Als Rheinkreis wurde von 1816 bis 1837 das linksrheinische Territorium des Königreichs Bayern bezeichnet. Vor den französischen Revolutionskriegen (1792) hatte das Gebiet größtenteils zur Kurpfalz gehört und war auf dem Wiener Kongress (1815) zunächst dem Kaisertum Österreich zugesprochen worden. Bereits seit 1814 stand das Gebiet unter einer provisorischen gemeinschaftlichen österreichisch-bayerischen Verwaltung. Auf der Grundlage eines zwischen Österreich und Bayern geschlossenen Staatsvertrags wurde dieses 1816 an Bayern abgetreten. 1837 wurde der Rheinkreis in Kreis Pfalz umbenannt.[1] Gebräuchlich war auch die Kurzbezeichnung Pfalz und die Bezeichnung Rheinpfalz.[2] Das Gebiet blieb, mit Ausnahme der 1920 abgetrennten Saarpfalz, bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bayerisch.
Der Rheinkreis deckte sich weitgehend mit der heutigen Region Pfalz, die westlich des Rheins im Süden von Rheinland-Pfalz liegt, enthielt jedoch zusätzlich noch die saarländischen Landkreise Homburg und St. Ingbert. Diese wurden nach dem Ende des Ersten Weltkrieges in das Saargebiet eingegliedert und 1974 zum Saarpfalz-Kreis zusammengelegt. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgten kleinere Gebietsabtretungen an das Saarland, vor allem im Raum Sankt Wendel. Im Rahmen der Gebietsreform 1969 wurde innerhalb von Rheinland-Pfalz das als Pfalz bezeichnete Gebiet an seiner Nordgrenze etwas verändert. Das Bistum Speyer und die Evangelische Kirche der Pfalz existieren auch heute noch im Wesentlichen in den historischen Grenzen des Rheinkreises.
Das Gebiet des 1816 entstandenen Rheinkreises war vor 1792 aufgeteilt in insgesamt 45 weltliche und geistliche, zum Teil sehr kleine, Territorien. Die größten waren die Kurpfalz, das Herzogtum Zweibrücken und das Hochstift Speyer.[3] Zwischen der Kurpfalz und Bayern hatten jahrhundertelang dynastische Verbindungen über die Wittelsbacher bestanden.
Das Linke Rheinufers und damit die Pfalz war ab 1794 von französischen Revolutionstruppen besetzt, nach dem Frieden von Campo Formio (1797) führte Frankreich 1798 das französische Verwaltungssystem ein. Der spätere Rheinkreis umfasste wesentliche Teile des Département Donnersbergs sowie kleinere Teile des Saardepartements und des Départements Niederrhein.
Nach der Niederlage Napoleons bei der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) und der Einnahme des Linken Rheinufers durch die Alliierten im Januar 1814 wurde die Region ab dem 2. Februar 1814 zunächst unter die provisorische Verwaltung des „General-Gouvernements vom Mittelrhein“ und ab dem 16. Juni 1814 unter die Verwaltung der „k. k. östreichische und k. bairische gemeinschaftliche Landes-Administrations-Kommission“ gestellt.[4]
In dem auf dem Wiener Kongress (1815) geschlossenen Hauptvertrag vom 9. Juni 1815 wurde in Artikel 51 festgelegt, dass (unter anderem) auf dem linken Rheunufer die vormaligen Departements der Saar und des Donnersbergs, soweit im selben Vertrag nicht anders verfügt wird, „mit voller Souveränetät und Eigenthumsrechte unter die Herrschaft Sr. Maj. des Kaisers von Oesterreich“ kommen.[5] Die gemeinschaftliche österreichisch-bayerische Verwaltung wurde vorerst beibehalten.
Am 14. April 1816 wurde zwischen Österreich und Bayern ein Vertrag geschlossen, in dem verschiedene Gebietsveränderungen vereinbart wurden. Nach Artikel 2 des Vertrages trat Kaiser Franz I. von Österreich an König Maximilian I. von Bayern neben verschiedenen rechtsrheinischen Gebieten auf dem linken Rheinufer die wie folgt beschriebenen Gebiete ab:[6]
Als Termin der Besitznahme wurde der 1. Mai 1816 vereinbart.
Entsprechend der damaligen bayerischen Verwaltungsstruktur erhielt das Gebiet den Namen „Rheinkreis“, Speyer wurde Hauptstadt. Von der vorherigen französischen Verwaltung wurde die Untergliederung des Gebietes in Kantone, Bürgermeistereien und Gemeinden beibehalten.
Zum ersten Regierungspräsidenten bestimmte König Maximilian den Hofrat Franz Xaver von Zwack, auf dessen Namen der „Zwockel“ als pfälzische Bezeichnung für die bayerischen Beamten zurückgeht.
1832 kam es auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt an der Haardt zu einer großen Freiheitskundgebung, die als Hambacher Fest in die Geschichte eingegangen ist. Zum 29. November 1837 wurde der Rheinkreis durch eine „Königlich allerhöchste Verordnung“ in „Kreis Pfalz“ umbenannt.[1][7] Dieser Name hatte bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bestand. Daneben war auch die Kurzbezeichnung Pfalz und die Bezeichnung „Rheinpfalz“ gebräuchlich.[2]
Die in Bayerns Hauptstadt München studierenden Pfälzer schlossen sich 1866 zur „Fröhlich Pfalz“ zusammen.
Nach dem Ersten Weltkrieg war die Pfalz vom Dezember 1918 bis Juni 1930 durch französische Truppen besetzt. Der Regierungspräsident Friedrich von Chlingensperg auf Berg verhinderte die Ausrufung einer neutralen und selbständigen (vom politischen Katholizismus dominierten) linksrheinischen Republik. 1920 wurden die Bezirksämter Homburg und St. Ingbert abgetrennt und in das Saargebiet, heute Saarland, eingegliedert. Wie schon 1910 die Stadt Landau wurden 1920 weitere sieben Städte aus den Bezirksämtern herausgelöst und zu kreisunmittelbaren Städten erklärt[8], die heute alle noch den Status einer kreisfreien Stadt besitzen. Der pfälzische Gutsbesitzer Franz Josef Heinz, genannt Heinz-Orbis, rief am 6. November 1923 vergeblich eine autonome Pfalz aus.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 gehörte die Pfalz zur Französischen Besatzungszone. 1946 kam sie als Regierungsbezirk Pfalz zum Land Rheinland-Pfalz; Sitz der Bezirksregierung war Neustadt an der Weinstraße. Am 22. April 1956 scheiterte ein Volksbegehren zur Rückgliederung des Gebietes an Bayern, weil statt der erforderlichen 10 % nur 7,6 % Zustimmung erreicht wurde. Im Jahre 1968 erfolgte die Zusammenlegung der Pfalz mit Rheinhessen zum Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz; die Bezirksregierung behielt ihren Sitz in Neustadt bis zum Jahr 2000, als die rheinland-pfälzische Verwaltung neu strukturiert wurde.
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