Die Rheinprovinz (Rheinpreußen, die Rheinlande) war eine der preußischen Provinzen, die vom 22. Juni 1822 bis zur Auflösung nach dem Zweiten Weltkrieg das Königreich Preußen und den Freistaat Preußen bildeten. Sie umfasste das Rheinland zwischen Bingen am Rhein und Kleve. Sitz des Oberpräsidenten und der anderen staatlichen Verwaltungsbehörden für die Rheinprovinz war Koblenz. Der Verwaltungssitz für den Provinzialverband Rheinprovinz, eine Selbstverwaltungskörperschaft für überkommunale Aufgaben mit den Hauptorganen Landeshauptmann und Provinziallandtag, war Düsseldorf. Der nördliche Teil dieser Provinz liegt heute im Land Nordrhein-Westfalen, der südliche in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Kleinere Teile gehören heute zu Hessen (ehemaliger Landkreis Wetzlar) und zu Belgien (ehemalige Kreise Eupen und Malmedy). Der ehemalige Regierungsbezirk Sigmaringen, Hohenzollernsche Lande, heute Baden-Württemberg, unterstand nur in Militärangelegenheiten dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz.
Im Mai 1939 hatte die 24.477 km² große Provinz (ohne Hohenzollernsche Lande) 7.931.942 Einwohner.
Historisch ist das Rheinland vor allem durch das Römische Reich, die deutsch-französische Erbfeindschaft und die Industrialisierung geprägt worden. Am Ende der Napoleonischen Kriege wurden die Gebiete entlang des Rheins grundlegend neu geordnet. Die Basis für die Rheinprovinz bildete dabei die vorübergehend geschaffenen Generalgouvernements Mittelrhein, Niederrhein und Berg.
Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen durch die Verordnung über die verbesserte Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt. Die zunächst gebildeten beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg mit Sitz in Köln und Großherzogtum Niederrhein mit Sitz in Koblenz wurden durch Kabinettsordre vom 22. Juni 1822 zu einer Provinz vereint, die dann ab 1829/30 Rheinprovinz genannt wurde.[1] Die Eingliederung blieb stets problematisch, da sowohl das Rheinland als auch Westfalen an dem Zivil- und Handelsrecht, den Handelskammern und der Gemeindeverfassung festhielten, die von den napoleonischen Franzosen eingeführt worden waren.
Die beiden Fürstentümer Sigmaringen und Hechingen wurden 1850 als Hohenzollernsche Lande vereinigt und gehörten als preußischer Regierungsbezirk Sigmaringen ebenfalls zur Rheinprovinz. Sitz des Oberpräsidenten dieser preußischen Provinz, also der Provinzialregierung, war Koblenz. Das Oberpräsidium hatte dort zunächst seinen Sitz im ehemaligen Kurfürstlichen Schloss und ab 1911 in einem neubarocken Gebäude an der heutigen Stresemannstraße (jetzt Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord). Die Rheinprovinz gliederte sich in die fünf Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf (einschließlich des 1822 aufgelösten Kleve), Koblenz, Köln und Trier. Die Regierungsbezirke waren wiederum in Landkreise mit je etwa 30.000 bis 40.000 Einwohnern eingeteilt.
Das Gebiet der Rheinprovinz war nahezu geschlossen. Das Fürstentum Birkenfeld, später Kreis Birkenfeld, gehörte bis 1937 als Exklave zum Großherzogtum Oldenburg beziehungsweise Freistaat Oldenburg, bevor Birkenfeld im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes in die Rheinprovinz eingegliedert wurde. Eine weitere Enklave bildete von 1816 bis 1834 eine Exklave des Herzogtums Sachsen-Coburg, die 1819 zum Fürstentum Lichtenberg erhoben wurde. Lichtenberg wurde 1834 an Preußen verkauft, dem es seit 1830 in Zollunion verbunden war, und der Rheinprovinz eingegliedert. 1866 wurde das hessische Oberamt Meisenheim angegliedert. Die einzige Exklave der Rheinprovinz bildete bis 1932 der Landkreis Wetzlar.
Die politische und kulturelle Eingliederung der Rheinprovinz in den Staat Preußen war eine große Herausforderung. Schließlich war das Rheinland damals bereits sehr modern, was Industrie und Handel betraf, und das dortige Bürgertum war entsprechend selbstbewusst, während das übrige Preußen noch weitgehend agrarisch geprägt und der Vorrang des Adels noch unumstritten war. Außerdem war die Rheinprovinz mehrheitlich katholisch, was ebenfalls zu Vorbehalten gegenüber der neuen Obrigkeit führte.
