Der Präsident des Europäischen Rates (PER) ist eine Position innerhalb des Institutionengefüges der Europäischen Union, die durch den Vertrag von Lissabon geschaffen wurde. Der Präsident leitet die Sitzungen des Europäischen Rates, hat dort jedoch kein Stimmrecht. Das Amt trat an die Stelle des früheren Vorsitzenden des Europäischen Rates.
Der Präsident wird vom Europäischen Rat für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt (Art. 15 EUV). Zur Wahl ist eine qualifizierte Mehrheit nötig, mit der er auch des Amtes enthoben werden kann. Eine Bestätigung durch das Europäische Parlament ist nicht vorgeschrieben. Der Präsident kann einmal wiedergewählt werden. Während seiner Amtszeit darf er kein nationales Amt ausüben.
Zum Aufgabengebiet des Präsidenten gehört die Vorbereitung der Arbeit des Europäischen Rates. Er soll „auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik die Außenvertretung der Union in Angelegenheit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ wahrnehmen (Art. 15 EUV).
Das Gehalt des Amts soll dem des Kommissionspräsidenten gleichen, das etwa bei 270.000 € liegt. Als Amtssitz ist der Résidence Palace vorgesehen.[1]
Offen ist die Auswirkung des Präsidenten des Europäischen Rats auf die Stellung des Kommissionspräsidenten. Es wird vielfach befürchtet, dass der Gemeinschaftscharakter der Europäischen Union durch die Doppelspitze gefährdet werde, auch wegen der fehlenden Legitimation des Präsidenten des Europäischen Rates durch das Europäische Parlament.[2] Im Vorfeld der Verhandlungen zum Vertrag über eine Verfassung für Europa, dessen Inhalte im Vertrag von Lissabon aufgegriffen wurden, wurde deshalb auch über eine Zusammenlegung der beiden Ämter diskutiert, den sogenannten großen Doppelhut. Letztlich fand sich hierfür jedoch keine Mehrheit. Allerdings wurde im Vertrag auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen, dass dieselbe Person für beide Ämter nominiert werden kann, falls in der Zukunft der politische Wille dafür besteht.
Bei einem Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs am 19. November 2009 wurde der belgische Premierminister Herman Van Rompuy als erster Präsident des Europäischen Rates gewählt.[3] Er trat sein Amt am 1. Dezember 2009 an.[4] Der kurz darauf folgende Gipfel des Europäischen Rates am 10./11. Dezember 2009 wurde allerdings noch von der schwedischen Ratspräsidentschaft geleitet, Van Rompuy nahm lediglich daran teil.[5] Seit 1. Januar 2010 übt Van Rompuy das Amt voll aus. Sein Kabinettschef ist Franziskus van Daele.
Während der Staatsschuldenkrise im Euroraum hat das Amt auf Grund des höheren Koordinierungsbedarfs und der größeren Frequenz der Tagungen des Europäischen Rates an Bedeutung gewonnen. Allerdings wird eine größere Legitimierung bei der Bevölkerung angemahnt. So forderte der deutsche Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble 2011 eine weitere Aufwertung mit Hilfe einer Direktwahl des ER-Präsidenten durch die Unionsbürger.[6]
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