Ein Pfandbrief nach deutschem Recht ist eine von einer Pfandbriefbank ausgegebene Anleihe.
Der Pfandbrief zeichnet sich dadurch aus, dass dem Investor neben der Bonität der emittierenden Bank im Fall einer Insolvenz dieser Bank zusätzlich eine sogenannte Deckungsmasse zur Verfügung steht. Die letzte Insolvenz einer Pfandbriefbank war im Jahr 1901.
Die Deckungsmasse besteht
Pfandbriefe haben in Deutschland ihren Ursprung im Jahr 1769 in einer „Cabinets-Ordre“ Friedrichs des Großen. Sie waren zunächst Wertpapiere, die von so genannten Landschaften - das waren öffentlich-rechtliche Zwangsvereinigungen der adligen Großgrundbesitzer einer bestimmten Region - zum Zwecke der Beschaffung günstigeren landwirtschaftlichen Grundkredits begeben wurden. Dem Pfandbriefinhaber diente als Sicherheit bestimmter Grundbesitz, außerdem haftete subsidiär die Landschaft. Mitte des 19. Jahrhunderts erhielten die ersten Hypothekenbanken das Recht, hypothekarisch gesicherte Kredite durch Pfandbriefe zu refinanzieren. Mit dem Hypothekenbankgesetz, das zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) am 1. Januar 1900 in Kraft trat, wurde dann eine für das gesamte Reich geltende Rechtsgrundlage für die Emission von Pfandbriefen geschaffen. Im Jahr 1927 folgte diesem Beispiel das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute (ÖPG) und im Jahr 1933 das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken.
In Folge der Abschaffung der staatlichen Garantien für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute kam es zur Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen unter dem seit dem 19. Juli 2005 geltenden Pfandbriefgesetz.
Einheitliche gesetzliche Grundlage ist seit dem 19. Juli 2005 das Pfandbriefgesetz (PfandBG). Es erlaubt allen Kreditinstituten, die die dafür erforderliche Erlaubnis bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen und erhalten, Pfandbriefe als Refinanzierungsmittel einzusetzen.
Die Sicherheit (auch Bonität genannt) eines Hypotheken-, Schiffs- oder Flugzeugpfandbriefes beruht auf mehreren Säulen:
Die Bonität öffentlicher Pfandbriefe beruht auf der Bonität der öffentlichen Hände im In- und Ausland, § 20 PfandBG. Alle Pfandbriefe sind mündelsicher, lombardfähig und deckungsstockfähig.
Pfandbriefe bieten in der Regel eine etwas höhere Rendite als Bundesanleihen, sind jedoch in Hinblick auf die Bonität der Emissionen als ähnlich sicher anzusehen.
Ein mit besonderen Eigenschaften ausgestatteter Pfandbrief ist der seit Mai 1995 existierende Jumbo-Pfandbrief. Jumbos haben ein Mindestemissionsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro und ein verpflichtendes Market Making. Von einer Anleihe mit Market-Making spricht man dann, wenn sich zumindest drei Banken gegenüber dem Emittenten verpflichtet haben, mit festgelegten Geld-Brief-Spannen während festgelegter Handelszeiten Zwei-Wege-Preise gegenüber anderen Marktteilnehmern zu quotieren. Bei Jumbo-Pfandbriefen verpflichten sich mindestens fünf Banken das Market-Making zu übernehmen. Daher sind diese Anleihen besonders liquide und man erhält beim Handel marktgerechte Kurse.
40 deutsche Pfandbriefbanken haben sich im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossen (früherer Name: Verband deutscher Hypothekenbanken, VDH).
Pfandbriefe bilden das größte Segment der mit Covered Bonds bezeichneten Wertpapierklasse. Der Pfandbrief hebt sich von anderen Covered Bonds vor allem dadurch ab, dass seine Grundlagen gesetzlich (nicht lediglich vertraglich) geregelt sind, dass das Pfandbriefgeschäft der Pfandbriefbanken einer besonderen Aufsicht unterliegt und dass der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber auch die Wertermittlung für die Immobilien, Schiffe und Flugzeuge, die als Sicherheit für die ausgelegten Darlehen dienen, genau geregelt hat.
Etliche Marktteilnehmer am europäischen Markt für Covered Bonds haben sich im European Covered Bond Council zusammengeschlossen.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Pfandbrief aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |