Eine Proklamation (von lat. proclamare, „laut ausrufen, schreien“; aus pro, „vor, für“, und clamare, „rufen“; und von frz. proclamation, „Ausrufung, Verkündigung“) ist ein öffentlicher Aufruf, eine Bekanntmachung oder eine öffentliche Erklärung.
Man unterscheidet allgemein zwischen offiziellen Proklamationen von Staaten oder Staatsorganen mit verbindlichem Charakter und Proklamationen politisch-sozialer Gruppen bzw. Organisationen, die beide die Stimmung der Angesprochenen für sich zu gewinnen versuchen.
Das Völkerrecht hingegen definiert die Proklamation als die formale Erklärung eines oder mehrerer Staaten über eigene Auffassungen oder Absichten über die Beziehungen zwischen Staaten, die sich nicht an bestimmte Adressaten, sondern an die Staatengemeinschaft allgemein richtet.
So spielen einseitige Proklamationen zum Beispiel im Seerecht eine besondere Rolle. Im Unterschied zu Verträgen fehlt es den mehrseitigen Proklamationen am Verpflichtungscharakter.
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