Eine protokollarische Rangordnung (auch Vortritt oder Präzedenz) ist eine Liste, die verschiedene Personen – hauptsächlich die Träger hoher Staatsämter – ihrer nominellen Bedeutung nach ordnet.
In jedem Staat und auch im diplomatischen Protokoll gibt es eine offizielle oder inoffizielle protokollarische Rangordnung. Heutzutage dient sie vor allem zeremoniellen Zwecken – z.B., wer bei Reden zuerst anzusprechen ist oder wer bei Staatsbanketten, an welcher Stelle sitzt.
Die protokollarische Rangordnung entspricht nicht notwendigerweise der tatsächlichen politischen Bedeutung der auf ihr aufgeführten Ämter oder Personen. Sie hat in der Regel keine eigenständige politische Bedeutung.
In Monarchien ist die Präzedenz meist sehr genau durch den Hof geregelt und jedes Amt in einer Hofrangliste im Hofkalender veröffentlicht; Republiken behandeln den protokollarischen Vorrang dagegen wesentlich flexibler.
Die Diplomatie kennt z. B. folgende Präzedenzregeln:
Die Rangordnung unter Diplomaten ist im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 festgelegt.
In Deutschland besteht keine verbindlich festgelegte protokollarische Rangordnung. Anerkannt ist nur, dass der Bundespräsident als Staatsoberhaupt der protokollarisch ranghöchste Repräsentant des Staates ist. Allerdings ergibt sich aus der Staatspraxis eine inoffizielle Rangfolge: Nach dem Bundespräsidenten steht der Bundestagspräsident an zweiter Stelle, gefolgt vom Bundeskanzler und Bundesratspräsidenten. An fünfter Stelle steht der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.[1]
→ Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in Österreich
Der Bundespräsident als Staatsoberhaupt führt die österreichische protokollarische Rangordnung an. Nach ihm rangieren der Präsident des Nationalrates und der Bundeskanzler.
→ Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in der Schweiz
Obwohl in der Schweiz der Nationalratspräsident oft als „höchster Schweizer“ bezeichnet wird, geht er in der offiziellen Rangordnung dem Bundespräsidenten und den anderen Mitgliedern des schweizerischen Regierungskollegiums im Range nach.
→ Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in Frankreich
An der protokollarischen Spitze Frankreichs steht der Präsident der Republik, gefolgt vom Premierminister und vom Präsidenten des Senats.
→ Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in Italien
In Italien führt der Staatspräsident (Presidente della Republica) die protokollarische Rangordnung an. Ihm folgen der Senatspräsident (Presidente del Senato), der Präsident des Abgeordnetenhauses (Presidente della Camera), der Premierminister (Presidente del Consiglio) und schließlich der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (Presidente della Corte Costituzionale).
→ Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in Kanada
Wie in allen Commonwealth Realms steht an der Spitze der kanadischen Rangordnung Elisabeth II., hier in ihrer Rolle als Königin von Kanada. Nach ihr rangieren der Generalgouverneur und der Premierminister Kanadas.
→ Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung im Vereinigten Königreich
Die einzelnen Teile des Vereinigten Königreiches – England und Wales, Schottland, Nordirland – verfügen je über eine eigene protokollarische Rangordnung. Die oberen Ränge sind überall Königin Elisabeth II. und der königlichen Familie vorbehalten.
→ Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in den Vereinigten Staaten
Der Präsident der Vereinigten Staaten als Staatsoberhaupt und Regierungschef führt in den USA zusammen mit der First Lady die protokollarische Rangordnung an, gefolgt vom Vizepräsidenten mit Gemahlin und vom Sprecher des Repräsentantenhauses.
→ Hauptartikel: Protokollarische Rangordnung in der Volksrepublik China
An der Spitze der protokollarischen Rangordnung der Volksrepublik China stehen die Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Politbüros der Kommunistischen Partei Chinas, ihrerseits angeführt von Hu Jintao, der zurzeit Generalsekretär der Partei, Staatspräsident und Vorsitzender der Zentralen Militärkommission der Volksbefreiungsarmee ist.
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