Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von (subjektiven) Rechten und Rechtspflichten zu sein. Als solches Rechtssubjekt kommen neben Personen im juristischen Sinn auch andere Gebilde in Betracht, insbesondere Gesamthandsgemeinschaften. [1]
Die Rechtsfähigkeit in einzelnen Rechtsordnungen:
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