Die Risikoprämie (RP, englisch risk premium), je nach Vorzeichen auch Risikoabschlag oder Risikozuschlag genannt, bezeichnet in der Finanzmathematik und Entscheidungstheorie die Differenz zwischen dem mathematischen Erwartungswert eines unsicheren Vermögens E(w), z.B. Wertpapiers (Lotterielos, Aktie, Anleihe, Sparbuch), und dem individuellen Sicherheitsäquivalent (CE, englisch certainty equivalent) dieses Vermögens, das heißt derjenigen sicheren Auszahlung CE, z.B. sofort und in bar, die dem Betreffenden subjektiv den gleichen Nutzen verspricht (und damit gleichviel wert ist) wie das unsichere Vermögen w [1]:
Entscheidend für Betrag und Vorzeichen der Risikoprämie RP ist demnach in erster Linie das Verhältnis zwischen dem für ein und dasselbe Vermögen w stets gleichen mathematischen Erwartungswert E(W) und dem individuellem Sicherheitsäquivalent CE des betreffenden Marktteilnehmers:
Gegeben seien eine reelle, messbare und umkehrbare Nutzenfunktion u(w) zusammen mit ihrer Inversen w(u) sowie ein unsicheres Vermögen x, zusammengesetzt aus einem sicheren Ausgangsvermögen
und einer Zufallsvariablen
mit dem Erwartungswert E(X) = 0. Für den Erwartungswert des unsicheren Vermögens
gilt dann:
Ist die Gleichung
eindeutig lösbar, nennt man die dadurch definierte reelle Zahl
die Risikoprämie (bzw. das Sicherheitsäquivalent der Zufallsvariablen X [2]) bei gegebenem Ausgangsvermögen
.
Ist die Nutzenfunktion u(w) wie gefordert umkehrbar, z.B. streng monoton steigend, lässt sich die Risikoprämie
mittels der inversen Nutzenfunktion u(w) wie folgt berechnen[3]:
Wie Pratt 1964 zeigte, kann der Risikoabschlag (die geforderte Mindestrisikoprämie) bei kleinen Werten der Varianz
sowie des Erwartungswerts
für beliebige stetig differenzierbare Nutzenfunktionen wie folgt approximiert werden [4]:
Es werde eine Münze geworfen, und man erhält je nach Ergebnis des Münzwurfs entweder eine Auszahlung von 1,00 € oder nichts. Der Erwartungswert E(w) wäre demnach 0,50 €, der Preis eines Loses bei Fairness der Lotterie ebenfalls 0,50 €.
Ein risikoscheuer Spieler mit der Risikonutzenfunktion
und deren Umkehrfunktion
nehme an einer Tombola teil, bei der die Chancen für einen Hauptgewinn von 2500 € bei 1 %, die für einen Trostpreis von lediglich 25 € dagegen bei den verbleibenden 99 % stehen.
Der Erwartungswert des unsicheren Vermögens w und der erwartete Nutzen bei Teilnahme an der Tombola sind damit:
Sicherheitsäquivalent des unsicheren Vermögens w und Risikoprämie der Tombola errechnen sich damit für den Spieler wie folgt:
Der risikoscheue Spieler wäre also bereit, maximal 29,70 € für ein Los auszugeben bzw. es umgekehrt für 29,70 € (oder mehr) weiterzuverkaufen, wobei der Käufer im Durchschnitt einen Gewinn von 20,05 € machen würde, da der durchschnittliche Ertrag des Loses ja, wie gezeigt, bei 49,75 € liegt.
Ein risikofreudiger Spieler mit der Risikonutzenfunktion
und deren Umkehrfunktion
nehme an derselben Tombola teil, bei der die Chancen für einen Hauptgewinn von 2500 € wieder bei 1 %, die für einen Trostpreis von lediglich 25 € dagegen bei den verbleibenden 99 % stehen.
Der Erwartungswert des unsicheren Vermögens w und der erwartete Nutzen bei Teilnahme an der Tombola sind damit:
Sicherheitsäquivalent des unsicheren Vermögens w und Risikoprämie errechnen sich für den Spieler damit nun wie folgt:
Der risikofreudige Spieler wäre also bereit, maximal 251,23 € für ein Los auszugeben bzw. es umgekehrt für 251,23 € (oder mehr) weiterzuverkaufen, wobei der Käufer im Durchschnitt einen Verlust von 201,48 € machen würde, da der durchschnittliche Ertrag des Loses ja, wie gezeigt, lediglich bei 49,75 € liegt.
Die Lage des in die Formel für die Risikoprämie einfließenden Erwartungswerts des unsicheren Vermögens w wird u.a. vom Ausgangsvermögen w0 bestimmt.
