In Deutschland ist nach § 39 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 400 kg ein Rückwärtsgang vorgeschrieben. Auch Kfz, die diese Grenze nicht überschreiten, sind teilweise mit Rückwärtsgang ausgestattet, so z. B. schwere Motorräder oder Quads (meist über 100 cm³ Hubraum).
Bereits 1895 bot Daimler den sogenannten Riemenwagen mit Rückwärtsgang an. Benz folgte 1896, das Velociped war nun auf Kundenwunsch ebenfalls mit Rückwärtsgang erhältlich. Ab 1900 war bei Benz der Rückwärtsgang serienmäßig.
In technischer Hinsicht wird beim
Beim Toyota Prius existiert kein eigener Rückwärtsgang im Getriebe. Stattdessen wird der Motorgenerator 2 (der starr mit den Antriebsrädern gekoppelt ist) rückwärts angetrieben. Der Prius fährt somit rückwärts stets elektrisch, der Verbrennungsmotor steht währenddessen, sofern er nicht gerade zum Aufwärmen oder Laden der Batterie mit Leerlaufdrehzahl läuft.
In älteren französischen Automobilen ist der Rückwärtsgang meist mit „AR“ statt „R“ gekennzeichnet, weil Rückwärts auf französisch arrière heißt.
Der Rückwärtsgang hat meist ein Untersetzungsverhältnis ungefähr wie der 1. (langsamste) Gang vorwärts. Hat ein Fahrzeug ein oder zwei weitere Getriebe, etwa Feinabstufung(en) (Vorgelege) bei Lkws oder eine auf alle Gänge wirkende Geländeuntersetzung, so stehen eventuell mehrere "Über"setzungen für Rückwärtsfahrt zur Verfügung. Das Fahrgeräusch im Retourgang weicht oft stark von dem bei Vorwärtsfahrt ab und ist lauter, weil häufig geradeverzahnte Zahnräder zum Einsatz kommen. Aus Kostengründen wird beim Rückgängsgang ein nachteiliges akustisches Verhalten toleriert, mitunter ist es sogar erwünscht, um hinter dem Fahrzeug Stehende zu warnen. Arbeitsmaschinen haben mitunter gleich viele Rückwärts- wie Vorwärtsgänge. Etwa im Fall von Schubraupen oder Radladern können diese sogar schneller (als vorwärts) untersetzt sein, da Schaufel oder Schild dann keine oder weniger Schubkraft abverlangen.
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