Die Polizei Hamburg untersteht der Behörde für Inneres und Sport (Innenbehörde) im Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Vorgesetzter der Polizei in Hamburg ist der Präses der Innenbehörde, der zugleich Senator ist und daher vereinfacht als Innensenator bezeichnet wird. In der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Senatoren jedoch ausschließlich ohne ihre Präsesfunktion erwähnt, so dass die Bezeichnung „Innensenator“ nicht ganz richtig ist. Es besteht weiter die Einschränkung der „fremdvergebenen“ Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft an die Kriminalpolizei. Bestimmte, vor allem in der Hierarchie hoch gestellte Polizeibeamte sind von dieser Fremdweisungsbefugnis ausgeschlossen, da sie auch keine Befugnisse als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft haben.
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Bis zur Zeit der französischen Herrschaft in Hamburg (1806–1814) war die Polizeiaufgaben auf verschiedene Institutionen verteilt. Die wichtigste von ihnen war die 'Wedde'. Sie war für die Sitten und die Ordnung, Personenstands- und Fremdeangelegenheiten, die Überwachung der Maße und Gewichte, das Marktwesen, die Gesundheitsvorsorge und viele weitere Bereiche zuständig. Die 'Prätoren' waren für die niedere Gerichtsbarkeit sowie die Sicherheit zuständig. Nachdem Hamburg dem französischen Kaiserreich einverleibt wurde, wurden alle Polizeiaufgaben per Dekret unter einem Generalpolizeikommissar zusammengefasst.
Nach Vertreibung der Franzosen wurden deren Reformen sofort durch den Senat wieder rückgängig gemacht. Es zeigte sich aber schnell, dass gerade in den Wirren der Nachkriegszeit eine gut organisierte Polizei zur Aufrechterhaltung der Ordnung wichtig war. Am 26. Mai 1814 wurde durch einen entsprechenden Senatsbeschluss die 'Polizey-Behörde' gegründet. Zum Sitz dieser Behörde wurde das Stadthaus am Neuen Wall bestimmt. Wenig später wurden die ersten Beamten eingestellt.
Die neugeschaffene Behörde stellte jedoch über viele Jahre ein Provisium dar, da man sehr lange über die neue Organisation der Polizei beriet. Erst mit dem Rats- und Bürgerbeschluß vom 15. Februar 1821 fanden die Beratungen ein vorläufiges Ende: Die 1814 eingesetzte Polizeibehörde sollte zunächst auf 6 Jahre befristet fortbestehen. Es wurden zwei Senatsmitglieder mit der Aufsicht über die Polizeibehörde betraut: Der Erste Polizeiherr und dessen Stellvertreter, der Zweite Polizeiherr.
Im Jahre 1826 wurde durch das sog. Kompetenzgesetz der Polizeibehörde die Strafgewalt bei kleineren Vergehen wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt in weniger schweren Fällen übertragen. Das Strafmaß war auf 15 Reichstaler Geldstrafe oder 2 Monate Gefängnis beschränkt.
Nach Ende des Krieges war zunächst die Militärregierung der Britischen Besatzungszone für die Polizei in Hamburg zuständig. Das Präsidium befand sich im DAG-Haus am heutigen Johannes-Brahms-Platz, bis im Jahre 1962 der Neubau am Berliner Tor bezogen wurde.
Die Insel Neuwerk ist die Exklave des Bundeslandes Hamburg und nur auf dem Weg durch Niedersachsen erreichbar, oder die Elbe hinab, auf der Grenze zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Wegen des hauptsächlich hamburgischen Zieles der Elbnutzer und der Exklave Neuwerk, wurden mit der Gründung der Länderpolizeien die Befugnisse der Hamburger Polizei auf dem niedersächsisch/schleswig-holsteiner „Grenzfluss“ Elbe zwischen der Grenze zu DDR und der Nordsee sehr schnell vertraglich geregelt.
