Pro Helvetia ist eine Schweizer Kulturstiftung mit Geschäftssitz in Zürich. Pro Helvetia ist für die kulturelle Darstellung der Schweiz im Ausland, für den kulturellen Dialog zwischen den verschiedenen Landesteilen sowie für die Förderung der Künste im überregionalen Zusammenhang zuständig.
Gegründet wurde Pro Helvetia 1939, 1949 wurde sie in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt. Das Pro Helvetia-Gesetz vom 17. Dezember 1965 erteilte der Stiftung folgenden Auftrag:
Seit 1981 finanziert der Bund die durch Bundesgesetz geschaffene Stiftung durch Kreditbeschlüsse, die sich jeweils über vier Jahre erstrecken und denen ein vom Stiftungsrat verabschiedetes Programm zu Grunde liegt. Über Beiträge an Projekte und Gesuche entscheiden die Fachgruppen des Stiftungsrates und die Leiter und Leiterinnen der Fachabteilungen.
Die Tätigkeit von Pro Helvetia lässt sich grob in zwei Bereiche unterteilen: In die Unterstützung von Projekten auf Gesuch hin und in von der Stiftung selbst initiierte Projekte. Die Gesuche nehmen den weitaus grössten Platz ein; rund 70 % der operativen Mittel fliessen in die Vorhaben Kulturschaffender. 15 % der Mittel stehen den Auslandsvertretungen (Verbindungsbüros) in Frankreich, Italien, Polen, Ägypten, Südafrika und Indien zur Verfügung. 10 % fliessen in Programme, 5 % in die Kulturinformation.
Pro Helvetia legt heute das Gewicht auf folgende Punkte:
Die Promotion des Schweizer Filmschaffens hat Pro Helvetia an die Stiftung Swiss Films übergeben.
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