Preußen Königlichen Anteils, auch Königliches Preußen, Königlich-Preußen (polnisch Prusy Królewskie), seit dem 17. Jahrhundert auch Polnisch-Preußen, wurde ab 1466 der westliche Teil Preußens genannt.
Das Gebiet war ab 1466 erst in Personalunion, dann ab 1569 (Union von Lublin) in Realunion mit der polnischen Krone verbunden. Durch die polnischen Teilungen von 1772 und 1793 kam das westliche Preußen als Provinz Westpreußen zum Königreich Preußen.
Chronisten und Kartografen bezeichneten das Gebiet lateinisch als „Prussia Occidentalis“ oder „Prut(h)enia Occidentalis“ – Teile davon auch als „Pom(m)erella“ (wie Abraham Ortelius, der dessen Lage ausdrücklich als „uterque ripis Vistulae“: „auf beiden Ufern der Weichsel“ beschrieb).
Der der polnischen Krone in Personalunion unterstehende Teil des alten Preußens bestand aus
Die vom Landadel gewählten Kreistage (Sejmik) der sieben Kreise der Woiwodschaft Pommern, der beiden anderen Woiwodschaften und des Fürstbistums entsandten jeweils einen Abgeordneten in den Sejm der polnisch-litauischen Adelsrepublik.
Aus Unzufriedenheit mit der Innen- und Steuerpolitik des Deutschen Ordens gründete sich 1440 der Preußische Bund. 1452 ließen sich die Preußischen Städte von Kaiser Friedrich III. ihre Privilegien und Handfesten bestätigen, damit der Deutsche Orden abgehalten würde, diese zu schmälern.[1] Unter Führung durch Hans von Baysen sagte sich der Bund Anfang 1454 vom Deutschen Orden los und stellte sich unter den Schutz des Königs von Polen, Kasimir IV..
Das vom Bund dem König angebotene preußische Gebiet wurde zwar pro forma vom polnischen König in sein Reich inkorporiert (einverleibt, eingegliedert) wie die auf den 6. März 1454 (rück)datierte Krakauer Inkorporationsurkunde beschreibt, aber erst durch die Gegenurkunde der preußischen Stände vom 14. April 1454 wurde der Beitritt wirksam, unter Feststellung der vereinbarten Autonomierechte. Das Urkundenpaar ist so etwas wie das Grundgesetz des preußischen Ständestaates unter der polnischen Krone.[2]
Nach diesen Verträgen kam es zum Dreizehnjährigen Krieg bzw. zum Preußischen Städtekrieg von Teilen der preußischen Stände und Städte gegen den Orden, der schnell viele der schwach besetzten Burgen verlor. In der offenen Schlacht von Konitz schlug der Orden dank Verstärkung aus Schlesien und Böhmen den polnischen König samt seinen Truppen in die Flucht, doch hatte dieser Sieg auf den Ausgang des Kriegs wenig Auswirkungen. Danach griffen polnische Truppen zwar kaum noch in den Konflikt ein, aber daraus konnte der Orden keine Vorteile ziehen, da ihm nach Wegfall der Steuereinnahmen die Finanzkraft für die Anwerbung von Söldnertruppen fehlte.
Im Jahre 1466 besiegelte der Zweite Friede von Thorn das entstandene Patt und teilte Preußen entsprechend der Besitzverhältnisse auf. Während der Ostteil dem Orden verblieb, bildete das westliche Preußenland einen „selbständigen deutschen Ständestaat unter polnischer Krone“[3], in dem die großen Städte Thorn, Elbing und besonders Danzig die Stellung von Stadtrepubliken einnahmen, ähnlich den Freien- und Reichsstädten im Heiligen Römischen Reich.[4]
Die Eigenständigkeit des Königlichen Preußen gegenüber der Krone Polens zeigte sich besonders in der Preußischen Ius indigenatus Staatsbürgerschaft, sowie in der Garantie seiner Sonderrechte wie etwa ein eigener Landtag bzw. Landesrat, eigene Landesregierung mit von Baysen als Gubernator, ein eigenes Gerichtswesen sowie eigene Münzrechte, deren Erhalt nicht unwesentlich zum Abfall vom Orden beigetragen hatten,[5] sowie eigene diplomatische Vertretungen der großen Städte und eigenes Militär der großen Städte.
Das vom Deutschordensstaat an die polnische Krone abgetretene Land war in dieser Zeit nur durch Personalunion mit Polen verbunden und kein Teil Polens. Dieses weitgehend autonome „Preußen königlichen Anteils“ war ein Ständestaat und hatte eigene Landtage mit Deutsch als Verhandlungssprache, eigene Landesregierung (Landesrat mit zwei Kammern für Städte und Adel[6]) und eigener Münze. Die eigene Wehrhoheit der großen Städte und ihr Recht, eigene diplomatische Verbindungen mit dem Ausland zu unterhalten usw. wurden für drei Jahrhunderte Gegenstand ständiger Auseinandersetzungen.[7]
Hans von Baysen, ehemaliger Ordensritter und Anführer des Bundes, wurde vereinbarungsgemäß durch den König zum Gubernator von Preußen ernannt, starb aber schon 1459. Sein Bruder Tiburcius oder Stibor von Baysen wurde als sein Nachfolger gewählt, jedoch schaffte der König 1467 den Posten ab. Die Stände ignorierten allerdings den königlichen Beschluss und betrachteten Stibor von Baysen weiter als ihren Gubernator des Landes. Erst 1472 ernannte König Kasimir ihn schließlich als Gubernator bzw. nur zum Anwalt und Hauptmann des Landes.[8]
Schon 1467 kam es wegen Konflikten um die Investitur von Bischöfen zum sogenannten Pfaffenkrieg (Wojna popia) (1467–1479) mit dem Fürstbistum Ermland, das fast rundum von dem dem Ordensstaat verbliebenen Teil Preußens umgeben war.