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Rheinland 1918 durch französische, belgische, britische sowie amerikanische Truppen besetzt; die letzten Besatzungstruppen räumten 1930 und damit fünf Jahre eher als der Friedensvertrag vorgesehen hatte, das Rheinland. Der südliche Teil der Rheinprovinz – zu den einzelnen Kreisen und Städten siehe Übersicht unten – wurde 1920 ausgegliedert und bildet mit dem ehemals bayerisch-pfälzischen Gebiet des Saarpfalz-Kreises das Saargebiet. Die Grenzziehung orientierte sich dabei an den Wohnorten der Bergleute, die in den Kohlegruben der Region arbeiteten. 1920 wurde es mit einem Mandat des Völkerbundes für 15 Jahre unter französische Verwaltung gestellt.
Mit dem Preußenschlag von 1932 wurde auch in der Rheinprovinz die Regierungsgewalt des Oberpräsidenten faktisch aufgehoben, was die folgende Gleichschaltung unter dem NS-Regime erleichterte. Als das Saargebiet 1935 wieder an Deutschland kam, wurde es nicht wieder an die Rheinprovinz angegliedert, sondern behielt eine politische Sonderstellung, in der es faktisch immer enger mit der bayerischen Pfalz verflochten wurde, was in der Proklamation des Reichsgaues Westmark gipfelte. 1936 setzte Hitler mit der deutschen Rheinlandbesetzung die Remilitarisierung durch.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der nördliche Teil der Rheinprovinz, die Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln zunächst als Nordrheinprovinz Teil der britischen Besatzungszone und schließlich durch die Verordnung Nr. 46 der Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ mit der ehemaligen preußischen Provinz Westfalen zum Land Nordrhein-Westfalen vereinigt, um territoriale Fakten zu schaffen, da Frankreich nach dem Krieg die gesamte linke Rheinseite für sich beanspruchte.
Das südliche Gebiet mit den Regierungsbezirken Koblenz und Trier wurde Teil der französischen Besatzungszone. Es bildete für eine Übergangszeit zusammen mit den westlichen nassauischen Gebieten (Montabaur) die Provinz Rheinland-Hessen-Nassau, seit August 1946 der größte Bestandteil des Landes Rheinland-Pfalz. Noch im Juli waren über 100 Gemeinden – v.a. die Gegend beiderseits des unteren Saarlaufs – dem Saargebiet angegliedert worden, was bei dem Gebietstausch zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saargebiet am 8. Juni 1947 nur teilweise rückgängig gemacht wurde, sodass das heutige Saarland auch 1920 bis 1935 preußisch gebliebenes Gebiet, vor allem im Raum Wadern und Perl, umfasst.
In späteren Volksabstimmungen entschieden sich die Süd-Rheinländer und die ehemals bayerischen Pfälzer zum Erhalt des Status quo und damit für das Land Rheinland-Pfalz.
Die heutige Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz entspricht zufällig ziemlich genau der relativ scharfen Dialektgrenze, die die Ripuarischen und Niederfränkischen Dialekte im Norden sowie die Moselfränkischen Dialekte im Süden voneinander trennt.
Heute noch existierende Kreise/Stadtkreise sind fett dargestellt.
Landkreise
Stadtkreis
Landkreise
Stadtkreise
(Verwaltungssitz: Preußisches Regierungsgebäude in Koblenz)
Landkreise
Stadtkreis
Landkreise
Stadtkreise
Landkreise
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Stadtkreise
(Dienstsitz: Oberpräsidium der Rheinprovinz in Koblenz)
In der Provinz war der Landeshauptmann (bis 1897: „Landesdirektor“) ein seit 1875 vom rheinpreußischen Provinziallandtag gewählter Beamter. Er leitete die provinziale Selbstverwaltung und war auf mindestens sechs und höchstens zwölf Jahre zu wählen. Es standen ihm als Hilfsorgane der Landesrat und technische Beamte, insbesondere für das Bauwesen, zur Seite. Er hatte seinen Sitz in Düsseldorf. Die Landeshauptmänner waren:
Die ersten Provinziallandtage im Königreich Preußen wurden zunächst unter dem Namen „Provinzialstände“ am 5. Juni 1823 in Preußen angeordnet und in den Jahren 1824 bis 1827 in den acht Provinzen als provinzielle Vertretungskörperschaften auf ständischer Grundlage eingerichtet. Der Provinziallandtag der Rheinprovinz tagte zwischen 1826 und 1933 und hatte seinen Sitz in Düsseldorf.
