Ein Rabatt (von ital.: rabbattere = abschlagen, abziehen) ist ein Nachlass vom Listen-Preis einer Ware oder Dienstleistung oder von dem Preis, den der Unternehmer in sonstiger Weise allgemein ankündigt oder fordert (Netto-Verkaufspreis) oder ein Sonderpreis, der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt wird. Rabatte werden als Kaufanreize in der Preispolitik eingesetzt. Die Berechnung erfolgt bei der Preiskalkulation. Rabatte werden meist in Prozent vom Listenpreis als Rabattsatz angegeben. Eine dem Geldrabatt ähnliche Wirkung entfaltet das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren von Zugaben. Zugaben sind Rabatte in Güterform. Keine Rabatte sind allgemeine Preissenkungen oder Warenrückvergütungen.
Die wichtigsten Rabattformen sind:
Daneben bestehen vielfältige Formen von Sonderrabatten, zum Beispiel:
1933 wurde in Deutschland ein Rabattgesetz eingeführt, das die Gewährung von Preisnachlässen gegenüber Endverbrauchern für Waren des täglichen Bedarfs teilweise untersagte. Maximal 3 Prozent Rabatt waren gestattet. Die Zugabeverordnung von 1932, die Naturalrabatte regelte, wurde am selben Tag abgeschafft.
Am 24. Juli 2001[1] wurde das Rabattgesetz abgeschafft. Eine Deregulierung war u.a. schon 1994 diskutiert worden.[2]
Seit der Liberalisierung können Kunden und Händler in fast allen Bereichen Rabatte aushandeln. Eine Ausnahme ist die Buchpreisbindung. Kritiker der Liberalisierung äußerten die Befürchtung, dass durch den einsetzenden Preiskampf kleinere Anbieter vom Markt gedrängt werden und so Arbeitsplätze verloren gehen können.
Mehrere Unternehmen dürfen sich nach § 3 GWB zu einem sogenannten Rabattkartell durch Anmeldung zusammenschließen. Damit können Rabatte bei der Lieferung von Waren erzielt werden.
Die Werbung mit übertriebenen Rabatten kann nach § 5 Abs. 4 UWG mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtswidrig sein.[3]
Ein Rabatt erweckt beim Kunden oft den Eindruck, er könne ein hochwertiges Produkt zu einem für ihn günstigen Preis erwerben. Dies ist allerdings bei weitem nicht immer so, denn der tatsächliche Warenwert bleibt dem Käufer verborgen. Stattdessen orientiert er sich am so genannten Stattpreis, von dem der Rabatt abgezogen wird. Unseriöse Händler nutzen dies aus, indem sie vorsätzlich überhöhte Preise (sog. Mondpreise) ansetzen, um auf diese dann scheinbar großzügige Nachlässe zu gewähren. Vergleicht man dann aber den so erhaltenen Preis mit dem tatsächlichen Wert des Produktes, so stellt sich manches vermeintliche Schnäppchen als teure Falle heraus.
Rabatte wurden in der menschlichen Handelsgeschichte schon immer aus verschiedenen Gründen gewährt. Wenn auch in der Literatur weniger belegt, gibt es wohl den „Schnäppchenjäger“ ebenso lange. Ein Hinweis darauf könnte das dem englischen Schriftsteller John Ruskin zugesprochene Zitat sein:
„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. - Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. - Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
– John Rushkin, Professor für Kunst an der Universität Oxford, England (1819-1900)
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