Dienstag, 29. Mai 2012

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Papierfabrik August Koehler

Papierfabrik August Koehler AG
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Rechtsform AG
Gründung 1807
Sitz Oberkirch, Deutschland
Leitung Kai Furler, Frank Lendowski, Werner Ruckenbrod
Mitarbeiter 1700
Umsatz 542 Millionen EUR (2009)
Branche Papier
Produkte SD, Thermo, Decor, Feinpapier, Recyclingpapier, Spezialpapiere
Website www.koehlerpaper.com

Die Papierfabrik August Koehler AG ist ein Papierhersteller mit Stammsitz in Oberkirch sowie weiteren Werken in Kehl und Greiz. Seit 1. Oktober 2009 gehört auch die Katz Group, Weltmarktführer in der Produktion von Bierglasuntersetzern, zum Unternehmen. Im Koehler-Konzern sind derzeit ca. 1.700 Mitarbeiter beschäftigt.

2009 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 542 Mio. Euro bei einem Absatz von 429.000 Tonnen Papier in den Sparten Thermopapier, Selbstdurchschreibepapier, Feinpapier, Dekorpapier sowie bei farbigen Papieren und Kartons. Im Bereich der Thermopapiere ist die Koehler-Gruppe Weltmarktführer.

Geschichte

1807 erwarb Otto Koehler, ein Kaufmann aus Karlsruhe, die Oberkircher „Papiermühle im Loh“ und gründete an diesem Stammsitz das heutige Weltunternehmen. Der Übergang vom Papierschöpfen auf die maschinelle Herstellung erfolgte im Jahre 1865 als die erste Papiermaschine im Werk aufgestellt wurde. 1922 wurde die Papierfabrik August Koehler AG im Familienbesitz gegründet, welche sich im gleichen Jahr an der W. Euler Papierfabrik GmbH & Co. KG beteiligte. 1963 patentierte sich Koehler reacto, das Selbstdurchschreibepapier welches für große Umsätze sorgte. 1988 wurde in Kehl das bis heute größte Werk der Papierfabrik August Koehler AG errichtet. Hier werden auf drei Papiermaschinen Thermopapiere, Selbstdurchschreibepapiere und Dekorpapiere hergestellt. Im Jahr 2007 konnte das 200jährige Firmenjubiläum gefeiert werden. Heute wird das Familienunternehmen in der achten Generation geführt.

Die Papierfabrik August Koehler AG war von Januar 1992 bis September 1995 an einem Preiskartell der Hersteller von Selbstdurchschreibepapier (SD-Papier) beteiligt. Das steht aufgrund einer von ihr erfolglos angegriffenen Entscheidung der Europäischen Kommission[1], die ihr deshalb eine Geldbuße von Euro 33,07 Mio auferlegt hat, fest. Der Bundesgerichtshof[2] entschied hierauf 2011, aber noch nicht endgültig, über die vom angeblich Geschädigten (ORWI) geltend gemachten Schadensersatzpflichten im Ausmaß von rund EUR 220.000; der Zivilprozess ist pendent.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. EuG 26.4.2007, T 109/02 http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=61317&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 und EuGH 3.9.2009, C-322/07 P
  2. BGH 28. 6. 2011, KZR 75/10 http://kartellblog.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/11/BGH-SD-Papiere-orwi-passing-on-KZR-75-10.pdf
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