Das dortige Vertretungsrecht besaßen lediglich Grundbesitzer. So stellten die adligen Großgrundbesitzer jeweils die Hälfte, die städtischen Grundbesitzer ein Drittel und die großbäuerlichen Grundbesitzer ein Sechstel der Deputierten. Der Provinziallandtag sollte bei Gesetzen über Personen- und Eigentumsrechten sowie Steuern die Regierungen durch Gutachten beraten. Nur in provinziellen Kommunalfragen hatte er legislative Befugnisse.
Seine Tagungsorte waren von 1826 bis 1843 die alte Kanzlei am Markt, heute Teil des Düsseldorfer Rathauses, von 1843 bis 1851 das ehemalige Statthalterpalais an der Mühlenstraße, von 1851 bis 1872 das ehemalige kurfürstliche Düsseldorfer Schloss am Burgplatz, zwischen 1872 und 1879 die Aula der städtischen Realschule an der Klosterstraße und schließlich zwischen 1880 und 1933 das eigens errichtete Ständehaus am Schwanenspiegel.
Am 15. Dezember 1933 wurde das „Gesetz zur Auflösung der Provinziallandtage“ verkündet. Die Provinzialverwaltung wurde dem Oberpräsidenten von Lüninck in Koblenz angegliedert, der fortan die Aufgaben und Zuständigkeiten des aufgelösten Provinziallandtags übernahm und den Landeshauptmann zu seinem ständigen Vertreter bei der Provinzialverwaltung bestellte. Dienstsitz blieb Düsseldorf.
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An 100 % fehlende Sitze = Nicht im Provinziallandtag vertretenden Wahlvorschläge
Die Rheinprovinz war für die Wahlen zum Reichstag der Weimarer Republik folgenden Wahlkreisen zugeordnet
Nachdem die Rheinprovinz als preußisches Gebiet hinzugekommen war, wurde vom preußischen Staat ein Straßenbauprogramm größeren Ausmaßes zur Verbesserung von Infrastruktur und Wirtschaft aufgelegt. So wurde beispielsweise entlang des Rheins eine neue durchgehende Uferstraße gebaut. Ein Teilstück zwischen Bingen und Koblenz wurde bereits zuvor von den Franzosen fertiggestellt. Zur Entfernungsanzeige wurden dabei preußische Meilensteine aufgestellt, die größtenteils auch heute noch erhalten geblieben sind.
1828 gab es in der Rheinprovinz 17 Gymnasien (in Klammern das Jahr der preußischen Anerkennung): Königliches Gymnasium zu Aachen (1814/16), Königlich-Preußisches Gymnasium Bonn (1814/16), Stiftisches Gymnasium Duisburg (1821), Stiftisches Gymnasium Düren (1826), Königliches Katholisches Gymnasium Düsseldorf (1815), Evangelisches Gymnasium Elberfeld (1824), Königliches Gymnasium zu Essen (1819/24), Königliches Gymnasium zu Cleve (1782/1817), Königliches Gymnasium Coblenz (1814/20), Königliches Katholisches Gymnasium an Marzellen (1815) und Königliches Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Cöln (1825; Name seit 1830, vorher Karmeliter-Kollegium), Königliches Gymnasium Kreuznach (1819), Königliches Gymnasium zu Münstereifel (1825/31), Königliches Gymnasium zu Saarbrücken (1818/22), Gymnasium zu Trier (1815), Gelehrtenschule und höhere Bürgerschule Wesel (1613 bzw. 1823/25) und Königliches Gymnasium zu Wetzlar (1817).
In Brühl, Neuwied, Moers und Trier, später in Kempen und Bacharach bestanden Lehrerseminare.
1861 gab es in der Rheinprovinz
An den öffentlichen Schulen, in denen 520.940 Kinder beschult wurden, waren 2512 Lehrer und 840 Lehrerinnen angestellt. 12.312 Kinder besuchten Privatschulen. Die Schulaufsicht wurde durch Schul- und Kirchenräte bei den Bezirksregierungen wahrgenommen.
Von der Gründerzeit an wuchs die Zahl der weiterbildenden Schulen in der Rheinprovinz beträchtlich. Um 1900 bestanden 45 Gymnasien, 15 Realgymnasien, 10 Oberrealschulen, 17 Progymnasien, 20 Realschulen, 3 Realprogymnasien sowie Handwerker- und Kunstgewerbeschulen bzw. Fachschulen. Es gab eine Universität in Bonn (1818), eine Technische Hochschule in Aachen (1870), eine Handelshochschule in Köln (1901), eine Landwirtschaftliche Akademie in Bonn-Poppelsdorf (1847), eine Kadettenanstalt in Bensberg (1840), eine Kriegsschule in Engers (1863), eine Kunstakademie in Düsseldorf (1819) und 10 Lehrerseminare.
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