Die UN Resolution 1368 wurde am 12. September 2001 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet. Darin werden die Terroranschläge am 11. September 2001 verurteilt.[1] Außerdem bekräftigt die Resolution die Selbstverteidigungsklausel des Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen und damit das individuelle und das kollektive Recht zur Selbstverteidigung auch nach Terrorangriffen.[2]
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