Als der benachbarte Ordensstaat 1525 zum säkularisierten Herzogtum Preußen und lutherisch wurde, führten auch die meisten Städte im Königlichen Preußen die Reformation durch. Das Fürstbistum Ermland hingegen blieb katholisch, auch der dort bis 1543 lebende Nikolaus Kopernikus. Der Kardinal und Fürstbischof Stanislaus Hosius war sogar Hauptinitiator der Gegenreformation in Polen.
Im 16. und 17. Jahrhundert siedelten sich im Weichseldelta Mennoniten aus dem Südwesten des deutschen Sprachraums an und entwickelten dort in Nachbarschaft zu Siedlern aus Nordwestdeutschland und den Niederlanden ihre Plautdietsch genannte niederdeutsche Mundart, die heute weltweit von ungefähr einer halben Million Menschen gesprochen wird. Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts, nach der Annexion des Königlichen Preußens durch Brandenburg-Preußen 1772–1793, wanderte ein großer Teil auf Einladung von Katharina II. bzw. Paul I. nach Südrussland in die heutige Ukraine aus, und von dort zogen viele nach Übersee.
Mit der Union von Lublin wurde 1569 aus der Personalunion von Polen, Litauen und Königlich-Preußen eine Realunion, auf Polnisch Rzeczpospolita, auf Deutsch polnische Adelsrepublik oder königliche Republik erklärt, wogegen jedoch ständig protestiert wurde. Danzig, Thorn und Elbing waren als „Quartiersstädte“ des Preußischen Bundes im Sejm (Reichstag) vertreten. Auch im Rahmen dieser Republik war das Königliche Preußen kein Teil des Königreichs Polen, sondern ein weiterhin autonomer Landesteil Polen-Litauens und hielt fest an vorher erhaltenen Rechten, unter deren Bedingung sich der Preußische Bund der polnischen Krone unterstellt hatte. Es erhielt eine Reihe verfassungsrechtlicher Sonderregelungen, die ein neugewählter König Polens den Preußischen Landen erst genehmigen musste, bevor er von den Preußen anerkannt wurde. Spätere Könige und die Institutionen der Republik versuchten, die Sonderstellung der Lande Preußen einzuschränken. Ein Beispiel war der Streit um die Siegel. Schließlich einigte man sich, für innerlandliche Urkunden (in deutscher Sprache) das preußische Siegel, welches in Elbing aufbewahrt wurde, zu benutzen, für Urkunden in polnischer Sprache das polnische.
Heftige Auseinandersetzungen gab es zwischen der Stadt Danzig und König Sigismund II. August. Zum einen war Danzig die einzige Stadt in den Ländern der polnischen Krone, die sich weigerte, ihre Gesetze den Erfordernissen der Union von Lublin anzupassen. Zum anderen wollte der König eine polnische Kriegsflotte mit Standort in Danzig aufbauen, was die Stadt als Verletzung ihrer Wehrautonomie ansah. Die Delegation Danzigs unter Leitung Albrecht Gieses blieb sogar standhaft, als der König sie in Beugehaft nahm. Schließlich verzichtete der König gegen eine Ablösesumme auf die Flottenstationierung und die Unterhändler wurden wieder in ihre Ämter eingesetzt.
Nach diesem Tauziehen verweigerte die Stadt Danzig 1577 dem neu gewählten König Stephan Báthory die Huldigung, bevor dieser nicht die Privilegien (vom 16. Juni 1454, 9. Juli 1455 und 25. Mai 1457 über eigene Außenpolitik, Recht auf unabhängige Kriegsführung, eigene Verwaltung, deutsche Amtssprache und Recht; sowie nach 1525/1557 auch lutherisches Bekenntnis) bestätigt hatte. Der König ließ die Stadt sogar belagern, bevor er schließlich doch einlenkte.
150 Jahre später fielen im Thorner Blutgericht nach der Verwüstung eines Klosters 1724 mehrere Bürger der politischen Justiz des Königs von Polen zum Opfer, der allerdings niemand anders war als der zum Katholizismus konvertierte Kurfürst August der Starke von Sachsen.
Es hielt sich ein starkes regionales Sonderbewusstsein, das eine gewisse Distanz sowohl zum fremdsprachigen König in Warschau – dem man dennoch treu diente – als auch zum Herzogtum Preußen - mit dem man sich historisch und kulturell eng verbunden fühlte – bedingte:
„Preußen ist von altersher ein freier und unabhängiger der Krone Polen niemals unterworfener Staat gewesen […] Nach der freiwilligen Übergabe der Lande Preußen an den König von Polen ist […] es […] eine besondere einzig und allein dem Könige, nicht aber der Republik unterworfene Provintz geblieben.[9]“
Im Jus Culmense oder Culmischen Recht, dem Staatsrecht der gesamten Lande Preußens, die stets einen eigenen von Polen ganz abgesonderten Staatskörper behielten, sind alle Gesetze, Rechte und Willküren aufgeschrieben. 1767 wurde eine weitere Auflage bei Friedrich Bartels in Danzig gedruckt.
Mit der Ersten Teilung Polens endete 1772 die Geschichte Königlich-Preußens. Mit Ausnahme der Städte Danzig und Thorn wurde es zur neuen Provinz Westpreußen des Königreichs Preußen. Danzig und Thorn kamen erst 1793 dazu.
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