Ein risikoscheuer Spieler mit der Risikonutzenfunktion
und deren Umkehrfunktion
besitze lediglich ein Lotterielos, auf das mit einer Wahrscheinlichkeit p=0,5 ein Gewinn von 7 € ausgezahlt wird, sein Ausgangsvermögen w0 dagegen sei gleich Null.
Der Erwartungswert des unsicheren Vermögens w = w0 + L und der erwartete Nutzen bei Teilnahme an der Lotterie sind damit:
Sicherheitsäquivalent des unsicheren Vermögens w = w0 + L = L und Risikoprämie errechnen sich damit für den Spieler wie folgt:
Wie zu sehen, wäre das Lotterielos dem mittellosen Spieler also 1,75 € weniger wert als es dessen rein rechnerischem Wert entspricht: Obwohl das Los im Durchschnitt einen Gewinn von 3,50 € verspricht, wäre der mittellose Spieler schon für 1,75 € bereit, das Los jemand anderem weiterzuverkaufen oder es selbst auch nur für höchstens diese 1,75 € zu kaufen, da das Risiko des Totalverlusts des Spieleinsatzes in diesem Fall schwerer wiegt als die Aussicht auf Gewinn.
Ein anderer risikoscheuer Spieler mit derselben Risikonutzenfunktion
und deren Umkehrfunktion
besitze auch wieder dasselbe Lotterielos, auf das mit einer Wahrscheinlichkeit p=0,5 ein Gewinn von 7 € ausgezahlt wird, nun aber ein sicheres Ausgangsvermögen w0 von 9 €.
Der Erwartungswert des unsicheren Vermögens w = w0 + L und der erwartete Nutzen bei Teilnahme an der Lotterie sind damit:
Sicherheitsäquivalent des unsicheren Vermögens w = w0 + L und Risikoprämie errechnen sich damit für den Spieler wie folgt:
Wie zu sehen, wäre dasselbe Lotterielos dem „vermögenden“ Spieler nur noch 0,25 € weniger wert als es dessen rein rechnerischem Wert entspricht: Obwohl das Los im Durchschnitt einen Gewinn von 3,50 € verspricht, wäre der „vermögende“ Spieler aufgrund seiner Risikoscheu allerdings auch nur bereit, selbst 3,25 € dafür auszugeben bzw. es schon für 3,25 € (oder mehr) weiterzuverkaufen.
Ein weiterer Faktor, der die Lage des in die Risikoprämien-Formel einfließenden Erwartungswerts des unsicheren Vermögens w beeinflusst, ist die Spannweite des in Aussicht stehenden Gewinns.
Ein risikoscheuer Spieler nehme an der Finalrunde einer TV-Show teil, in der sich die Mitspieler schließlich zwischen zwei Türen entscheiden müssen, hinter denen einmal nichts, das andere Mal 1600 € versteckt sind. Alternativ hat jeder Mitspieler aber auch die Möglichkeit, statt sich zwischen den Türen entscheiden zu müssen sofort 800 € in bar als Trostpreis zu erhalten. Sowohl diese Barzahlung als auch das Spiel mit den Türen haben also denselben rechnerischen Erwartungswert von 800 €. Ein sogen. risikoneutraler Mitspieler, dem das Risiko, die falsche Tür zu wählen, völlig egal wäre, wäre nun unentschieden (indifferent), ob er sich für das Spiel mit den Türen oder die sichere Barauszahlung entscheiden soll – ein risikoscheuer Mitspieler dagegen wird stets die sicheren 800 € vorziehen.
Gesetzt den Fall, die Risikonutzenfunktion des risikoscheuen Mitspielers und deren Umkehrfunktion lauten
und
, lassen sich Erwartungswert des Gewinns beim Türen-Raten w = T und der erwartete Nutzen daraus wie folgt berechnen:
Sicherheitsäquivalent und Risikoprämie des Türen-Ratens ergeben sich dann wie folgt:
Wie zu sehen, besteht für risikoscheue Mitspieler mit einer Risikonutzenfunktion wie der obigen keinerlei Anlass, sich für das Türen-Raten zu entscheiden: Der „gefühlte“ Nutzen des im Durchschnitt zu erwartenden Spielgewinns von 800 € ist gerade einmal derselbe wie der einer sicheren Sofortzahlung von 400 €, also weit niedriger als die vom Showmaster angebotene Alternative von 800 €.