Des Weiteren ernannte die Polizei Hamburg folgende Prominente zu „Ehrenkommissaren“:
Die Polizei Hamburg hat als Exekutivorgan des Landes Hamburg im Rahmen des Polizeirechts den Auftrag der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jedweder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und anderen Behörden für die Verbrechensprävention um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.
Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Hamburg, dem Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG).
Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).
In der Polizei Hamburg arbeiten 28 Vollzugsbeamte, 12 Arbeitnehmer (Beschäftigte nach TV-L) im Polizeidienst sowie 23 Arbeitnehmer der allgemeinen Verwaltung mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Das Polizeipräsidium Hamburgs war fast vierzig Jahre im Hochhaus Berliner Tor untergebracht; seit 2009 befindet es sich am Bruno-Georges-Platz 1 in Winterhude[1] an der U-Bahn-Station Alsterdorf. In unmittelbarer Nähe befinden sich die City Nord sowie der Hamburger Stadtpark.
Bruno Georges war der nach Ende des Zweiten Weltkrieges eingesetzte erste Polizeipräsident Hamburgs. Das Gebäude, ein Rundbau mit zehn sternförmig angefügten Blöcken, wurde im Jahre 2001 bezogen und ist ein Entwurf von BRT Architekten (Jens Bothe, Kai Richter und Hadi Teherani).
Die Zentraldirektion (ZD) besteht aus den einzelnen Regionen mit ihren Polizeikommissariaten
Region Innenstadt / West
Region Ost
Region Süd
Neben den einzelnen Regionen gehören zur ZD noch der Fachstab mit den Bereichen Lage/Einsatz, Grundsatz/Controlling/Qualitätssicherung, Personalkoordination/Aus- und Fortbildung, Disziplinar-/Beschwerdeangelegenheiten und die Verwaltungskoordination, sowie die Zentralen operativen Einheiten, d. h. Einsatzzüge, Jugendschutz, Diensthundeführer, Verkehrsordnungsdienst und Objektschutz und die Zentrale Verbrechensbekämpfung mit dem Kriminaldauerdienst, Straßendeal- und Konsumentendelikte (BtMG-Delikte), Trick- und Taschendiebstahl, Gruppengewalt, Graffiti und spezieller schwerer Diebstahl.
Das Landeskriminalamt Hamburg besteht aus den Abteilungen
Das Tätigkeitsfeld der Wasserschutzpolizei (WSP) beinhaltet neben allgemein- und schifffahrts-polizeilichen Aufgaben auch solche im Straßenverkehr sowie auf verschiedenen Spezialgebieten, wie Hafensicherheit, Schiffsverkehr auf der Unterelbe und Mittelelbe, Umwelt, Gefahrgut und Grenzkontrolle.
Die WSP hat drei eigene Wasserschutzpolizeikommissariate in Hamburg (WSPK 1 Hamburg-Waltershof, WSPK 2 Steinwerder, WSPK 3 Harburg) und ein Wasserschutzpolizeirevier (WSPR 4) in Cuxhaven, sowie 2 Außenstellen (ASt) des WSPK 2 (Landungsbrücken und Alster) und eine Außenstelle des WSPK 3 (Lauenburg).
Durch die Bund-Länder-Vereinbarungen, das 3-Länderabkommen und das 3-Länderzusatzabkommen zwischen Schleswig-Holstein, Niedersachsen, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Bundesrepublik Deutschland ist die Wasserschutzpolizei Hamburg auf der Elbe von Schnackenburg bis zur Mündung zuständig. Dafür unterhält sie (noch) die Außenstelle Lauenburg und das Wasserschutzpolizeirevier 4 in Cuxhaven.
Eine Untereinheit der Verkehrsstaffel ist die Fahrradstaffel.
