Dienstag, 29. Mai 2012

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Recht zur Selbstverteidigung

Das Recht zur Selbstverteidigung ist in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und gibt jedem Mitgliedstaat das Selbstverteidigungsrecht gegen einen bewaffneten Angriff.

Beispiele

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs (pdf 406 KB)
  2. Beteiligung Deutscher Truppen am ISAF Einsatz völker- und verfassungsrechtswidrig, Rainer Rothe, 18.August 2006
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