Eine Prüfung (mittelhochdeutsch brüeven (12. Jahrhundert), aus altfranzösisch prover zu lat. probare: "für gut/geeignet erachten"; verwandt mit engl. (to) prove und, weniger direkt, proof) ist eine Beurteilung einer Leistung.
Prüfungen sind arrangierte Situationen, in denen bestimmte Leistungsvollzüge provoziert werden, um diesen zugrundeliegende Fähigkeiten, Wissen, Können und Dispositionen durch Messung oder, wo diese nicht möglich ist, durch Bewertung möglichst objektiv festzustellen und in einem Prüfungszeugnis zu bescheinigen. Vom Ergebnis dieser Leistungsfeststellung wird ein Aussagewert über spätere (mögliche) Leistungen erwartet. Häufig ist die Vergabe von Berechtigungen und Aufstiegsmöglichkeiten an sie geknüpft. Prüfungen sollen aber auch informierend und aufklärend auf Lehrende und Lernende zurückwirken.
Unterschieden werden Aufnahme-, Zugangs-, Eignungs- und Abschlussprüfungen (als Zwischenprüfung auch bei Erreichen von Zwischenzielen), z.B. Gehilfen-, Gesellen-, Meister-, Diplom-, Doktorprüfungen etc. Die Problematik der Prüfungen liegt in ihrem punktuellen Charakter (Augenblicksleistung), in der grundsätzlichen Fragwürdigkeit ihres Vorhersagewertes, in subjektiver und/oder nicht-standardisierter Bewertung der Prüfungsleistung und in den mit Prüfungen häufig verbundenen psychischen Stresssituationen. Um diese Probleme zu überwinden, werden für schriftliche Examensarbeiten motivierendes Betreuerverhalten und standardisierte analytische Bewertungsschemata[1] vorgeschlagen. Der Stressreduzierung dienen auch gleitende Prüfungen, die Leistungen mehr im Längsschnitt erfassen.
Das Examen stammt aus dem Lateinischen, examina und bedeutet eigentlich Zünglein an der Waage, Verhör oder Untersuchung; Mehrzahl „die Examina“.
Es handelt sich meistens um eine schriftliche und mündliche Prüfung zum Nachweis eines bestimmten Kenntnis- und Wissensstandes. Bei Hochschulexamina bestehen die schriftlichen Prüfungen in der Regel aus fachbezogenen Klausuren und einer Examensarbeit (z. B. Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterarbeit). Voraussetzung zum Ablegen eines Examens ist die Absolvierung eines vorgeschriebenen Ausbildungs- oder Studienganges. Schriftliche Abschlussarbeiten eines ordentlichen Studiums werden regelmäßig von einem Hochschullehrer vergeben, betreut und bewertet.
Weitere Wortformen: der Examinand: (Prüfling); der Examinator, die ...toren: Prüfer, Betreuer.
Sofern das Examen nicht von einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule), sondern von einer staatlichen Stelle abgenommen wird, spricht man von einem Staatsexamen. Dies ist bei den Studiengängen Jura, Lebensmittelchemie, Lehramt, Medizin, Pharmazie und Forstwirtschaft sowie bei den staatlichen Prüfungen zum/zur staatlich geprüften Techniker/in der Fall. Neben dem Staatsexamen gibt es unter anderem das theologische Examen als Abschlussprüfung des Theologiestudiums, sowie das Konzertexamen als Abschlussprüfung eines Aufbaustudiengangs an einer Musikhochschule, des Weiteren gibt es noch das staatliche Examen in der Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in.
Man kann Prüfungsformen nach Thomas Tinnefeld in drei funktionale Typen aufteilen:[2]
Die diagnostischen Prüfungen setzen sich zum Ziel anhand einer Stichprobe aus dem Wissensinventar des Prüflings eine Aussage über dessen aktuelle Kompetenz auf dem geprüften Sachgebiet abzuleiten und diese zu zertifizieren. Typische diagnostische Prüfungen sind Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen.
Die prognostischen Prüfungen hingegen leiten aus der erhobenen Stichprobe eine Aussage über den noch zu erwartenden Erfolg bei der weiteren Ausbildung des Prüflings ab. Die Prüfungsaufgaben müssen deshalb geeigneterweise auch so formuliert sein, dass sie Aussagen über eine Entwicklungsprognose zulassen. Prognostische Prüfungen sind somit typische Aufnahme- und Übergangsbeurteilungen.
Selektionsprüfungen hingegen testen negativ das fehlende Wissen eines Prüflings und ignorieren dabei dessen möglicherweise bestehende spezifische Kompetenz. Sie geben keinerlei Kompetenzbeschreibung, sondern suchen gezielt nach Kandidaten zur Auslese. Sie sind eigentlich keine Prüfungen im Sinne des Begriffs, sondern bloße Auswahlinstrumente. Selektionsprüfungen sind somit ein Mittel zur Kandidatenauswahl bei Ressourcenknappheit. Auch ein Bildungsquiz ist ein typisches Beispiel für eine Selektionsprüfung.
Neben konventionellen papierbasierten Prüfungsformen gelangen im Schulunterricht, an Hochschulen (zum Beispiel in Massenstudiengängen) oder bei Zertifzierungsprüfungen in der beruflichen Weiterbildung zunehmend elektronische Prüfungen zum Einsatz. Elektronische Prüfungstools lassen verschiedene Nutzungsformen zwischen Zugangs- und Einstufungstests, dem Self-Assessment von Lernenden sowie regulären Lernerfolgskontrollen zu. Im Bereich mündlicher Prüfungsformen existiert als digitale Variante die weniger stark verbreitete Videoprüfung.
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