| Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. |
Das Reichsstädtekollegium (auch Reichsstädterat) war eine Kurie der so genannten Freien- und Reichsstädte. Er hatte sich 1489 auf den Reichstagen herausgebildet. Diese Neubildung förderte die institutionellen Verfestigung der Reichstage des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Gegenüber der beiden höheren Kurien des Reichstages, des Kurfürstenrates und des Reichsfürstenrates, galt seine Stimme von minderem Gewicht und konnte bei reichsfürstlichen Angelegenheiten ignoriert werden. Erst der Abschied des Augsburger Reichstages von 1582 gestand ihm ein ordentliches politisches Gewicht ein.
Bis 1663 hatte stets der Stadtrat des gegenwärtigen Tagungsortes die Leitung des Reichsstädtekollegiums inne, mit der Perpetuierung des Reichstages als „Immerwährender Reichstag“ verblieb der Vorsitz der Kurie dauerhaft bei der Reichsstadt Regensburg. Gegliedert war das Kollegium in eine so genannte schwäbische und eine rheinische Städtebank, wobei Nürnberg, Augsburg und Regensburg auf ersterer sowie Köln, Aachen und Frankfurt auf letzterer die jeweils bedeutendsten Reichsstädte darstellten.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Reichsstädtekollegium aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike verfügbar. Zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |