .
Beim Mengentender-Verfahren wird der Zinssatz für angebotenes Zentralbankgeld fest vorgegeben. Die Geschäftsbanken machen Gebote in Höhe der gewünschten Geldbeträge, die sie erwerben wollen. Die Zuteilungsquote errechnet sich, indem das insgesamt beabsichtigte Zuteilungsvolumen auf die gesamte Angebotssumme bezogen wird. Das Problem der Mengentender liegt darin, dass die Geschäftsbanken wegen des niedrigen Zinssatzes dazu neigen, höhere Mengengebote abzugeben, als sie eigentlich benötigen (Überbietungsproblematik). Bei der anschließenden Quotelung (Pro-rata-Zuteilung), auch Repartierung genannt, schneiden sie dann besser ab.
Mit dem Verfahren des Zinstenders kann die Zentralbank ihre Offenmarktgeschäfte durchführen. Die Zentralbank benennt die zu emittierende Geldmenge und legt darüber hinaus einen Mindestbietungssatz fest, das heißt den minimalen Zins, zu dem sie Offenmarktgeschäfte tätigt (als Signal für den geldpolitischen Kurs).
Die Geschäftsbanken geben dann ihre Zinsgebote ab.
Die Zuteilung des Zentralbankgeldes erfolgt nach dem Ende der Gebote entweder nach dem
oder nach dem
Die EZB verwendete das amerikanische Zinstender-Verfahren. Im Zuge der Finanzkrise ist sie jedoch auf das Mengentender-Verfahren mit vollständiger Zuteilung umgestiegen.[3] Die Abwicklung erfolgt per OMTOS (OffenMarkt Tender Operations-System).[4]
Offenmarktgeschäfte sind die wichtigsten Instrumente der EZB und bilden den Mittelpunkt der Geldpolitik des ESZB. Sie dienen zur Steuerung der Zinsen, der Liquiditätslage und zum Aufzeigen des geldpolitischen Kurses. Durch die Offenmarktgeschäfte erhalten die Geschäftsbanken den Großteil ihres Geldes gegen die Verpfändung von Sicherheiten (z. B. Wertpapiere). Die Initiative zu Offenmarktgeschäften geht von der EZB aus.
Die EZB führte ab dem 1. Januar 1999 bei der Zuteilung zunächst ein Mengentenderverfahren durch, wechselte jedoch aufgrund der Überbietungsproblematik am 27. Juni 2000 zum Zinstenderverfahren. Im Zuge der Finanzkrise wechselte die EZB im Oktober 2008 erneut zum Mengentenderverfahren.
Die EZB unterscheidet zwischen Haupttender und Basistender einerseits und zwischen Standardtender und Schnelltender andererseits.
Der Haupttender ist das Hauptrefinanzierungsgeschäft der Kreditinstitute, welches jede Woche mit i. d. R. einer Woche Laufzeit (bis 2003 zwei Wochen Laufzeit) von der EZB angeboten wird. Der Tender wird von den nationalen Zentralbanken durchgeführt. Er hat eine gewisse Signalwirkung für Banken. Mit der Begründung eines hohen Finanzierungsbedarfs der Banken zum Jahresende 2007 hat die EZB vorerst einmalig mit 19. Dezember 2007 die Laufzeit wieder auf zwei Wochen erhöht. Der Grund dafür waren die bis auf 4,8 % gestiegenen Zinsen für EZB-Geld einerseits und die Tatsache, dass sich Banken untereinander aufgrund der Bankenkrise kaum noch Geld geliehen haben. Diese Verlängerung führte zu einer Zinssenkung am Geldmarkt bereits im Vorfeld.[5]
Basistender sind längerfristige Refinanzierungsgeschäfte. Sie werden teilweise mehrmals monatlich mit einer Laufzeit von drei Monaten bis zu einem Jahr angeboten. Das Volumen beträgt etwa ein Viertel des gesamten Refinanzierungsvolumens. Der Tender wird von den nationalen Zentralbanken durchgeführt.
Um Liquiditätsschwankungen schnell ausgleichen zu können, gibt es den Schnelltender, der zu den Feinsteuerungsoperationen der EZB gehört. Dies ist ein Ausschreibungsverfahren für die geldpolitische Feinsteuerung. Die Abwicklung solch eines Geschäftes und der Geldzuteilung erfolgt innerhalb von 1–2 Stunden und wird oftmals mit einer begrenzten Zahl von Kreditinstituten durchgeführt. Bei diesem Tender kann dem Markt Geld entzogen oder zugeführt werden. Er findet nur bei Bedarf statt. Die Vergabe kann auf bestimmte Geschäftspartner begrenzt werden.
Der Standardtender ist ein im Eurosystem eingesetztes Tenderverfahren, das im Gegensatz zum Schnelltender innerhalb von 24 Stunden durchgeführt wird. Der Standardtender kann sowohl als Mengentender als auch als Zinstender durchgeführt werden. Er wird üblicherweise bei Hauptrefinanzierungsgeschäften (Haupttender) und längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (Basistender) verwendet.
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