Organisatorisch ist die Fahrradstaffel der Verkehrsdirektion Innenstadt/West angegliedert. Die Hauptaufgabe der Fahrradstaffel ist durch zielgerichtete Maßnahmen die Fahrradunfälle zu senken. Neben dem täglichen Streifendienst der zehn Mitarbeiter im gesamten Hamburger Stadtgebiet finden einmal im Monat Großkontrollen von Fahrradfahrern statt. Zur erweiterten Präventionsarbeit der Fahrradstaffel zählt die Öffentlichkeitsarbeit. Zum Beispiel werden auf unterschiedlichsten Messen Infostände aufgebaut, um unter anderem über die Sicherung von Fahrrädern, Fahrradsicherheit und Ausrüstungsvorschriften Auskunft zu geben.
Weiterhin gibt es insbesondere folgende Einsatzgebiete:
Die Bereitschaftspolizei ist in der ehemaligen Hindenburgkaserne in der Hindenburgstraße in Winterhude untergebracht.
Die Landesbereitschaftspolizei besteht aus dem (Verwaltungs-)Stab und den Einsatzhundertschaften 1, 2, 3 und 5 sowie der 4. (technischen) Hundertschaft. Die Einsatzhundertschaften sind jeweils in vier Züge und den Versorgungsdienst/Führungsgruppe gegliedert. Die 4. Hundertschaft besteht aus 2 Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) und 2 Technischen Einsatzeinheiten (TEE, Wasserwerfer/Sonderwagen).
Die Hubschrauberstaffel ist organisatorisch, wie auch das Landesmusikorchester, bei der Bereitschaftspolizei angegliedert.
Die Hubschrauberstaffel verfügt seit November 2004 über zwei Hubschrauber des Typs Eurocopter 135[2]
Das Einsatzmittel Hubschrauber ist in der Lage, in 7 Minuten jeden Punkt innerhalb Hamburgs zu erreichen. Die Flugzeit bis zur Elbmündung bei Cuxhaven (ca. 90 km) beträgt ca. 25 Minuten.
Aufgabenspektrum der Hubschrauberstaffel:
Durch die erstmalig bei der Hamburger Polizei eingeführten Wärmebildkamera sind viele dieser Aufgaben in Zukunft noch effektiver und auch vermehrt in der Nacht durchführbar.
Das Polizeiorchester ist organisatorisch wie auch die Hubschrauberstaffel bei der Landesbereitschaftspolizei angegliedert.
Aus dem Polizeimusikkorps im traditionellen Sinne ist über die Jahrzehnte ein modernes Orchester geworden. Weiterhin wird großer Wert auf traditionelles, volkstümliches Repertoire wie Märsche oder Walzer gelegt.
Die verschiedenen Ensembles des Polizeiorchesters Hamburg:
Es findet u. a. eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) bei Sendungen wie „Hamburger Hafenkonzert“ oder im Fernsehen N3 statt.
Ende 2011 wurde die Reiterstaffel bei der Landesbereitschaftspolizei eingegliedert.[3]
Des weiteren gehört zur Landesbereitschaftspolizei der Ärztliche Dienst. Dieser besteht aus der ärztlichen Praxis und dem Bereitschaftspolizeilichem Dienst.
Am 8. Dezember 2008 wurde die bundesweit erste gemeinsame Flughafenwache durch den Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Thomas Osterroth, Innensenator Christoph Ahlhaus, und Polizeivizepräsident Reinhard Fallak am Hamburger Flughafen offiziell eingeweiht. Die neue Wache befindet sich in der Abflugebene am Übergang vom Terminal 2 zur Personenkontrolle der Bundespolizei. Die Polizeiwache ist täglich von 4:30 Uhr bis 0:00 Uhr durch Beamte der Hamburger Polizei und der Bundespolizei besetzt.[4]
Die ehemalige Lehrmittelsammlung der Landespolizeischule wurde wegen einer erforderlichen Gebäudesanierung in der Liegenschaft Alsterdorf 2006 geschlossen. Die Exponate der mehr als 100 Jahre Hamburger Kriminal- und Polizeigeschichte dokumentierenden Sammlung mussten ausgelagert werden. Für die Zeit nach dem Abschluss der Arbeiten ist die Eröffnung eines Polizeimuseums geplant. Standort wird das ehemalige Wirtschaftsgebäude auf dem Gelände der Landespolizeischule mit einer deutlich erweiterte Ausstellungsfläche sein. Die Eröffnung des neuen Hamburger Polizeimuseums ist für Oktober 2012 geplant[5]. Im Jahr 2010 wurde bekannt, dass die Verstrickung der Hamburger Polizei in den Holocaust in der Ausstellung nicht thematisiert werden sollte[6]. Daraufhin wurde vom Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft ein wissenschaftlicher Beirat zur Begleitung der Ausstellungsgestaltung berufen, dem auch der seit dem 18. Januar 2012 amtierende Hamburger Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch angehört[7].
