Eine Privatbank oder Bankhaus ist eine private Bank, die sich auf Private Banking spezialisiert hat. Es ist charakteristisch, aber nicht zwingend, dass sich das Bankunternehmen ausschließlich im Besitz von Privatpersonen oder Familien(stiftungen) befindet und seine Anteile nicht gehandelt werden. Ebenfalls ist charakteristisch, aber nicht zwingend, dass die Bank einen persönlich haftenden Gesellschafter hat, den Privatbankier.
Das öffentliche Idealbild der Privatbank ist geprägt durch eine jahrhundertealte Tradition der ehrenwerten Bankkaufleute, die Bankhäuser leiteten, die sich vollständig im Besitz einer Bankiersfamilie befanden und für die sie mit ihrem vollen Privatvermögen hafteten. Es strahlt Integrität, Solidität, Beständigkeit, Exklusivität sowie Unabhängigkeit von den Interessen der Großbanken, der Investmentbanken, des Staats und des gemeinen Volkes aus. Die Realität der meisten heutigen Privatbanken hat mit diesen Idealbild nur noch sehr wenig zu tun. Es spielt aber im Rahmen der Werbestrategie und Corporate Identity eine große Rolle. Dabei wird mit historischen Elementen (historische Wappen, Ornamente und Schriftarten, klingende Bankiersfamiliennamen) gearbeitet, was eine Abgrenzung von den Großbanken mit ihren üblichen modernen Stilelementen signalisieren soll. Dennoch sind quasi alle ehemaligen Privatbanken heute in Konzerngeflechte von Großbanken und Großkonzernen integriert und damit nicht mehr unabhängig. Sie dienen hauptsächlich als Marke, um die Erwartungshaltung vermögender Kundschaft zu befriedigen.
Privatbanken, typischerweise in der Form eines Familienunternehmens, waren bis Mitte des 19. Jahrhunderts die vorherrschende Organisationsform im Bankenbereich. In der Gründerzeit veränderte sich das Bankwesen in Deutschland deutlich. Nun wurden in großer Zahl Banken in Form von öffentlich gehandelten Aktiengesellschaften gegründet. Die bekanntesten Gründungen dieser Zeit in Deutschland waren die Disconto-Gesellschaft (1851), Deutsche Bank (1870), Commerzbank (1870) und Dresdner Bank (1872).
Der Trend, dass Zahl und Bedeutung der Privatbanken gegenüber den anderen Bankengruppen (Aktienbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken) abnahm, setzte sich bis in unsere Zeit fort.
| Jahr | Anzahl der dt. Privatbankhäuser[1] |
|---|---|
| 1902 | 1.386 |
| 1913 | 1.221 |
| 1919 | 1.100 |
| 1932 | 709 |
| 1938 | 491 |
| 1960 | 209 |
| 1974 | 138 |
Die Deutsche Bankenkrise führte zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl der selbstständigen Privatbanken. Viele Privatbanken brachen zusammen oder wurden auf größere Banken verschmolzen. Hierbei spielten insbesondere die Stützung der Großbanken durch den Staat eine Rolle (die zu Kundenverlusten bei den Privatbanken führten). Ebenfalls eine Rolle spielte die Notverordnung des Reichspräsidenten, mit der die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 30 begrenzt wurde. Damit verloren vielfach Vertreter der kleinen Privatbanken Aufsichtsratsmandate und damit Geschäftsmöglichkeiten[2].
Ein weiterer Rückschlag erfolgte mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten und der damit einhergehenden Arisierung, denn vielfach waren Privatbankiers jüdischen Glaubens.
Spiegelbildlich zu der Reduzierung von Zahl und Bedeutung der Privatbanken stieg die Bedeutung des öffentlichen und genossenschaftlichen Bankwesens. Insbesondere die Sparkassen und deren Spitzeninstitute konnten aufgrund der staatlichen Haftung den Marktanteil an die 50 % steigern.
Diese Privatbanken wurden mittlerweile aufgelöst, abgewickelt oder in andere Banken integriert
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