Hätte der Showmaster es nun nur mit solcherart Spielern zu tun (und die meisten Menschen sind risikoscheu), wäre die Show bald am Ende. Eine der Möglichkeiten, die Spieler dennoch zur Aufnahme des Risikos zu bewegen, könnte angesichts dessen die Verdopplung des Gewinns von 1600 auf 3200 € sein, und damit auch seines Erwartungswerts von 800 auf 1600 €:
Sicherheitsäquivalent und Risikoprämie des Türen-Ratens verdoppeln sich ebenfalls:
In der neuen Situation wäre es allerdings immer noch nicht klar, ob sich die Spieler am Ende tatsächlich für den durchschnittlichen Gewinn des Türen-Ratens von nun 1600 € oder doch lieber für die sichere Auszahlung von 800 € entscheiden, da deren „gefühlter“ Nutzen sich nun gerade einmal die Waage mit dem des Sicherheitsäquivalents des zu erwartenden Rategewinns E(T) hält. Definitiv zugunsten des Türen-Ratens würde sich das Blatt daher erst bei Gewinnen > 3200 € wenden.
Außer der Lage des Erwartungswerts und der Streuung des unsicheren Vermögens w spielt auch der Verlauf der Risikonutzenfunktion u(w) selbst, namentlich ihr Anstieg und/oder ihr Krümmungsverhalten, eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Risikoprämie.
Ein risikoscheuer Marktteilnehmer mit einem angesparten Vermögen von 100.000 € erfährt von seinem Arzt, dass er durch eine Krankheit, deren Behandlungskosten von seiner Krankenkasse nicht übernommen werden, falls diese Krankheit bei ihm ausbrechen sollte, schlimmstenfalls 90 % seines Vermögens einbüßen kann, wenn auch nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:10. Die Wahl, vor der er damit steht, ist:
Der Erwartungswert E(w) des unsicheren Vermögens w des Marktteilnehmers errechnet sich damit, wenn man die obigen Ausgangswerte und Wahrscheinlichkeiten berücksichtigt, wie folgt:
Alles weitere hängt nun von der individuellen Nutzenfunktion des Marktteilnehmers ab - handelt es sich um einen risikoscheuen Marktteilnehmer mit einer der beiden nebenstehenden Nutzenfunktionen
oder
, wären beispielsweise folgende Szenarien möglich:
Wie zu sehen, liegt das Sicherheitsäquivalent des unsicheren Vermögens für den Marktteilnehmer im ersten Fall noch einmal 4.212 € unter dem Erwartungswert seines Vermögens in Höhe von 91.000 € - er wäre also ggf. bereit, insgesamt bis zu 13.212 € für die Vermeidung des Krankheitskostenrisikos (in Höhe von 9.000 €) auszugeben. Im zweiten Fall liegt das Sicherheitsäquivalent des Marktteilnehmers sogar noch tiefer - der Preis der Versicherung könnte hier aufgrund der Risikoscheu des Versicherten auf bis zu 28.460 € steigen, wovon 19.460 € die durchschnittliche Nettoprämie des Versicherers dafür wären, dass er dem Versicherten dessen Krankheitskostenrisiko (in Höhe von 9.000 €) abnimmt.
Einem risikofreudigen Marktteilnehmer mit einem angesparten Vermögen von 10.000 € wird angeboten, sich an einer Risikowette zu beteiligen, bei der er sein Vermögen verzehnfachen könnte, wenn auch nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:10. Die Wahl, vor der er damit steht, ist:
Der Erwartungswert E(w) des unsicheren Vermögens w des Marktteilnehmers errechnet sich damit, wenn man die obigen Ausgangswerte und Wahrscheinlichkeiten berücksichtigt, wie folgt:
Alles weitere hängt nun von der individuellen Nutzenfunktion des Marktteilnehmers ab - handelt es sich um einen risikofreudigen Marktteilnehmer mit einer der beiden nebenstehenden Nutzenfunktionen
oder
, wären beispielsweise folgende Szenarien möglich:
Wie zu sehen, liegt das Sicherheitsäquivalent des unsicheren Vermögens w des Marktteilnehmers im ersten Fall noch einmal etwa 14.015 € über dem durchschnittlich zu erwartenden Vermögen von 19.000 € selbst - der Marktteilnehmer wäre also ggf. bereit, bis zu 33.015 € für die Chance auszugeben, sein Vermögen zu verzehnfachen. Im zweiten Fall dagegen liegt das Sicherheitsäquivalent nur noch rund 8.085 € über dem Erwartungswert - hier könnte der Preis des Wettscheins daher nur noch maximal 27.085 € betragen, wovon 8.085 € die durchschnittliche Nettoprämie des Wettspielveranstalters dafür wären, das er dem Spieler die Gewinnchance (in Höhe von 90.000 €) einräumt.
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