In der deutschen parlamentarischen Demokratie wird als Oppositionsführer traditionell der bzw. die Vorsitzende der größten Oppositions-Fraktion bezeichnet. Zum Teil wird der Begriff aber auch für die Fraktionsvorsitzenden aller Oppositions-Fraktionen verwendet. Ein in der Verfassung klar definiertes Amt ist der Oppositionsführer nur in einzelnen Ländern.
Als Oppositionsführer gilt in der parlamentarischen Demokratie der Fraktionsvorsitzende der größten Oppositionsfraktion.
Auch wenn diese zuweilen eine größere Medienpräsenz haben, gelten weder Parteivorsitzende noch ehemalige oder potentielle Spitzenkandidaten als „Oppositionsführer“.
Da das Grundgesetz den Begriff der Opposition nicht explizit kennt, ist im Deutschen Bundestag auch der Oppositionsführer nicht Inhaber eines besonderen Amtes. Vielmehr handelt es sich lediglich um einen inzwischen allgemein üblichen Sprachgebrauch.
In einzelnen Bundesländern, wie Schleswig-Holstein oder Hamburg, ist dies anders. Dort ist der Begriff der Opposition in der Landesverfassung verankert. Gibt es mehrere Oppositionsfraktionen, die über gleich viele Mandate verfügen, so wird z. B. in Schleswig-Holstein ausgelost, welcher Fraktionsvorsitzende die Funktion des Oppositionsführers übernimmt.[1] Dies geschah zuletzt im Landtag der 16. Wahlperiode, in dem FDP und Grüne mit je vier Abgeordneten in der Opposition vertreten waren und bis zum Bruch der Großen Koalition am 15. Juli 2009 und der Entlassung der SPD-Minister aus dem Kabinett von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen am 21. Juli 2009 die beiden stärksten Oppositionsfraktionen darstellten.
Während bei der SPD nie ein Oppositionsführer Bundeskanzler wurde, da die SPD schon in der Regierung war, als die Kanzlerschaft von Brandt und Schmidt begann, und Schröder zuvor kein Mitglied des Bundestages war, schafften sowohl Helmut Kohl als auch Angela Merkel als Oppositionsführer den Sprung an die Macht, ersterer durch ein Misstrauensvotum, das später per Wahl bestätigt wurde.
![]()
Anders als in Deutschland gibt es im britischen Unterhaus sowie in den Parlamenten der sog. Commonwealth Realms einen institutionalisierten Titel des Oppositionsführers. Der Vorsitzende der stärksten Oppositionsfraktion führt dort den Titel Leader of her majesty's loyal opposition ("Ihrer Majestät Führer der loyalen Opposition").
Lediglich zwei Frauen führen in deutschen Landesparlamenten derzeit die Opposition: im Landtag Brandenburg die CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Saskia Ludwig sowie im Landtag von Rheinland-Pfalz die CDU-Fraktionsvorsitzende Julia Klöckner. Dies entspricht einem Frauenanteil von 12,5 Prozent in der Oppositionsführung der 16 Landesparlamente der Bundesrepublik. Verglichen mit dem Anteil weiblicher Abgeordneter in den Landesparlamenten von durchschnittlich gut 30 Prozent[2] sind Frauen in dieser Position deutlich unterrepräsentiert.[3]
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Oppositionsführer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |