Der Präsident des Bundesrates (kurz: Bundesratspräsident) ist der Vorsitzende des österreichischen Bundesrates. Derzeitiger Bundesratspräsident ist Gregor Hammerl (ÖVP).
Die Bundesländer wechseln sich halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge in der Vorsitzführung ab.
Das erstgereihte Bundesratsmitglied der Partei, welche die Mehrzahl der Sitze des jeweiligen Bundeslandes hält, übernimmt die Funktion des Bundesratspräsidenten. Seit Inkrafttreten der Lex Kampl am 25. Juni 2005 ist die Wahl eines anderen Mitglieds (der gleichen Partei des gleichen Bundeslandes) durch den jeweiligen Landtag jedoch möglich.
Die beiden Stellvertreter werden vom Bundesrat gewählt. Gemeinsam mit dem Bundesratspräsidenten und mindestens zwei Schriftführern und zwei Ordnern bilden sie das Präsidium des Bundesrates.
Der Bundesratspräsident hat folgende Aufgaben:
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Präsident_des_Bundesrates_(Österreich) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |