Das Renteneintrittsalter, auch Rentenzugangsalter genannt, beschreibt in Deutschland eine statistische Rechengröße, die Auskunft darüber gibt, mit welchem Alter Personen eine Rente wegen Alters der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) durchschnittlich erstmals in Anspruch nehmen.
Das Renteneintrittsalter wird also als Durchschnitt des Erstbezugs aller Neurentner eines Jahres berechnet. Diese Gruppe der Neuzugänge setzt sich aus Personen verschiedener Jahrgänge zusammen. Dabei können Untergruppen für Männer und Frauen oder für Angestellte und Arbeiter oder für regionale Gruppierungen separat betrachtet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Beginn der Rente (Bezug einer Lohnersatzleistung) bereits einige Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Es gibt dafür verschiedene Altersgrenzen und zu erfüllende Wartezeiten.
Das individuelle Renteneintrittsalter hat Einfluss auf die Rentenhöhe.
Wer vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Rente beansprucht, dessen Rente vermindert sich um 0,3 % je vorgezogenem Monat, weil die Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um den Faktor 0,003 gekürzt werden[1]. Zusätzlich wirkt sich rentenmindernd aus, dass in dieser Zeit keine Beiträge mehr gezahlt werden, wodurch keine weiteren Entgeltpunkte mehr zustande kommen.
Wer umgekehrt die Rente erst nach Überschreiten der gesetzlichen Altersgrenze in Anspruch nimmt, obwohl er die Wartezeit erfüllt hat, erhält für jeden späteren Monat eine um 0,5 % höhere Rente, weil die Entgeltpunkte um den Faktor 0,005 erhöht werden[2].
Zusätzlich wirkt sich rentenerhöhend aus, wenn in dieser Zeit weitere Beiträge gezahlt werden, die zu zusätzlichen Entgeltpunkten führen.
Im Jahr 2004 betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei Männern 63,1 Jahre, bei Frauen 63,0 Jahre. 2004 lag es in den neuen Bundesländern bei Männern bei 62,4 Jahre, in den alten Bundesländern bei 63,3 Jahren, bei Frauen waren es 61,2 Jahre gegenüber 63,4 Jahren. Die Werte liegen alle etwa ein Jahr über denen vom Jahr 2000.
Die Anzahl der Rentner hat sich von 1990 mit 21,5 Millionen im Jahr 2005 auf 26,8 Mio. erhöht. Dies wird sich auch in den nächsten Jahren so fortsetzen. Im Vergleich dazu ist das genannte durchschnittliche Renteneintrittsalter recht stabil geblieben. Es ist nur leicht gestiegen. Dabei wird etwa 1/10 der Bevölkerungsgruppe Rentner, nämlich nur die Neuzugänge eines Jahres, betrachtet.
Der frühere allgemeine Rentenbeginn einer Generation von Neurentnern in einem Jahr wirkt sich noch über viele Folgejahre aus. Diese niedrigere Rente muss evtl. länger bezahlt werden und summiert sich schließlich ggf. zu einem höheren Gesamtbetrag als die eigentlich gesetzlich vorgesehene Regelaltersrente bis zum Tod.
Führt eine geringere Rentenhöhe aufgrund eines vorgezogenen Rentenbeginns dazu, dass das Existenzminimum unterschritten wird, können unter gewissen Voraussetzungen Grundsicherungsleistungen beansprucht werden (bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Grundsicherung für Arbeitssuchende, nach Erreichen der Altersgrenze Grundsicherung im Alter). Da diese Leistungen nur das Existenzminimum gewährleisten, kann es durch vorzeitigen Rentenbezug zur Altersarmut einkommensschwacher Bevölkerungsteile in Deutschland kommen.
In der Alltagssprache wird die Altersgrenze der Regelaltersrente als „Renteneintrittsalter“ bezeichnet. Das ist, wie oben dargestellt, nicht zutreffend. Der individuelle Rentenbeginn fällt oft nicht mit der vom Gesetzgeber angestrebten Altersgrenze zusammen. Dieses individuelle Alter ist i. d. R. ebenfalls nicht identisch mit dem Altersdurchschnitt aller Personen, die gleichzeitig in einem Jahr eine Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung neu in Anspruch nehmen. Das individuelle Alter einzelner Personen wird begrifflich dabei mit dem statistischen Begriff für eine ganze Bevölkerungsgruppe vermengt.
Ein ganz anderer Begriff ist die Eckrente. Dies ist die berechnete Rente für eine fiktive Person mit vollendetem 65. Lebensjahr nach 45 Jahren Berufstätigkeit bei immer durchschnittlich eingezahlter Beitragshöhe Durchschnittsentgelt in die gesetzliche Rentenversicherung (siehe Eckrentner).
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