Die Plastische Chirurgie (griech. plattein - bilden, formen, gestalten) ist eine Chirurgie, die aus funktionellen oder ästhetischen/kosmetischen Gründen formverändernde oder wiederherstellende Eingriffe an Organen oder Gewebeteilen vornimmt. Hauptsächlich beschäftigt sie sich mit dem sichtbaren Teil des Körpers. Das Ziel der Plastischen Chirurgie ist es, die Körperform und sichtbar gestörte Körperfunktionen wiederherzustellen oder zu verbessern.[1]
In der Plastischen Chirurgie werden Eingriffe sowohl aus rein ästhetischen wie auch aus rein funktionalen Gründen durchgeführt. Oder es kommen beide Aspekte gleichzeitig zum Tragen. Entsprechend gibt es daher verschiedene Hauptrichtungen in der Plastischen Chirurgie:
Dieser Absatz befasst sich mit der Facharztkompetenz der Ästhetischen Chirurgie (siehe Absatz Hauptrichtungen oben) die allerdings auch Behandlungen außerhalb der Plastischen Chirurgie einschließt (z. B. Laserbehandlungen der Haut und vieles mehr). Die Kompetenz für andere Richtungen der Plastischen Chirurgie liegen in der Chirurgischen- und sonstigen Facharztausbildung (z. B. HNO-Heilkunde) begründet.
In mittlerweile allen deutschen Bundesländern gibt es die Facharztkompetenz Plastische und Ästhetische Chirurgie. In der Schweiz existiert das Fachgebiet Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, in Österreich das Sonderfach Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie.
Schönheitschirurg ist kein Begriff, der im ärztlichen Weiterbildungsrecht definiert ist. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist der Plastische Chirurg von seiner Weiterbildung nicht nur ein Schönheitschirurg. Seine Ausbildung erfolgt im Wesentlichen im Bereich der wiederherstellenden Chirurgie (z. B. von angeborenen Deformierungen, Unfallverletzungen, Verbrennungen). Die ästhetische Chirurgie ist ein kleiner Teil seiner Ausbildung. Andere Facharztgebiete umfassen ebenfalls spezielle Aspekte der Schönheitschirurgie, obwohl diese nicht in der Aus- und Weiterbildungsordnung vorgesehen sind: z. B. Brustoperationen bei Gynäkologen, Gesichtsoperationen bei Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Hautoperationen, Fettabsaugungen und Laserbehandlungen bei Dermatologen. Seit Jahren gibt es zwischen diesen Facharztgruppen strittige Diskussionen über eine Erweiterung des Facharztbegriffs bzw. des Zusatztitels „plastische Operationen“ um den Begriff „ästhetisch“. Wegen des werbenden Charakters dieses Begriffs bemühen sich alle Fachgruppen darum, ihre ästhetisch-chirurgische Kompetenz durch Vereinnahmung des Begriffs zu demonstrieren.
In den letzten Jahren sind die Bundesärztekammer und viele Landesärztekammern dazu übergegangen die Bezeichnung des Plastischen Chirurgen in "Plastischer und Ästhetischer Chirurg" zu ändern, während beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern auch mit der Änderung der Weiterbildungsordnung vom 7. September 2007 die Bezeichnung weiterhin "Plastischer Chirurg" heißt.
Die operative Formung von Organen oder Gewebeteilen, inklusive deren Wiederherstellung (Rekonstruktion), wird als Plastik bezeichnet.[2] Plastiken werden nicht ausschließlich im Rahmen des Fachgebietes „plastische Chirurgie“ angefertigt, sondern in allen operativen Fachgebieten. Im folgenden einige Beispiele:
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