Ausbildungseinrichtungen der Polizei Hamburg sind die Landespolizeischule (mittlerer Dienst und Aus- und Fortbildung) und die Hochschule der Polizei Hamburg (HdP, gehobener Dienst und Studiengang „Sicherheitsmanagement“ für Externe).
Die Landespolizeischule befindet sich, in direkter Nähe zum Polizeipräsidium, in einer ehemaligen Kaserne der Wehrmacht.
Die Wasserschutzpolizeischule liegt zwar im Hamburger Freihafen, gehört aber nicht zu Hamburg, sondern ist eine zentrale Ausbildungsstätte für die Wasserschutzpolizeien der 15 Bundesländer (Thüringen hat keine Wasserschutzpolizei). Das Personal wird von allen beteiligten Ländern gestellt. Für die Aus- und Fortbildung steht u. a. ein moderner Schiffsfahrsimulator zur Verfügung.
Ende 2004/Anfang 2005 wurde in Hamburg die blaue Polizeiuniform eingeführt.
Die Polizeien der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen übernahmen die blaue Uniform der Hamburger Polizei.
Stand: 31. Dezember 2008[8]
Die Hamburger Polizei nutzt als Dienstfahrzeuge überwiegend Fahrzeuge der Marke Mercedes-Benz, Volkswagen und BMW. Vereinzelt kommen auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie zum Beispiel Ford, Fiat und Opel zum Einsatz.
Aktuelle Streifenwagen sind Mercedes-Benz E-Klasse, Mercedes-Benz Vito, VW Passat B6, VW Sharan, VW Touran, VW T4, BMW 3er und BMW 5er touring.
Aktuelle Streifenmotorräder sind BMW R 1200 RT.
Im Zuge der Farbumstellung werden neue Fahrzeuge in der Farbgebung blau-silber bzw. blau-weiß beschafft. Die ersten blau-silbernen Streifenwagen wurden Mitte 2002 eingeführt. Im Jahr 2004 wurden zusätzlich retroreflektierende Konturmarkierungen, genannt "GAPS" eingeführt. Streifenwagen und Einsatzfahrzeuge werden nur noch in der Farbgebung blau-silber bzw. blau-weiß beschafft.
Im Gegensatz zu allen anderen deutschen Bundes- und Landespolizeien sind die Motorhauben der Streifenwagen der Hamburger Polizei nicht ,wie üblich, mit blauer Folie beklebt. Stattdessen findet man nur einen schwarzen, nicht retroreflektierenden, Polizei-Schriftzug auf silbernem Grund. Diese Besonderheit gilt nur bei Landesbeschaffungen, d. h. nur bei Fahrzeugen der Landespolizei Hamburg. Die Fahrzeuge der Bereitschaftspolizei sind Bundesbeschaffungen d. h. bei diesen Fahrzeugen sind die Motorhauben, wie bundesweit üblich, mit blauer Folie beklebt.
Wortherkunft siehe Streifenwagen.
Mit der Bezeichnung Peterwagen wird umgangssprachlich ein Funkstreifenwagen der Hamburger Polizei bezeichnet.
Die Wasserschutzpolizei Hamburg betreibt 13 Einsatzboote.
Die SIG Sauer P6 wird durch die Walther P99q ersetzt.(Stand 05/2011)
Stand: 31. Dezember 2008[8]
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